Im Bundesland Berlin ist durch Rot-Rot-Grün ein neues Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet worden. Ein Paragraf ist besonders umstritten: Wenn eine Person glaubhaft machen, von einer staatlichen Stelle etwa aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert worden zu sein, obliegt es nun der staatlichen Stelle, das Nichtvorliegen einer Diskriminierung zu beweisen.
Bayern und Brandenburg lassen die Amtshilfe derzeit juristisch überprüfen. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen ist es in der Debatte.
Die AfD-Fraktion kritisiert das Gesetz, da diese Beweislastumkehr mit der Unschuldsvermutung nicht in Einklang zu bringen sind und beantragt deshalb, dass Hamburg im Rahmen der Amtshilfe bis auf Weiteres keine Polizisten nach Berlin entsendet (Drucksache 22/XX).