Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass der Senat den afghanischen Intensivtäter Amir N. weiterhin nicht abschiebt (Drucksache 22/16886). Laut Senatsantwort ist die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung bis zum 18. Mai 2025 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest. Eine frühere AfD-Anfrage ergab, dass Amir N. nach dessen Freilassung wieder in Hamburg lebt.
Zur Jungfernstieg-Jugendbande „315er“ zählen zwei weitere Personen, ein 19-jähriger Afghane und ein 19-jähriger Syrer. Der Syrer verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis – er wird bei der Polizei als Intensivtäter geführt. Der Afghane ist ausreisepflichtig und wird geduldet.
Jugendbande „315er“: Intensivtäter Amir N. darf weiterhin bleiben / Nockemann: „Afghanischen Anführer abschieben!“
AfD-Anfrage zeigt: Jede dritte Abschiebung scheitert / Nockemann: „Absurde Abschiebepolitik mit Samthandschuhen“
Die Senatsantwort auf eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann legt offen, wie stark Hamburg durch die gescheiterte Abschiebepraxis belastet wird (Drucksache 22/16770). Von Januar bis September 2024 konnten 231 von 766 geplanten Abschiebungen nicht vollzogen werden, was auf gravierende Lücken in der Durchsetzung bestehender Gesetze hinweist. Damit scheiterten 30 Prozent der Abschiebungen. Häufige Gründe für das Scheitern: Person nicht angetroffen, Widerstand und Sonstiges. Unter letzterem benennt der Senat unter anderem die Ablehnung durch Piloten, Ablehnung durch Airline oder bei Vollzug der Maßnahme flüchtig.
Besonders problematisch ist die unklare Kostenlage: Obwohl die finanzielle Belastung durch die gescheiterten Abschiebungen offenkundig hoch ist, kann oder will der Senat keine präzise Auskunft darüber geben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten wird mit dem Hinweis auf den damit verbundenen Aufwand abgelehnt. Die Bürger bleiben somit im Unklaren darüber, wie viel Steuergeld die gescheiterte Abschiebepraxis tatsächlich kostet. Das Fehlen konkreter Kostendaten wirft die Frage auf, wie sorgfältig der Senat mit öffentlichen Mitteln umgeht und ob er die finanzielle Belastung durch ineffektive Abschiebungen überhaupt im Blick hat.
AfD-Anfrage zeigt: Knapp 1.000 Polizeieinsätze in Flüchtlingsunterkünften / Nockemann: „Zeiten der linksgrünen Willkommenskultur sind vorbei“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann bringt ans Licht, dass die Polizeieinsätze in Hamburgs Flüchtlingsunterkünften auf einem hohen Niveau liegen (Drucksache 22/16716, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). 2023 registrierte die Polizei 935 Einsätze, in 2024 sind es bereits 815 und damit 1.700 Einsätze in nicht mal zwei Jahren. Trauriger Spitzenreiter ist die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) in der Schmiedekoppel in Eimsbüttel. Hier gab es zusammengerechnet 395 Polizeieinsätze (2023: 212, 2024: 183). Die Einsatzgründe reichen von Bedrohungen, Schlägereien, Messerstechereien und Raubdelikten bis hin zu Selbsttötungsversuchen.
Auch die Zahl der Feuerwehr- und Rettungseinsätze liegt von 2023 bis Oktober 2024 im vierstelligen Bereich. Laut Senatsantwort sind die Zahlen nicht vollständig differenzierbar. Bei einem Einsatz wurden teilweise mehrere Einträge erfasst. So wurden beispielsweise am Bargkoppelstieg am 1. Januar 2023 gleich drei Einsätze gezählt, wobei ein Notfall mit Notarzt, ein Notfall (Abwicklung mit Sonderlagen) und ein Notfall (ohne Erstversorgung) erfasst wurde. Laut Auflistung (Anlage 3) gab es insgesamt rund 2.500 Einsätze – trauriger Spitzenreiter ist die ZEA im Bargkoppelstieg mit 685 Feuerwehr- und Rettungswageneinsätzen.
Asylchaos: Nach Schweden abgeschobener Afghane wieder in Hamburg / Nockemann: „Offene Grenzen wie ein Scheunentor“
Einmal Schweden und zurück: Ende September wurde ein 29-jähriger Afghane aus dem Kirchenasyl von Hamburg nach Schweden abgeschoben. Nur zwei Wochen später kehrte er zurück. Laut Bundesamt für Migration stellte er im Oktober wieder einen Asylantrag. Der Afghane wurde festgenommen, er befindet sich in Abschiebehaft.
Die Abschiebung erfolgte nach Dublin-Verordnung, hiernach werden Ausländer in das EU-Land zurückgeführt, in das sie erstmals Asyl beantragten. Im Falle des Afghanen ist das Schweden, wo er neun Jahre lebte und dessen Asylantrag letztlich abgelehnt wurde. Nach der Ablehnung zog es ihn nach Hamburg. Zuflucht fand er hier in einer katholischen Pfarrei.
Linke Flüchtlingsinitiative umgeht Bezahlkarte / Nockemann: „Brot, Bett und Seife statt Gutscheintricksereien“
Seit Februar gibt es die Bezahlkarte in Hamburg. Rund 2.500 Karten wurden bereits ausgehändigt, auf die 185 Euro pro Erwachsenem gutgeschrieben werden. Bargeldabhebung ist auf 50 Euro beschränkt. Nun verhilft die Flüchtlingsorganisation „Nein zur Bezahlkarte!“ Bezahlkarteninhabern zu mehr Bargeld als vorgesehen. Flüchtlinge werden dazu aufgerufen, mit ihrer Karte in Supermärkten Gutscheine zu kaufen und diese von Unterstützern gegen Bargeld einzutauschen.
