Prozesshindernis der Verjährung in Strafsachen

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Vor kurzer Zeit verursachte die Nachricht Kopfschütteln, dass die Entführer einer Hamburger Hafenfähre nicht verurteilt werden konnten, weil das zuständige Amtsgericht Altona die Verjährung der Taten nicht im Blick gehabt hatte. Die angeklagten mutmaßlichen Täter gehen daher straflos aus.
Der Vorfall deutet auf eine seit geraumer Zeit existierende und thematisierte Überlastung der Gerichte und des Justizsystems insgesamt in Hamburg hin. Wenn schon in einem solch spektakulären Fall die Verjährungsfristen nicht eingehalten werden, wie ist es dann bei Taten, die keine öffentliche Aufmerk- samkeit erreichen?

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