Erster Bürgermeister und Senat bestätigen nach AfD-Beschwerde: Keine AfD-Abgeordneten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes / Wolf und Nockemann: „Öffentliche Diffamierung durch die Innenbehörde muss sofort aufhören“

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Die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit hat der AfD-Fraktion eine vom Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher veranlasste Korrektur der Senatsantwort auf die Kleine Anfrage aus Drucksache 22/756 zugeleitet (Brief der Bürgerschaftspräsidentin vom 6. November 2020). Vorangegangen war eine Rüge der AfD-Fraktionsvorsitzenden bei der Bürgerschaftskanzlei wegen einer erneut unzureichenden Beantwortung einer Kleinen Anfrage, der sich – jedenfalls in Teilen – die Bürgerschaftskanzlei anschloss und den Ersten Bürgermeister um Nachbesserung bat. In der korrigierten Senatsantwort stellt der Senat fest: Kein Abgeordneter der AfD-Bürgerschaftsfraktion wird vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet bzw. einer als „extremistisch“ eingestuften Teilorganisation zugerechnet (insbesondere Frage 13).

Eine „Bestandsaufnahme“, der zur AfD Hamburg recherchierbaren Sachverhalte durch das Landesamt für Verfassungsschutz hat zu einem negativen Ergebnis geführt. Der Landesverband wurde überprüft, ist aber nicht als Beobachtungsobjekt eingestuft worden. Ebenso erklärt der Senat, dass zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten von AfD-Bürgerschaftsabgeordneten „systematisch“ gespeichert wurden oder derzeit werden.
Der Hamburger VS-Chef Torsten Voß, assistiert von Innensenator Andy Grote, hatte zuletzt mehrfach die AfD-Bürgerschaftsfraktion kritisiert und in den Anschein einer Verfassungsfeindlichkeit gerückt.

Dazu die beiden Vorsitzenden Dr. Alexander Wolf und Dirk Nockemann:
„Die öffentlichen Anschuldigungen aus der zur Neutralität verpflichteten Innenbehörde müssen sofort aufhören. Wir weisen den Versuch, die AfD-Fraktion in die Nähe einer Verfassungsfeindlichkeit zu rücken, entschieden zurück; diese Diffamierung erfolgt aus durchsichtigen Gründen und wider besseres Wissen.  Die Innenbehörde ist weder berechtigt, Aussagen von Bürgerschaftsabgeordneten zu bewerten, noch die parlamentarische Sacharbeit der AfD-Fraktion zu beurteilen. Der Senat hat klargestellt, dass weder der Hamburger Landesverband noch Abgeordnete der Bürgerschaftsfraktion beobachtet werden. Voß überschreitet massiv seine Befugnisse.“