Hinter der Initiative verbirgt sich der Flüchtlingsrat Hamburg, der als gemeinnützig anerkannt ist. Hamburgs Sozialbehörde kritisiert das Vorgehen. Die Bezahlkarte ist rechtmäßig. Laut eines Urteils des Landessozialgerichts ist die Bargeldregelung mit keinen wesentlichen Nachteilen für den Antragssteller zu rechnen.
Große Anfrage zu Flüchtlingsunterkunft zeigt: Hamburg nutzt Gefahrenabwehrgesetz um Bürgerbeteiligung zu umgehen / Nockemann: „Hamburger werden zu Bürgern zweiter Klasse“
Eine Große Anfrage enthüllt: Der Senat nutzt das Gesetz zur Gefahrenabwehr (SOG), um eine Flüchtlingsunterkunft am Wiesendamm in Barmbek-Nord ohne Bürgerbeteiligung durchzusetzen (Drucksache 22/16420). Während der soziale Wohnungsbau stockt, entstehen Flüchtlingsheime im Eilverfahren – über die Köpfe der Hamburger hinweg.
Die Fakten der Großen Anfrage sind alarmierend: In den letzten fünf Jahren wurden lediglich 14.773 Sozialwohnungen gebaut, während die Stadt gleichzeitig mehr als 40.000 Plätze für Flüchtlingsunterkünfte schuf. Der Fall am Wiesendamm zeigt nun auf dramatische Weise, wie wenig der Senat die Sorgen der Bürger berücksichtigt. Auf einem Grundstück, das viele lieber für Sozialwohnungen sehen würden, soll eine Unterkunft für knapp 400 Geflüchtete entstehen – und das auf Grundlage des Gesetzes zur Gefahrenabwehr (SOG), das hier eine echte Bürgerbeteiligung umgeht. Das SOG – eigentlich für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gedacht – erlaubt es dem Senat, Unterkünfte zur „Gefahrenabwehr“ zu bauen, ohne die sonst übliche Einbindung der Anwohner.
Debatte um unsicheres Hamburg / Nockemann: „Recht auf sichere Heimat“
Messerterror und Schießereien gehören in Hamburg immer mehr zur Tagesordnung. Am Wochenende gab es mehrere Schwerverletzte und einen Toten. Die Polizeigewerkschaft spricht von einem „Klima der Angst“. Die Hamburger CDU entdeckt nun die Sicherheit als Wahlkampfthema. Dabei war es doch die CDU unter Merkel, die die Schleusen für Millionen Migranten öffnete und dabei die Sicherheit der Einheimischen opferte.
AfD-Anfrage zeigt: 75 Prozent Ausländeranteil bei Drogendelikten in der Schanze / Nockemann: „Drogenhandel in afrikanischer Hand“
Der Schanzenpark im Hamburger Stadtteil Sternschanze gilt als akuter Brennpunkt des Drogenhandels. Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt den hohen Ausländeranteil bei der Drogenkriminalität in der Schanze (Drucksache 22/16237). 2023 registrierte die Polizei im entsprechenden Ortsteil insgesamt 198 Drogendelikte. Dabei wurden 144 Tatverdächtige erfasst, 36 sind deutsche Staatsbürger, 108 sind nichtdeutsche – das sind 75 Prozent. Hiervon stammen die meisten aus afrikanischen Ländern wie Guinea (41), Gambia (13), Guinea-Bissau (12).
Das Merkmal „doppelte Staatsbürgerschaft“ wird nicht erfasst. Hamburgweit wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 6.554 Rauschgiftdelikte erfasst.
AfD-Anfrage zeigt: 40 Millionen Euro für Flüchtlinge bei „Clearingstellen“ / Wolf: „Rot-Grün steckt Unsummen in Flüchtlingsindustrie“
10 sogenannte Clearingstellen unterstützen besonders schutzbedürftige Asylbewerber. Zu dieser Klientel gehören minderjährige unbegleitete Asylbewerber (in Hamburg momentan 1.315, davon 140 weibliche Personen), chronisch Kranke, alte- und pflegebedürftige Menschen, schwangere Frauen, Personen, die Folter, Vergewaltigung und sonstige schwere Formen der psychischen, physischen oder sexuellen Gewalt erlitten haben sowie Personen, die aufgrund von humanitären Aufnahmereaktionen des Bundes oder einer obersten Landesbehörde in Hamburg aufgenommen wurden. Mithin: eigentlich alle Asylbewerber.
Eine weitere sogenannte Clearingstelle soll in der Bismarckstraße in Eimsbüttel im Laufe des nächsten Jahres eröffnet werden. Der Plan: Unterbringung von 30 unbegleiteten minderjährigen Ausländern in sieben Eigentumswohnungen direkt neben einer Schule. Die Realität: ein Mietvertrag mit dem Eigentümer existiert nicht (Drucksache 22/16456, Anlage 1, Anlage 2).
AfD-Anfrage: Einbürgerungsanträge auf Rekordhoch – kaum Ablehnungen / Wolf: „Asyl bedeutet Schutz auf Zeit!“
Wie aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht, schießen die Anträge auf Einbürgerungen in die Höhe, während die Ablehnungen immer weiter sinken (unter einem Prozent). Syrer und Afghanen gehören mit Abstand zu den häufigsten Antragstellern (Drucksache 22/16244).