AfD-Anfrage: Polizeianwärter gehen – „queere“ Asylbewerber kommen / Wolf: „Blindflug“

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Der rot-grüne Senat plant im Bezirk Hamburg-Nord, in der Sierichstraße 53, die Einrichtung einer speziellen Unterkunft für schwule, lesbische und transorientierte Asylbewerber. Der Senat äußert sich dazu wie folgt: „Schutzsuchende Menschen aus der LSBTIQ+-Community sind in besonderer Weise von Diskriminierung und Gewalt betroffen und gehören deshalb zu einer besonders vulnerablen Personengruppe.“
Das Gebäude wurde bis Anfang 2021 als Wohnanlage für 29 Polizeianwärter genutzt, die dort kostengünstig wohnen konnten. In Hamburg gibt es derzeit 1.200 Polizeianwärter. Wie viele der knapp 50.000 Asylbewerber sich selbst als schwul oder lesbisch bezeichnen, ist nicht bekannt. Als divers eingetragene Personen leben derzeit in Hamburg drei deutsche Personen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit und sieben nichtdeutsche Personen (Drucksache 22/14992). Hamburgweit waren 2022 31 Personen als divers eingetragen (Drucksache 22/11652).

Dazu der Fraktionsvizechef und migrationspolitische Sprecher Dr. Alexander Wolf:
„Der Senat ist mal wieder im Blindflug unterwegs. Polizeianwärter müssen der rot-grünen Ideologie weichen. Der Senat weiß gar nicht und kann auch gar nicht wissen, wie viele Asylbewerber sich als schwul, lesbisch oder transorientiert bezeichnen. Trotzdem wird diese Unterkunft bereitgestellt, ohne belastbare Fakten zu haben. Und dafür gehen unsere Polizeianwärter leer aus, die auch ihre Mühe und Not haben, eine bezahlbare Unterkunft zu finden.“