EZB-Anleihekaufprogramm kompetenzwidrig / Wolf: „Bundesverfassungsgericht zeigt, wo der Hammer hängt“

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Europäische Zentralbank (EZB) beim Aufkauf von Staatsanleihen rechtswidrig gehandelt hat. Die EZB hat weder geprüft noch dargelegt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Und Bundesregierung und Bundestag haben es versäumt, dagegen vorzugehen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe stellen sich damit im Ergebnis gegen eine vorherige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

AfD-Fraktion lehnt „Corona-Bonds“ ab / Walczak: „Unsere Bürger dürfen nicht die Zeche für disziplinloses Haushalten bezahlen“

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Die Coronakrise belastet die Volkswirtschaften der Welt in erheblichem Ausmaß. Der Ruf nach „Corona-Bonds“, also eine gemeinsame Schuldverschreibung der Eurozonenstaaten, wird immer lauter. Auch der SPD-Parteivorsitzende Walter-Borjans forderte: „Jetzt wäre es Zeit für eine massive und gemeinsam verantwortete Gemeinschaftsanleihe in Form von Corona-Bonds.“

Dirk Nockemann: „Unser Land darf nicht länger in diesem ‚Lockdown‘ verharren!“

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AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zur Regierungserklärung des Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher: „Unser Land steht vor weitreichenden Folgen nach Corona!“

 

Bürgerschaft beschließt Corona-Notgesetz / Reich: „Zusätzliche Kreditaufnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise unabdingbar“

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Die AfD-Fraktion erkennt die Notwendigkeit einer Aussetzung der Schuldenbremse und einer zusätzlichen Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro an. Die AfD-Abgeordneten stehen deshalb in der morgigen Bürgerschaft einem entsprechenden Gesetzesentwurf des Senats positiv gegenüber (Drucksache 22/42). Durch das Covid-19-Notsituationsgesetz werden die Modalitäten der Kreditaufnahme präzise festgelegt.

Dazu der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Thomas Reich:
„Für die Bevölkerung und Wirtschaft ist die Corona-Pandemie eine nie dagewesene Notsituation mit zeitlich nicht abzuschätzendem Ausmaß. Das nun vom Senat vorgesehene Corona-Notgesetz sieht zur Krisenbewältigung tiefgreifende Maßnahmen vor. Ebenso lebensnotwendig wie die Maßnahmen gegen das Coronavirus, ist eine vernunftorientierte Abwägung medizinischer wie ökonomischer Interessen im Sinne der Bürger. Unsere Zustimmung ist jedoch nur möglich, wenn das Prozedere der Kreditermächtigung in Verbindung mit der gesetzlichen Konkretisierung einen einmaligen Vorgang darstellt und eine dauerhafte Aushebelung der Schuldenbremse ausschließt. Aus diesem Grund bringen wir einen entsprechenden Zusatzantrag ein, der dies noch einmal unmissverständlich klarstellt.“

Affäre um die Cum-Ex-Geschäfte und Parteispenden / Nockemann: „Bürger haben das Recht auf lückenlose Aufklärung!“

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Anlässlich der Berichterstattung um die Cum-Ex-Geschäfte und Parteispenden sagt der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Wir als AfD-Fraktion fordern eine umfassende Klärung und Transparenz in der Affäre um die Cum-Ex-Geschäfte. Wir unterstützen den Vorstoß der FDP-Fraktion eine Sondersitzung einzuberufen. Kommt es aus wahltaktischen Gründen nicht dazu, dann unterstützen wir selbstverständlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Die Bürger haben das Recht auf lückenlose Aufklärung.“

Cum Ex: Hamburg verzichtete auf 47 Millionen von Warburg Bank / Oelschläger: „Scholz und Tschentscher haben offenbar die Privatbank mit einem Verzicht auf 47 Millionen Euro begünstigt“

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Anlässlich der Presseberichte über die Cum-Ex Geschäfte der Hamburger Privatbank M.M. Warburg ließen Verantwortliche mögliche Ansprüche des Staates aufgrund verbotener Cum-Ex Geschäfte an jene Bank verjähren. Involviert sind unter anderem Peter Tschentscher, ehemaliger Finanzsenator und Olaf Scholz, welcher derzeit als Bundesfinanzminister und oberster Cum-Ex-Bekämpfer gilt, sowie der Hamburger SPD-Bundestagsabgeordnete Joachim Kahrs.

Hierzu erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Es ist kein Geheimnis, dass die M.M. Warburg Bank über die Rückzahlung von Millionenbeträgen aus den Cum-Ex Geschäften mit der Hamburger Finanzbehörde verhandelt. Im Gegensatz zum Finanzamt gibt die Warburg Bank an, dass es sich bei den Aktientransaktionen der Jahre 2007 bis 2011 nicht um rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte gehandelt hat. Dennoch werfen die heutigen Medienberichte Fragen auf. Gab es geheime Treffen und Absprachen? Haben der damalige Bürgermeister und heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Peter Tschentscher, seinerzeit Finanzsenator und derzeitiger Bürgermeister Hamburgs, die Privatbank M.M. Warburg mit einem Verzicht auf 47 Millionen Euro begünstigt? Eine Verjährung ist in einem Rechtsstreit ein unüblicher Vorgang. Wie der aktuelle Finanzsenator Dr. Dressel auch im Haushaltsausschuss verlauten ließ, ist der Rechtsstreit Sache des Finanzamtes. Dennoch ist er für die Hamburger Steuerzahler in der Pflicht, seine Behörde zu überwachen und die Vorwürfe lückenlos aufzuklären. “

Rechnungshof legt Jahresbericht für 2020 vor / Oelschläger: „Rot-Grün lässt Pflichtbewusstsein vermissen“

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Der Hamburger Rechnungshof hat heute seinen Jahresbericht für 2020 vorgelegt.

