Am 01.02.18 erkundigten wir uns in einer Anfrage (Drs. 21/11880) über den Aufenthalt eines Mazedoniers, der eine 82-jährige Frau vergewaltigt hatte. Der Täter ist wegen zahlreicher Straftaten vorbestraft. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen waren bisher laut Beantwortung der Anfrage nicht infrage gekommen, weil der Mazedonier ein deutsches Kind hatte.
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