Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Referendarinnen verfassungsgemäß / Nockemann: „Trennung von Religion und Staat nicht verhandelbar“

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Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, muslimischen Rechtsreferendarinnen das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal verbieten zu können, sagt der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Sinne unseres säkularen Rechtsstaates. Die Trennung zwischen Religion und Staat ist eine der wichtigsten Errungenschaften der westlichen Welt und daher nicht verhandelbar. Repräsentanten des Staates müssen Neutralität ausstrahlen. Glaubensfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut, allerdings ist die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität hier von übergeordneter Bedeutung.“