Dazu die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Die Prüfer des Hamburger Rechnungshofes haben für die Bürger der Stadt mit dem Jahresbericht 2020 wie gewohnt sehr gute Arbeit geleistet. Die Prüfungsergebnisse zeigen wie wichtig Prüfungen sind: So wurden von der Umweltbehörde unter Leitung des grünen Senators Kerstan Abfallentsorgungsanlagen unzureichend und sogar 14 Anlagen noch nie überprüft. Wer gesetzliche Pflichtaufgaben nicht einhält, ist für Regierungshandeln ungeeignet. Den Hinweis der Direktorin Carstens-Wähling ‚Pflicht ist Pflicht‘ in Bezug auf die gesetzlichen Überwachungspflichten der Abfallentsorgungsanlagen, sollte sich der grüne Umweltsenator merken und danach handeln. Rot-grün lässt an dieser Stelle jedes Pflichtbewusstsein vermissen.
Dass sich der Senat mit der Reisering Hamburg GmbH ein eigenes Reisebüro leistet, spricht für das mangelnde Gespür für staatliche Aufgaben des rot-grünen Senats. Die Kritik des Rechnungshofes, dass sich die Regierenden auf die staatlichen Kernaufgaben konzentrieren sollten, unterstützen wir zum Wohle des Hamburger Steuerzahlers.“      

AfD-Fraktion begrüßt Schuldentilgung des Senats / Oelschläger: „Steuerzahler müssen weiterhin für Fehler des Senats zahlen“

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In der heutigen Landespressekonferenz hat der Finanzsenator Dr. Andreas Dressel über die Entwicklung des Schuldenstandes und den Stand der Finanzplanung der Stadt Hamburg informiert.

Dazu die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Die Schuldentilgung des Senats ist zu begrüßen. Zurückzuführen ist die Schuldentilgung auch auf das Verhalten der öffentlichen Unternehmen, deren liquide Mittel aufgrund der Folgen der Negativzinsen zur Schuldentilgung genutzt wurden. Für die Stadt ist das nur ein Aktiv-Passiv-Tausch. Darüber hinaus stünde die Stadt Hamburg zu Beginn dieses Jahrzehnts mit weit weniger Schulden da, wenn die Steuerzahler nicht für das HSH-Desaster hätten aufkommen müssen. Leider wird dies auch in Zukunft so sein. An der konsequenten Einhaltung der Schuldenbremse wird sich der zukünftige Senat messen lassen müssen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Schuldenstand nach wie vor zu hoch. Eine sparsame Haushaltsführung, darf auch zukünftig nicht zu Lasten grüner Nachhaltigkeitsphantasien aufgegeben werden.“      

AfD-Fraktion lehnt SPD-Vorschlag zur Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer ab / Oelschläger: „Neidsteuer ist unsozial und kontraproduktiv“

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Zur aktuellen Debatte des SPD-Vorschlages zur Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer sagt die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Mit der Forderung nach einer Bodenwertzuwachssteuer unternimmt die SPD einen weiteren Versuch, die Akzeptanz für eine Vermögenssteuer in der Bevölkerung zu erhöhen. Dabei käme die zusätzliche Steuer einer Neidsteuer gleich. Müssten Grundstückeigentümer mit jedem Wertzuwachs eine Steuer abführen, so wäre das kleine Einfamilienhaus mit großem Garten bald unerschwinglich. Zudem zielt die SPD mit einer solchen Steuer auf die Einschränkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts von Gemeinden ab. Eine Wertschöpfung für Gemeinden über eine Bodenwertzuwachssteuer ist nicht notwendig, um eine wirtschaftliche Lenkungsmöglichkeit für Kommunen zu schaffen.
Die Entspannung auf dem Hamburger Wohnmarkt ist auch durch eine Bodenwertzuwachssteuer nicht in Sicht. Steuererhöhungen schaffen keine Bauplätze. Im Gegenteil: Durch eine solche fiktive Besteuerung würden Grund und Boden noch teurer. Die AfD-Fraktion Hamburg lehnt eine Bodenwertzuwachssteuer daher ab.“

Undemokratische Steuerverschwendung II Altparteienschizophrenie – Detlef Ehlebracht am 18.12.2019

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Das ist die Politik der Altparteien, erst schließen sie die AfD von einem Gremium aus, um ihr im nächsten Atemzug vorzuwerfen nicht in diesem mitzuwirken… das kann man sich nicht ausdenken.

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