Hamas-Überfall: Gedenkminute an Schulen verwehrt / Wolf: „Brief wirft schlechtes Licht auf die Schulsenatorin“

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In einem Brief des zur Schulbehörde gehörenden Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) wurde zum Verzicht von Gedenkfeiern an den Schulen zum Jahrestag des Hamas-Überfalls aufgerufen. Der Brief richtete sich an alle Hamburger Schulleitungen. Hierin heißt es unter anderem: „Verzichten Sie bitte auf große Gesten wie Schweigeminuten, Aufforderungen zur Trauer oder Empathie. Verzichten Sie auf das gemeinsame Schauen von Reportagen“. Stattdessen empfahl das Landesinstitut, gemeinsam „1000 Kraniche der Hoffnung“ zu falten und an einem Baum zu befestigen. Die Schulbehörde distanziert sich von dem Schreiben.

Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Elfsaal, Raja-Ilinauk-Straße

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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Salafismus an Schulen

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Längst ist bekannt, dass die in Deutschland geführte Islam-Debatte auch
Schulen betrifft. Im Jahr 2011 wurde etwa ein Fall publik, bei dem ein musli-
mischer Schüler an einem Gymnasium in Berlin-Wedding vor Gericht das
Recht auf Verrichtung des Mittagsgebets erstreiten wollte und dabei auch
einen eigenen Raum von der Schulleitung verlangte. Obwohl der junge
Mann damals in dritter Instanz scheiterte, haben mittlerweile auch andere
Schulen mit ähnlichen Fällen zu tun.

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Nach dem al-Quds-Skandal: Islam-Konzept des Senats endgültig gescheitert / Kruse: „Vertrauen der Bürger ist verspielt“

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Der Koran: Trotz gegenteiliger Beteuerungen steht er für viele Moslems über dem Grundgesetz

Im November 2012 schloss der Senat einen Staatsvertrag mit den islamischen Glaubensgemeinschaften. Ein vielversprechendes Konzept zur Integration von Muslimen, hieß es damals. Längst hat sich das Gegenteil erwiesen. Doppelzüngig bekennen sich islamische Organisationen vordergründig zu Demokratie und religiöser Toleranz, insgeheim aber verfolgen sie eine islamistische Agenda. Jüngstes Beispiel ist das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) beziehungsweise die Gemeinde der „Blauen Moschee“. Hochrangige Vertreter des IZH nahmen am 9. Juni zum wiederholten Male am antisemitischen al-Quds-Tag in Berlin teil. Sie verstießen damit klar gegen die im Staatsvertrag verbrieften Wertegrundlagen.

Senatsfraktionen wollen Verschleierungsverbot an Schulen / Wolf: „Rot-Grün greift alte AfD-Forderung auf“

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SPD und Grüne wollen das Hamburger Schulgesetz ändern, um eine „offene Kommunikation“ zu ermöglichen. Hinter dem laut NDR-Bericht „verklausulierten Antrag“ der Regierungsfraktionen steht ein Verschleierungsverbot. An den Schulen soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, Niqabs und Burkas zu tragen.
Der „Islam“ wird übrigens auf den fünf Seiten des Antrages nicht einmal erwähnt, stattdessen bleibt Rot-Grün in Selbstverständlichkeiten: „Nur wenn sich Schüler:innen untereinander wie auch Schüler:innen und Lehrer:innen gegenseitig ins Gesicht schauen können, ist eine vollständige Kommunikation gewährleistet.“

Geheimtreffen von Islamisten / Nockemann: „Rot-Grün sieht tatenlos zu – AfD fordert Verbot von ‚Muslim Interaktiv‘ zu prüfen“

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Der Verfassungsschutz warnt vor der islamistischen Jugendgruppierung „Muslim Interaktiv“. Sie ist eine Nachfolgeorganisation der verbotenen Vereinigung „Hizb ut-Tahrir“. Im Zuge des islamischen Fastenmonats veranstaltete die Gruppierung mit hunderten Islamisten mehrere Geheimtreffen durch, um gezielt junge Menschen anzuwerben.

Bundesanwaltschaft: Islamist plante Terroranschlag am 11. September 2021 / Nockemann: „Kreis des islamistischen Terrors schließt sich“

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Die Bundesanwaltschaft hat gegen Abdurrahman C. wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags Anklage erhoben. In der Anklageschrift heißt es unter anderem, dass Abdurraham C. eine radikal-islamistische Gesinnung aufweist und sich seit dem Jahr 2020 mit dem bewaffneten Jihad und dem Märtyrertod befasste. Spätestens seit Januar 2021 beschloss dieser, im Raum Hamburg einen Sprengstoffanschlag im Rahmen des 20. Jahrestages der Terroranschläge vom 11. September 2001 zu begehen. Als Vorbild dienten ihm die Attentäter der Anschläge auf den Boston-Marathon im April 2013. Der Beschuldigte versuchte im Darknet an eine Handgranate und halbautomatische Schusswaffe zu gelangen. Verdeckten Ermittlern gelang es Abdurrahman C. zu überführen. Seitdem sitzt Abdurrahman C. in Untersuchungshaft.

Hamburger Verwaltungsgericht: Mädchen darf vollverschleiert in die Schule / Wolf: „Wir fordern das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst!“

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Das Hamburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein sechszehnjähriges Mädchen vollverschleiert in die Schule gehen darf.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Wir fordern ein allgemeines religiöses Verschleierungsverbot an allen staatlichen Bildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen. Ein Verbot ist notwendig und nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig, viele andere europäische Staaten machen es vor. Gesicht zeigen ist eine Grundvoraussetzung bei der Kommunikation. Die Vollverschleierung ist damit eine Totalverweigerung der sozialen Kommunikation und dadurch eine Provokation gegen unsere gesellschaftlichen Mindeststandards. Unsere Freiheit braucht ein gewisses Maß an Säkularisierung und nicht eine fortschreitende Islamisierung.“

Antisemitismusbeauftragter fordert Schließung des Islamischen Zentrums / Wolf: „Wichtige Forderung!“ / Nockemann: „Rot-Grün muss handeln“

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Hamburgs Antisemitismusbeauftragter Stefan Hensel fordert die Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH).

AfD-Fraktion fordert die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen das „Islamische Zentrum Hamburg“ / Wolf: „Kein Fußbreit den islamischen Extremisten“

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Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das die Blaue Moschee an der Alster betreibt, wird direkt aus dem Iran gesteuert und ist damit ein politisches Organ der iranischen Führung. Zudem organisiert das IZH seit Jahren die Teilnahme am sogenannten Al-Quds-Tag. Diese Demonstrationen in Berlin sprechen dem Staat Israel das Existenzrecht ab.
In mehreren Drucksachen hat die Bundesregierung das IZH 2017 als „verfassungsfeindlich“, „antisemitisch“ und „islamistisch“ beschrieben. Der Vorwurf lautet, die iranische Revolution nach Deutschland exportieren und die freiheitliche demokratische Grundordnung umstoßen zu wollen. Deshalb beantragt die AfD-Fraktion die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen das „Islamische Zentrum Hamburg“ (Drucksache 21/14844).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Das IZH ist ein Instrument der Mullah-Diktatur im Iran, die ihr eigenes Volk unterdrückt. Der rot-grüne Senat muss seine Vogel-Strauß-Politik beenden; er kann doch nicht einfach die Bewertungen der Bundesregierung ignorieren. Der Senat muss islamistische Organisationen endlich bekämpfen und nicht hofieren! Deshalb muss das IZH verboten werden.“

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