AfD klagt vor dem Verfassungsgericht gegen SPD-Innensenator Grote / Wolf: „Ungeheuerliche Neutralitätsverletzung muss Konsequenzen haben“

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Die AfD-Fraktion klagt vor dem Verfassungsgericht in einem Organstreitverfahren gegen Innensenator Andy Grote (SPD) wegen Verletzung des Neutralitätsgebots (Gz. HVerfG 2/24). In der Bürgerschaftssitzung am 8. November äußerte sich Grote in der Aktuellen Stunde zum Nahostkonflikt und attackierte dabei die AfD unsachlich und mit unwahren Anwürfen. Konkret sagte der Senator:
„Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD. Und deshalb verwahren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zurecht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD.“
Diese Aussagen sind ungeheuerlich, da sie frei erfunden und durch nichts gerechtfertigt sind. Besonders schwerwiegend ist die – unwahre – Unterstellung der Relativierung des Holocaust – und damit eine strafrechtlich relevante Handlung. Mit diesen wider besseres Wissen getätigten Aussagen verletzt der Innensenator die Rechte der AfD, der AfD-Abgeordneten und der Fraktion – insbesondere das Recht auf Chancengleichheit. Die AfD-Fraktion Hamburg bezieht seit vielen Jahren immer wieder klare Stellung gegen Antisemitismus und für Israel und jüdische Belange.

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„SPD-Innensenator Andy Grote verletzt offenkundig die Verfassung, wenn es um die AfD geht. Es ist nicht das erste Mal, dass der übergriffige Innensenator sein Amt missbraucht. In diesem Fall ist das Maß überschritten, denn Grote verletzt das staatliche Neutralitätsgebot in besonders schwerwiegender Weise.
Grotes Kampf gegen die kleinste Opposition ist nicht nur unzulässig, er ist vor allem auch undemokratisch. Und er ist unerträglich, denn in diesem Fall unterstellt er der AfD strafrechtlich relevante Handlungen und – wider besseres Wissen – eine Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust. Damit diffamiert Grote nicht nur die AfD; er relativiert auch in unerträglicher Weise die Gräueltaten des Nationalsozialismus. Derartige Aussagen sind eines Senators der Freien und Hansestadt Hamburg unwürdig. Diese gravierende Neutralitätsverletzung muss Konsequenzen haben. Sollte das Verfassungsgericht uns Recht geben, dann ist das Maß endgültig voll und der Rücktritt von Grote unausweichlich!“