Trotz negativem Asylbescheid und der Pflicht, Deutschland zu verlassen, entziehen sich immer mehr Asylanten einer drohenden Abschiebung, indem sie sich zu Kirchenasylanten machen. Das belegt eine Anfrage des AfD-Innenpolitikers Dirk Nockemann (Drucksache 21/13959). Sie bezieht sich auf eine vorherige Anfrage der AfD von April 2018 (Drucksache 21/12606). Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich 58 Personen im Kirchenasyl. Es waren Asylbewerber aus Afghanistan, Eritrea, Irak, dem Kosovo, Albanien, Mazedonien und Somalia. Bei weniger als einem Drittel handelte es sich um Christen, größtenteils waren es männliche Muslime.
Ein Großteil von ihnen nutzt das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung außer Kraft zu setzen. Letzteres bedeutet, dass der Kirchenasylant bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde und dort auch seinen Asylantrag stellen müsste. Die Überstellungsfrist der Dublin-III-Verordnung beträgt 180 Tage und dieser versuchen sich viele durch das Kirchenasyl zu entziehen. Die neueste Anfrage der AfD ergab, dass dies erfolgsversprechend war und noch mehr Nachahmer auf den Plan gerufen hat.