AfD-Anfrage: Polizeianwärter gehen – „queere“ Asylbewerber kommen / Wolf: „Blindflug“

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Der rot-grüne Senat plant im Bezirk Hamburg-Nord, in der Sierichstraße 53, die Einrichtung einer speziellen Unterkunft für schwule, lesbische und transorientierte Asylbewerber. Der Senat äußert sich dazu wie folgt: „Schutzsuchende Menschen aus der LSBTIQ+-Community sind in besonderer Weise von Diskriminierung und Gewalt betroffen und gehören deshalb zu einer besonders vulnerablen Personengruppe.“
Das Gebäude wurde bis Anfang 2021 als Wohnanlage für 29 Polizeianwärter genutzt, die dort kostengünstig wohnen konnten. In Hamburg gibt es derzeit 1.200 Polizeianwärter. Wie viele der knapp 50.000 Asylbewerber sich selbst als schwul oder lesbisch bezeichnen, ist nicht bekannt. Als divers eingetragene Personen leben derzeit in Hamburg drei deutsche Personen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit und sieben nichtdeutsche Personen (Drucksache 22/14992). Hamburgweit waren 2022 31 Personen als divers eingetragen (Drucksache 22/11652).

AfD-Anfrage zeigt: Üppige Summen für Moscheen / Wolf: „Indirekte Moscheenförderung“

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Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bringt ans Licht, dass ein Zusammenschluss von wenigen Moscheen allein im Bezirk Harburg in den vergangenen fünf Jahren eine finanzielle Unterstützung von 730.000 Euro aus dem Hamburger Haushalt erhielt. Weitere Zuschüsse wurden im Rahmen einer Kofinanzierung aus Berlin gezahlt (Drucksache 22/14962)

AfD fordert mehr Wertschätzung für die Polizei / Nockemann: „Rücken stärken“

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In Hamburg explodiert die Gewalt gegen Polizeibeamte. Allein die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte ist 2023 um 30,8 Prozent gestiegen. Laut Kriminalstatistik 2023 wurden in Hamburg 3.401 Fälle registriert, in denen Angreifer auf Polizeibeamte losgegangen sind.
Angriffe auf die Polizei sind Angriffe auf den Rechtsstaat. Dabei werden die Polizeieinsätze immer anspruchsvoller und intensiver. Demgegenüber beträgt die Polizeizulage in Hamburg lediglich 127,38 Euro. Diese dient dazu, physisch und psychisch belastenden Dienste, wie Schicht- und Nachtdienste, finanziell auszugleichen.
Aus Sicht der AfD-Fraktion ist das zu wenig. Die AfD-Fraktion fordert unter anderem die Einführung einer ruhegehaltsfähige Polizeizulage von 300 Euro monatlich einzuführen (Drucksache22/14929). Daneben soll sich der Senat dafür einsetzen, das Mindeststrafmaß für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte von derzeit drei auf künftig sechs Monate anzuheben.

AfD fordert Corona-Enquete-Kommission / Reich: „Aufarbeitung und Aufklärung“

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Noch immer fehlt eine Aufarbeitung der verheerenden Corona-Politik. Die Corona-Einschränkungen waren nach heutigen Kenntnissen größtenteils unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte – mit katastrophalen Folgen.
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission mit dem Titel „Aus Corona lernen – Corona und die 80 Verordnungen des Hamburger Senats“ (Drucksache22/14930). Die Kommission soll unter anderem aufklären, ob die Maßnahmen des rot-grünen Senats dazu beitrugen, die Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren. Daneben soll die Enquete-Kommission untersuchen, ob die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfolgten Eingriffe in die Bürgerfreiheiten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang standen.

Senat verschärft Klimaschutzstärkungsgesetz / Reich: „Harakiri-Energiepolitik“

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Der Senat verschärft mit der neuen Verordnung zur Umsetzung des Klimaschutzstärkungsgesetzes die Vorgaben des Heizungsgesetzes.

Dazu der energiepolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thomas Reich:
„Die einseitige politische Ausrichtung auf volatile Stromerzeugung destabilisiert die Energieversorgung insgesamt, verteuert den Wohnungsbau immens und sorgt für mehr Bürokratie, die niemand braucht. Der faktische Zwang zum Einbau von Wärmepumpen führt zum erhöhten Strombedarf. Der Senat greift mit dieser Maßnahme tief in Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft und in den Schutz des Privateigentums ein. Hamburg braucht eine zuverlässige energetische Versorgung. Strom muss bezahlbar bleiben. Schluss mit der Harakiri-Energiepolitik“.

