Rot-grüner Koalitionsvertrag: Fünfmal mehr Rechtsextremismus als linker und religiöser Extremismus zusammen / Nockemann: „Ideologische Schönfärberei!“

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Der 205 Seiten umfassende rot-grüne Koalitionsvertrag beschäftigt sich auch mit dem Themenbereich Extremismus. Dem Rechtsextremismus werden 59 Zeilen; dem Linksextremismus 3 Zeilen und dem religiösen Extremismus 9 Zeilen gewidmet.

AfD-Anfrage belegt: Von den 714 Islamisten besitzen 498 eine ausländische und 216 eine deutsche Staatsbürgerschaft / Nockemann: „Tickende Zeitbomben abschieben“ / Wolf: „Einbürgerungsverfahren verschärfen“

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(Symbolbild)

In Hamburg sind dem Verfassungsschutz 714 Islamisten bekannt. 216 Personen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, 212 Personen führen zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit noch einen zweiten Pass, und 286 Islamisten besitzen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der Migrationshintergrund der deutschen Staatsbürger wird nicht erfasst. Demzufolge besitzen von den 714 bekannten Hamburger Islamisten 498 Personen eine ausländische Staatsbürgerschaft, das sind fast 70 Prozent (Drucksache 22/192).

Rot-Grün etikettiert Ausländerbehörde in Migrationsbehörde um und erklärt Hamburg zur Einwanderungsstadt / Nockemann: „Verantwortungslose Schaufensterpolitik zu Lasten der Bürger“

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Rot-Grün hat in den Koalitionsverhandlungen beschlossen, dass der neue Senat die Ausländerbehörde als sogenannte Migrationsbehörde weiterentwickeln möchte. Die grüne Parteichefin Anna Gallina erklärt Hamburg zu einer „Einwanderungsstadt“ und will mehr Migranten – als es der Verteilungsschlüssel vorsieht – nach Hamburg lotsen.

Betätigungsverbot der Hizb Allah: AfD-Fraktion fordert Verbotsverfahren gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als Stützpunkt / Wolf: „Kein Platz für Israelhasser“

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Das Bundesinnenministerium hat im März die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hizb Allah in Deutschland verboten. Laut Verfassungsschutzbericht 2018 verkehren die Hizb Allah-Anhänger unter anderem im Islamischen Zentrum Hamburg (IZH). Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, dass ein Verbotsverfahren gegen das IZH eingeleitet wird (Drucksache 22/212).

Hessen beendet Ditib-Kooperation / Nockemann: „Senat muss handeln!“

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Die hessische Landesregierung beendet beim islamischen Religionsunterricht die Zusammenarbeit mit dem türkischen Moscheeverband Ditib, da Zweifel an der grundsätzlichen Unabhängigkeit von der türkischen Regierung bestehen. Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, dem Beispiel der schwarz-grünen Landesregierung in Wiesbaden zu folgen und die Ditib-Kooperation ebenfalls zu beenden.

Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Referendarinnen verfassungsgemäß / Nockemann: „Trennung von Religion und Staat nicht verhandelbar“

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Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, muslimischen Rechtsreferendarinnen das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal verbieten zu können, sagt der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Sinne unseres säkularen Rechtsstaates. Die Trennung zwischen Religion und Staat ist eine der wichtigsten Errungenschaften der westlichen Welt und daher nicht verhandelbar. Repräsentanten des Staates müssen Neutralität ausstrahlen. Glaubensfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut, allerdings ist die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität hier von übergeordneter Bedeutung.“

AfD-Fraktion fordert ein Verbotsverfahren gegen das Islamische Zentrum Hamburg / Nockemann: „Wer Terroristen hofiert, der kann kein Partner sein!“

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Die AfD-Fraktion fordert die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) und die Nichtverlängerung des Staatsvertrages (Drucksache 21/19941).
Hintergrund ist eine Trauerfeier für den berüchtigten iranischen General Ghassem Soleimani am 9. Januar des IZH. Die USA und die EU stuften ihn als Terroristen ein.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Wer Terroristen hofiert, der kann kein Partner unserer Hansestadt sein. Das IZH tritt das Wertefundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Füßen. Der rot-grüne Senat darf sich nicht weiter auf der Nase herumtanzen lassen und die Augen vor der Realität verschließen.“

Hamburger Verwaltungsgericht: Mädchen darf vollverschleiert in die Schule / Wolf: „Wir fordern das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst!“

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Das Hamburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein sechszehnjähriges Mädchen vollverschleiert in die Schule gehen darf.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Wir fordern ein allgemeines religiöses Verschleierungsverbot an allen staatlichen Bildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen. Ein Verbot ist notwendig und nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig, viele andere europäische Staaten machen es vor. Gesicht zeigen ist eine Grundvoraussetzung bei der Kommunikation. Die Vollverschleierung ist damit eine Totalverweigerung der sozialen Kommunikation und dadurch eine Provokation gegen unsere gesellschaftlichen Mindeststandards. Unsere Freiheit braucht ein gewisses Maß an Säkularisierung und nicht eine fortschreitende Islamisierung.“

Verfassungsschutz: Zahl der Salafisten geht leicht zurück / Nockemann: „Keine Entwarnung – Islamisten bleiben eine ernstzunehmende Gefahr!“

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Die Zahl der Salafisten in Hamburg ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. 2018 waren es 776, 2019 sank sie auf 729 Salafisten. In den Jahren zuvor verzeichnete der Verfassungsschutz starke Anstiege. Noch 2014 betrug die Zahl der radikal muslimischen Gruppierung rund 400 Salafisten. Im Jahr 2017 stieg die Zahl um fast das Doppelte auf 780 an. Eine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion belegt, dass von den 729 Salafisten 372 zur islamistischen und militanten Gruppierung der Dschihadisten zählen (Drucksache 21/ 19515).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die leicht gesunkene Zahl der Salafisten in Hamburg ist zunächst eine erfreuliche Nachricht, allerdings bleibt die Zahl erschreckend hoch. Es darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den Jahren zuvor eine deutliche Radikalisierung stattfand. Insbesondere von den 372 militanten Dschihadisten geht eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung aus. Wir dürfen religiösen Fanatikern keinen Raum zur Entfaltung geben. Der rot-grüne Senat darf nicht Gefahr laufen, die zurückgegangenen Zahlen als Entwarnung zu sehen. Nach wie vor bleiben islamistische Gruppierungen die größte Bedrohung!“

 

Trauerfeier in Moschee für iranischen Terrorgeneral Soleimani / Nockemann: „Kein Staatsvertrag mit Extremisten“

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Die "Blaue Moschee" an der Alster

Anlässlich der Berichte über die Trauerfeier für den iranischen General Qasem Soleimani in der Imam-Ali-Moschee sagt der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Islamistische Propaganda in einer Hamburger Moschee und der Träger ist auch noch das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), die gleichzeitig Vertragspartner des rot-grünen Senates sind. Diese unsägliche Trauerfeier für den Terrorgeneral ist eine Verhöhnung der Opfer. Ich fordere den rot-grünen Senat auf, endlich das IZH aus dem Staatsvertrag auszuschließen und sein seine Vogel-Strauß-Politik zu beenden!“

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