Umstrittenes Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz: AfD-Fraktion beantragt Einstellung der Amtshilfe durch die Hamburger Polizei / Nockemann: „Unsere Polizisten schützen!“

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Im Bundesland Berlin ist durch Rot-Rot-Grün ein neues Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet worden. Ein Paragraf ist besonders umstritten: Wenn eine Person glaubhaft machen, von einer staatlichen Stelle etwa aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert worden zu sein, obliegt es nun der staatlichen Stelle, das Nichtvorliegen einer Diskriminierung zu beweisen.
Bayern und Brandenburg lassen die Amtshilfe derzeit juristisch überprüfen. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen ist es in der Debatte.
Die AfD-Fraktion kritisiert das Gesetz, da diese Beweislastumkehr mit der Unschuldsvermutung nicht in Einklang zu bringen sind und beantragt deshalb, dass Hamburg im Rahmen der Amtshilfe bis auf Weiteres keine Polizisten nach Berlin entsendet (Drucksache 22/XX).

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Wir müssen unsere Hamburger Polizisten schützen. Das Gesetz verletzt die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung. Es kann nicht sein, dass Polizeibeamte unter Generalverdacht gestellt werden und beweisen müssen, dass sie niemanden diskriminiert haben. Unsere Polizei darf nicht zum Freiwild erklärt werden für fadenscheinige und politisch motivierte Diskriminierungsvorwürfe, um dann damit Kasse zu machen. Das haben unsere Polizisten nicht verdient.“