Bundestag verabschiedet Selbstbestimmungsgesetz / Walczak: „Biologische Realität verteidigen“

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Der Bundestag hat heute das so genannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Die AfD-Fraktion forderte bereits zuvor, dass sich der rot-grüne Senat im Bundesrat gegen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz einsetzt (Drucksache 22/14113). Der Bundesrat kann noch Einspruch gegen das Gesetz erheben.

Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Es gibt nur zwei Geschlechter, das Geschlecht ist angeboren und man kann sein Geschlecht auch nicht ändern. Daran ändert auch ein Selbstbestimmungsgesetz nichts, das auf Kriegsfuß mit wissenschaftlichen Erkenntnissen steht.
Eltern können den Geschlechtseintrag ihrer Kinder vor dem fünften Lebensjahr sogar willkürlich gegen den Willen ihres Kindes ändern, was nichts anderes als gesetzlich organisierter Kindesmissbrauch ist. Zudem enthält das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Offenbarungsverbot eine totalitäre Klausel, welche die Meinungsfreiheit unterdrückt. Künftig kann die Bezeichnung einer Person mit seinem korrekten biologischen Geschlecht mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dass die ehemals liberale FDP es nicht einmal geschafft hat, diese autoritäre Giftpille aus dem Gesetzentwurf zu tilgen, ist bezeichnend.
Wenn wir einen Senat hätten, der bei Verstand wäre, würde er im Bundesrat sofort Einspruch gegen dieses Gesetz erheben und das Inkrafttreten blockieren. Das wird aber natürlich nicht passieren. Die biologische Realität verteidigt in diesem Land mittlerweile nur noch die AfD.“

Senat beschließt Ausbau der digitalen Mobilität / Nockemann: „Verkehrspolitik ist keine Einbahnstraße“

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Zur vorgestellten Strategie Digitale Mobilität als Teil der Mobilitätswende sagt der AfD-Fraktionschef und verkehrspolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Digitalisierung im Verkehr ist zweifellos richtig und wichtig, allerdings ist es nicht das dringlichste Problem. Hamburg ist und bleibt eine Stauhauptstadt. Überall stockt es. Allerorten kommt Baustelle an Baustelle, gibt es planvolle Parkplatzvernichtung und ständiges bewusst in Kauf genommenes Stauchaos. Grundfalsch konzipiertes Anwohnerparken komplettiert das Chaos. Stausenator Tjarks geht mit kaum verhohlener Rücksichtslosigkeit gegen den motorisierten Individualverkehr vor. Was nützt der Hamburg-Takt, was nützt die digitalisierte Schiene, wenn der motorisierte Verkehr regelmäßig zum Erliegen kommt? Verkehrspolitik ist keine Einbahnstraße – Senator Tjarks setzt falsche Prioritäten und verzettelt sich.“

Abschiebebeobachter kritisiert Abschiebungen / Nockemann: „Hamburg muss Abschiebehauptstadt werden“

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In Hamburg gab es 2023 knapp 1.500 Abschiebungen und damit etwa 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon sind 1.100 Ausreisen freiwillig erfolgt, nur 400 erfolgten unfreiwillig. Etwa 300 Abschiebungen sind gescheitert zum Beispiel aufgrund von Widerstand oder Erkrankungen.
Im Juni wird Hamburgs „Abschiebebeobachterin“ im Innenausschuss den Jahresbericht vorstellen. Laut der Abschiebebeobachterin seien rund ein Drittel der 160 in Stichproben beobachteten Abschiebungen problematisch gewesen. Die Abschiebebeobachtung wird von der Innenbehörde finanziert.
Im November 2023 lag die Zahl der Ausreisepflichtigen bei 9.946. Davon waren 7.216 geduldet und 2.730 ausreisepflichtig ohne Duldung.

PKS 2023: Migrantengewalt explodiert / Nockemann: „Kontrollverlust“

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Laut der neuesten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes hat der Anteil von ausländischen Tatverdächtigen an der Gewaltkriminalität bundesweit um fast 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Die Zahl der verdächtigen nichtdeutschen Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) stieg um über 31 Prozent. Insgesamt stiegen die Straftaten von ausländischen Tatverdächtigen – ausländerrechtliche Verstöße nicht mitgezählt – deutlich um 13,5 Prozent.

Geheimtreffen von Islamisten / Nockemann: „Rot-Grün sieht tatenlos zu – AfD fordert Verbot von ‚Muslim Interaktiv‘ zu prüfen“

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Der Verfassungsschutz warnt vor der islamistischen Jugendgruppierung „Muslim Interaktiv“. Sie ist eine Nachfolgeorganisation der verbotenen Vereinigung „Hizb ut-Tahrir“. Im Zuge des islamischen Fastenmonats veranstaltete die Gruppierung mit hunderten Islamisten mehrere Geheimtreffen durch, um gezielt junge Menschen anzuwerben.

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