AfD-Anfrage zeigt: Schockanrufe nehmen drastisch zu / Nockemann: „Senioren effektiver schützen und aufklären!“

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Eine AfD-Anfrage des Fraktionschefs Dirk Nockemann zur Entwicklung von Enkeltricks und Schockanrufen belegt eine deutliche Zunahme der Kriminalitätszahlen (Drucksache 22/10504). Laut Anfrage waren es im Jahr 2021 insgesamt 549 Fälle von Schockanrufen, bei denen die Täter rund 1,1 Millionen Euro erbeuteten. Im Jahr 2022 gab es 1.084 Fälle – dabei entstand ein Schaden von über 1,9 Millionen Euro. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl somit verdoppelt.
Dagegen ist die Zahl der Enkeltricks zurückgegangen. Im Jahr 2021 waren es 314 Fälle von Enkeltricks, die einen Schaden von circa 294.000 Euro verursacht haben – 2022 waren es lediglich 117 Fälle bei einem Schaden von rund 155.000 Euro. Enkeltricks und Schockanrufe haben in Hamburg im vergangenen Jahr zusammengerechnet über zwei Millionen Euro Schäden verursacht – Tendenz steigend.
Beim sogenannten „Schockanruf“ geben die Täter vor, nahestehende Verwandte hätten einen Unfall gehabt. Beim „Enkeltrick“ geben sich die Anrufer selbst als nahe Verwandte aus.
Die AfD-Fraktion wies bereits auf diese Entwicklung hin und forderte im Januar 2022, dass der rot-grüne Senat verstärkte Schutzmaßnahmen gegen Enkeltrickbetrug und Schockanrufe auf den Weg bringen muss (Drucksache 22/7092).

AfD-Anfrage zeigt: Alle drei Tage eine Schießerei auf Hamburgs Straßen! / Nockemann: „Innere Sicherheit muss Chefsache werden“

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Eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zur Zahl der Schießereien im Jahr 2022 zeigt ein konstant hohes Niveau (Drucksache 22/10746). Da die Jahresdaten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2022 noch nicht qualitätsgesichert seien, wurden nur die Zahlen von Januar bis September genannt. In diesem Zeitraum kam es zu 75 Schießereien, in 111 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht. Auf das Jahr hochgerechnet ist mit einem Anstieg der Schießereien gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. 2021 wurde in 97 Fällen mit Schusswaffen geschossen. 2020 waren es 35 und 2019 29 Fälle (Drucksache 22/6456).

AfD-Anfrage deckt bei homophober Gewalt auf: 70 Prozent der Tatverdächtigen sind Ausländer / Nockemann: „Volle Härte des Rechtsstaates“

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Eine Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann deckt für das Jahr 2022 auf, dass 20 Gewaltdelikte gegen homosexuelle, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen aktenkundig wurden. Von den 20 Tatverdächtigen besitzen zehn Personen keinen deutschen Pass, bei vier weiteren Personen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. 70 Prozent der Tatverdächtigen bei homophober Hassgewalt sind Ausländer (Drucksache 22/12015).

AfD-Anfrage zeigt: 20 islamistische und 3 linksextreme Gefährder in Hamburg / Nockemann: „Islamistische Gefährder abschieben!“

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Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass 23 terroristische Gefährder in Hamburg bekannt sind. Davon ordnet das Landeskriminalamt (LKA) 20 Personen dem Phänomenbereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) -religiöse Ideologie- und drei Personen der PMK -links- zu. Ferner geht aus der Anfrage hervor, dass seit Juli 2022 keine islamistischen Gefährder abgeschoben wurden (Drucksache 22/12570).
Laut Senatsantwort gibt es keine rechtsextremistischen Gefährder in Hamburg. 2021 gab es einen als rechtsextremistisch registrierten Gefährder (Drucksache 22/5379).

Analphabetismus in Hamburg

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Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. definiert primären Analphabetismus als vollständiges Fehlen von Lese- und Rechtschreibkenntnissen. Sekundärer Analphabetismus liegt vor, wenn nach mehr oder minder erfolgreichem Schulbesuch ein Prozess des Vergessens ein- setzt, bei dem einmal erworbene Schriftkenntnisse wieder verloren gehen. Die Kinder haben während der Schulzeit nie richtig lesen und schreiben gelernt, als Jugendliche oder Erwachsene haben sie die wenigen erworbe- nen Fähigkeiten wieder verlernt. Ob eine Person als Analphabet gilt, hängt nicht nur von ihren individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb der konkreten Gesellschaft, in der diese Person lebt, erwartet wird. Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler Analphabetismus vor.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62311/analphabetismus_in_hamburg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Beschaffung von Schutzausrüstung

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Am 25.03.2020 wurde der Mangel an Schutzausrüstung in Hamburg gleich zweimal in den Medien thematisiert und zwar in beiden Fällen bezogen auf gleichermaßen „systemrelevante“ Berufsgruppen.

AfD-Anfrage zeigt: Abschiebehafteinrichtung Glückstadt wird zum Millionengrab / Wolf: „Zustände einer Bananenrepublik“ / Nockemann: „Rot-Grün hat kein Interesse an Einhaltung von Recht und Gesetz“

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Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass Hamburg im Jahr 2021 insgesamt 426 Abschiebungen durchgeführt hat (Drucksache 22/8091). Die meisten Personen stammen aus Afghanistan (46), Albanien (34) und der Türkei (28). Allerdings sind mehr als drei Mal so viele Abschiebungen – 1.401 – gescheitert. Die Gründe sind vielfältig. In den meisten Fällen (451) –  lagen sonstige Gründe vor, wie beispielsweise „kein Einvernehmen“, „QR-Code nicht regenerierbar“ oder „keine Reisetauglichkeit“. Auf Platz zwei der nichterfolgten Abschiebegründe folgt „nicht angetroffen“ (172).

„Freiwilligen-Rekrutierung“ bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Covid-19-Patienten

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Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

AfD-Anfrage zeigt Willkür bei mobilen Blitzern / Nockemann: „Autofahrer-Abzocke“

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Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass im Bezirk Bergedorf innerhalb weniger Kilometer vier Blitzer aufgestellt wurden und dafür teilweise keine verkehrsrelevante Notwendigkeit bestand (Drucksache 22/8890). Auf die Frage, nach dem Grund der Errichtung von vier Radargeräten innerhalb weniger Kilometer begründet der Senat dies in einem konkreten Fall: „[…] auf Grund der Erkenntnis, dass viele Verkehrsteilnehmer kurz vor ihnen bekannten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) abbremsen und im Anschluss wieder beschleunigen.“

Klimaextremisten müssen für Rathaus-Anschlag bezahlen / Nockemann: „Volle Härte des Rechtsstaates“

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Am 30. März haben Vertreter der extremistischen Gruppe „Letzte Generation“ Farbe aus zwei Feuerlöschern auf die Fassade des Hamburger Rathauses gesprüht und dabei Sachschaden in Höhe von 17.276,66 Euro verursacht. Zwei Tatverdächtige konnten hierbei ermittelt werden.
Laut AfD-Anfrage müssen diese nun für die verursachten Schäden in der Gesamthöhe aufkommen (Drucksache 22/13196). Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist hat die Senatskanzlei gegen die Beschuldigten Klage bei dem Landgericht Hamburg auf Zahlung des Schadensersatzes erhoben.

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