AfD-Fraktion fordert Meldepflicht bei extremistischen Tendenzen in Moscheen / Nockemann: „Der Staat muss durchgreifen“ / Wolf: „Islamismus frühzeitig in die Schranken weisen“

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Die AfD-Fraktion fordert die Einführung einer Meldepflicht für Moscheen, wenn extremistische Tendenzen auftreten (Drucksache 22/1097). Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Staatsvertrags soll mit Sanktionen reagiert werden.

AfD-Fraktion zum aktuellen Verfassungsschutzbericht

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Der Verfassungsschutzbericht 2019 zeigt, dass vom Islamismus und vom Linksextremismus zahlenmäßig eindeutig die größte Gefahr ausgeht. In der Pressekonferenz verstieg sich der SPD-Innensenator Andy Grote zu der Aussage, dass die AfD-Fraktion verstärkt auf Konfrontationskurs setze und sie sich in ihren Haltungen noch stärker als Antipol zu allem positioniere, was auf Senats- und Regierungsebene politisch verfolgt werde.

Vorstellung Verfassungsschutzbericht 2019 / Nockemann: „Innensenator Grote hat das Wesen der Demokratie nicht verstanden“ / Wolf: „Grote missbraucht den Verfassungsschutz und versucht, die Opposition einzuschüchtern“

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(Verfassungsschutzchef Torsten Voß und SPD-Innensenator Andy Grote)

Der Verfassungsschutzbericht 2019 zeigt, dass vom Islamismus und vom Linksextremismus zahlenmäßig eindeutig die größte Gefahr ausgeht. In Hamburg sind dem Verfassungsschutz 1.631 Islamisten bekannt. Im Jahr der beginnenden Migrationskrise 2015 waren es noch 955. Das Potential des Linksextremismus umfasst 1.290 Personen, davon sind 940 gewaltorientiert. 330 Rechtsextremisten sind dem Verfassungsschutz bekannt, davon sind 130 gewaltorientiert.

Rot-grüner Koalitionsvertrag: Fünfmal mehr Rechtsextremismus als linker und religiöser Extremismus zusammen / Nockemann: „Ideologische Schönfärberei!“

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Der 205 Seiten umfassende rot-grüne Koalitionsvertrag beschäftigt sich auch mit dem Themenbereich Extremismus. Dem Rechtsextremismus werden 59 Zeilen; dem Linksextremismus 3 Zeilen und dem religiösen Extremismus 9 Zeilen gewidmet.

AfD-Anfrage belegt: Von den 714 Islamisten besitzen 498 eine ausländische und 216 eine deutsche Staatsbürgerschaft / Nockemann: „Tickende Zeitbomben abschieben“ / Wolf: „Einbürgerungsverfahren verschärfen“

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(Symbolbild)

In Hamburg sind dem Verfassungsschutz 714 Islamisten bekannt. 216 Personen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, 212 Personen führen zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit noch einen zweiten Pass, und 286 Islamisten besitzen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der Migrationshintergrund der deutschen Staatsbürger wird nicht erfasst. Demzufolge besitzen von den 714 bekannten Hamburger Islamisten 498 Personen eine ausländische Staatsbürgerschaft, das sind fast 70 Prozent (Drucksache 22/192).

Rot-Grün etikettiert Ausländerbehörde in Migrationsbehörde um und erklärt Hamburg zur Einwanderungsstadt / Nockemann: „Verantwortungslose Schaufensterpolitik zu Lasten der Bürger“

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Rot-Grün hat in den Koalitionsverhandlungen beschlossen, dass der neue Senat die Ausländerbehörde als sogenannte Migrationsbehörde weiterentwickeln möchte. Die grüne Parteichefin Anna Gallina erklärt Hamburg zu einer „Einwanderungsstadt“ und will mehr Migranten – als es der Verteilungsschlüssel vorsieht – nach Hamburg lotsen.

Betätigungsverbot der Hizb Allah: AfD-Fraktion fordert Verbotsverfahren gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als Stützpunkt / Wolf: „Kein Platz für Israelhasser“

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Das Bundesinnenministerium hat im März die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hizb Allah in Deutschland verboten. Laut Verfassungsschutzbericht 2018 verkehren die Hizb Allah-Anhänger unter anderem im Islamischen Zentrum Hamburg (IZH). Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, dass ein Verbotsverfahren gegen das IZH eingeleitet wird (Drucksache 22/212).

Hessen beendet Ditib-Kooperation / Nockemann: „Senat muss handeln!“

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Die hessische Landesregierung beendet beim islamischen Religionsunterricht die Zusammenarbeit mit dem türkischen Moscheeverband Ditib, da Zweifel an der grundsätzlichen Unabhängigkeit von der türkischen Regierung bestehen. Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, dem Beispiel der schwarz-grünen Landesregierung in Wiesbaden zu folgen und die Ditib-Kooperation ebenfalls zu beenden.

Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Referendarinnen verfassungsgemäß / Nockemann: „Trennung von Religion und Staat nicht verhandelbar“

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Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, muslimischen Rechtsreferendarinnen das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal verbieten zu können, sagt der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Sinne unseres säkularen Rechtsstaates. Die Trennung zwischen Religion und Staat ist eine der wichtigsten Errungenschaften der westlichen Welt und daher nicht verhandelbar. Repräsentanten des Staates müssen Neutralität ausstrahlen. Glaubensfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut, allerdings ist die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität hier von übergeordneter Bedeutung.“

AfD-Fraktion fordert ein Verbotsverfahren gegen das Islamische Zentrum Hamburg / Nockemann: „Wer Terroristen hofiert, der kann kein Partner sein!“

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Die AfD-Fraktion fordert die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) und die Nichtverlängerung des Staatsvertrages (Drucksache 21/19941).
Hintergrund ist eine Trauerfeier für den berüchtigten iranischen General Ghassem Soleimani am 9. Januar des IZH. Die USA und die EU stuften ihn als Terroristen ein.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Wer Terroristen hofiert, der kann kein Partner unserer Hansestadt sein. Das IZH tritt das Wertefundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Füßen. Der rot-grüne Senat darf sich nicht weiter auf der Nase herumtanzen lassen und die Augen vor der Realität verschließen.“

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