EZB-Anleihekaufprogramm kompetenzwidrig / Wolf: „Bundesverfassungsgericht zeigt, wo der Hammer hängt“

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Europäische Zentralbank (EZB) beim Aufkauf von Staatsanleihen rechtswidrig gehandelt hat. Die EZB hat weder geprüft noch dargelegt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Und Bundesregierung und Bundestag haben es versäumt, dagegen vorzugehen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe stellen sich damit im Ergebnis gegen eine vorherige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Dazu der Vorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Das Bundesverfassungsgericht zeigt, wo der Hammer hängt! Und der Hammer hängt nach wie vor nicht in Brüssel, Frankfurt oder Luxemburg, sondern in Berlin und Karlsruhe. Das Urteil beinhaltet Sprengstoff, denn es zeigt auf, wer am Ende entscheidet: Das deutsche Gericht und der deutsche Gesetzgeber und nicht der Europäische Gerichtshof! Ich fordere das sofortige Ende der undemokratischen und rechtswidrigen Anleihekäufe durch die EZB!“