Analphabetismus in Hamburg

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Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. definiert primären Analphabetismus als vollständiges Fehlen von Lese- und Rechtschreibkenntnissen. Sekundärer Analphabetismus liegt vor, wenn nach mehr oder minder erfolgreichem Schulbesuch ein Prozess des Vergessens ein- setzt, bei dem einmal erworbene Schriftkenntnisse wieder verloren gehen. Die Kinder haben während der Schulzeit nie richtig lesen und schreiben gelernt, als Jugendliche oder Erwachsene haben sie die wenigen erworbe- nen Fähigkeiten wieder verlernt. Ob eine Person als Analphabet gilt, hängt nicht nur von ihren individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb der konkreten Gesellschaft, in der diese Person lebt, erwartet wird. Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler Analphabetismus vor.

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Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg

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In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch ver- wendet. Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde bei- spielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen.

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Verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern

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Nach § 36 Absatz 3 des Waffengesetzes hat, wer „erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nach- zuweisen“.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 (erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Solche Kontrollen sind nicht abhängig von einem Ver- dachtsmoment, sondern können seitens der Behörde verdachtsunabhängig erfolgen.

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Zweiter Runder Tisch Koloniales Erbe

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Am Freitag, dem 23. März 2018, fand der von der Behörde für Kultur und Medien ausgerichtete zweite „Runde Tisch Koloniales Erbe“ im Museum für Hamburgische Geschichte statt. Herr Dr. Alexander Wolf, MdHB, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und ständiger Vertreter im Kulturausschuss, dessen Einladung von Herrn xxx, Amt Kultur/Museen der Behörde für Kultur und Medien, zuvor bestätigt worden war, erschien zur Veranstaltung und nahm zunächst als deren Zuhörer teil. Bevor es auch nur zu einer einzigen Wortmeldung durch Dr. Wolf kam beziehungsweise dieser dazu Gelegenheit hatte, wurde er von ein Vielzahl von Teilnehmern lautstark und ultimativ aufgefordert, den Runden Tisch zu verlassen, da er als AfD- Politiker „Vertreter einer offen rassistischen Partei“ beziehungsweise ein „Nazi“ sei, mit dem man nicht diskutiere.

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Prozesshindernis der Verjährung in Strafsachen

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Vor kurzer Zeit verursachte die Nachricht Kopfschütteln, dass die Entführer einer Hamburger Hafenfähre nicht verurteilt werden konnten, weil das zuständige Amtsgericht Altona die Verjährung der Taten nicht im Blick gehabt hatte. Die angeklagten mutmaßlichen Täter gehen daher straflos aus.
Der Vorfall deutet auf eine seit geraumer Zeit existierende und thematisierte Überlastung der Gerichte und des Justizsystems insgesamt in Hamburg hin. Wenn schon in einem solch spektakulären Fall die Verjährungsfristen nicht eingehalten werden, wie ist es dann bei Taten, die keine öffentliche Aufmerk- samkeit erreichen?

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Unzulässige Wohnungsdurchsuchung nach dem Doppelmord vom Jungfernstieg?

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Am 14. April 2018 waren am Jungfernstieg ein einjähriges Baby und seine Mutter von dem nigrischen Vater des Babys ermordet worden. In der Presse war von Anfang an berichtet worden, dass der Täter für seine Tat ein Messer verwendet hatte.
Nähere, bislang nicht durch die Innenbehörde benannte Details über die Tat sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen, infolge eines Handyvideos eines Gospelsängers aus Ghana, welches ein Hamburger Blogger von der Face- book-Seite des Gospelsängers auf seinen YouTube-Kanal übertragen hatte.

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Großrazzia bei Hamburgs Künstlern des Jahres 2017, der Rap-Gruppe „187 Straßenbande“

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Am 12.04.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ von einer groß ange- legten Razzia bei der Hamburger Rap-Gruppe „187 Straßenbande“, die 2017 mit dem Hamburger Musikpreis HANS als „Künstler des Jahres 2017“ ausge- zeichnet wurde. Als einer der Sponsoren wird ausdrücklich die Hamburger Behörde für Kultur und Medien (BKM) angeführt. Im Rahmen der Polizeimaßnahme wurden insgesamt 16 Objekte wegen des Verdachts auf Drogenhandel und Verstößen gegen das Waffengesetz durchsucht, wobei auch das Mitglied der Rap-Gruppe Maxwell kurzzeitig festgenommen wurde. Die „187 Straßenbande“ zeigte in der Vergangenheit wiederholt ihre Missachtung des deutschen Rechtsstaats, indem sie etwa ein Video dieses Polizeieinsatzes auf ihren sozialen Kanälen teilte.

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Engagement gegen Linksextremismus in der Behörde für Schule und Berufsbildung

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In Drs. 21/10194 gibt der Senat in Frage 4. an, die Behörde für Schule und Berufsbildung habe ihre Überlegungen hinsichtlich der Einführung von Initia- tiven/Fortbildungen/Programmen über die verfassungsfeindliche Ideologie des Linksextremismus und ihrer Bekämpfung noch nicht abgeschlossen.
Dem vorausgegangen war ein Brief des Senators Rabe an die Hamburger Schulen, in dem der Senator unter anderem mitteilt: „Einige, die am Wochenende Gewalt und Schrecken verbreitet haben, waren oder sind Schülerinnen und Schüler. Auch wenn die Schule mit Sicherheit weder Anlass noch Ursache ihres Verhaltens ist, gehört zu einer sorgfältigen Aufarbeitung dieser Tage auch die Frage: Was können wir alle gemeinsam besser machen, um solche Gewaltexzesse künftig zu verhindern?“

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Fälle von muslimischem Antisemitismus an Hamburger Schulen – Quartalsabfrage BSB 04/2017

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Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, äußert in einem aktuellen Interview seine Sorgen über den wachsenden muslimischen Antisemitismus in Deutschland. Auf die Frage, ob es sich um ein verbreitetes Phänomen handele, dass „Jude“ auf deutschen Schulhöfen vermehrt als Schimpfwort benutzt werde, sagt Schuster:

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Ereignisse rund um die Montags-Demo

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Am Montag, dem 26.03.2018, fand zum wiederholten Male die Demonstration unter dem Motto „Merkel muss weg“ in Hamburg statt. Wie auch in den vergangenen Wochen gab es gegen diese Gegendemonstrationen. Massive Polizeipräsenz sorgte dafür, dass die Teilnehmer der Demonstrationen weitestgehend nicht aufeinander trafen und der Abend daher einigermaßen friedlich verlief.

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