Werbung für Antifa-Kongress an der Universität Hamburg

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Studenten der Universität Hamburg haben uns vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude der Fakultät Erziehungswissenschaften (Von-Melle-Park 8) sowie am Schaufenster des Cafés Knallhart (Von-Melle- Park 9) Veranstaltungsplakate für den „Antifa-Kongress Hamburg“ vom 6. bis 8. April 2018 in der Roten Flora angebracht sind. Auf den Plakaten ist der Schriftzug „Bilden. Organisieren. Zurückschlagen.“ zu lesen; außerdem sind zwei Fotos abgedruckt auf denen jeweils Gruppen von schwarz vermummten Personen (Autonome) mit Transparenten und Pyrotechnik zu sehen sind (Abbildungen 1 und 2)…

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Vortrag zur „Einführung in den Anarchismus“ in der „T-Stube“ an der Universität Hamburg

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Am 26.05.2017 fand in der T-Stube, einem nach eigener Auskunft seit 1988 von Linken besetztem Raum der Universität Hamburg (Institut für Soziologie, Allende-Platz 1), ein Vortrag unter dem Titel „Einführung in den Anarchismus“ mit dem Referenten Maurice Schuhmann statt. In der Ausgabe der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 26.05.2017, Seite 14, wurde der Referent Maurice Schuhmann zu diesem Vortrag als „bekennender Anarchist“ vorgestellt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg schreibt in seinem Bericht aus dem Jahr 2016 unter der Rubrik „Gewaltorientierte Linksextremisten“…

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Analphabetismus in Hamburg

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Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. definiert primären Analphabetismus als vollständiges Fehlen von Lese- und Rechtschreibkenntnissen. Sekundärer Analphabetismus liegt vor, wenn nach mehr oder minder erfolgreichem Schulbesuch ein Prozess des Vergessens ein- setzt, bei dem einmal erworbene Schriftkenntnisse wieder verloren gehen. Die Kinder haben während der Schulzeit nie richtig lesen und schreiben gelernt, als Jugendliche oder Erwachsene haben sie die wenigen erworbe- nen Fähigkeiten wieder verlernt. Ob eine Person als Analphabet gilt, hängt nicht nur von ihren individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb der konkreten Gesellschaft, in der diese Person lebt, erwartet wird. Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler Analphabetismus vor.

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Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg

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In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch ver- wendet. Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde bei- spielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen.

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AfD-Fraktion beantragt die Einführung einer Meldepflicht für religiöses Mobbing an Schulen / Wolf: „Antisemitismus konsequent bekämpfen!“

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Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert angesichts eines sich immer stärker ausbreitenden Antisemitismus und religiösen Mobbings gegen Juden und Christen an Schulen eine Statistik derartiger Vorfälle. Die AfD-Fraktion schließt sich der Forderung an und beantragt in der kommenden Bürgerschaftssitzung die Einführung einer Meldepflicht für religiöses Mobbing an Schulen (Drucksache 21/12642, Antrag vom 10.4.2018).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Wir benötigen ein umfassendes Lagebild an den Schulen. Alle Fälle von religiösem Mobbing müssen erfasst werden, damit wir eine ausreichende Datengrundlage haben, um dieser Problematik zu begegnen. Die jüngsten Vorfälle aus Berlin deuten darauf hin, dass sich Antisemitismus heutzutage vor allem in der muslimischen Bevölkerungsgruppe findet – und dass sich dieses Problem mit der jüngsten muslimischen Masseneinwanderung verschärft hat.
Wir dürfen die Augen nicht mehr davor verschließen, dass wir uns hier ein Riesenproblem ins Land geholt haben – das Kuschen vor dem arabischen Antisemitismus muss ein Ende haben. Deshalb müssen die politisch-korrekten Scheuklappen abgelegt werden, um die Ursachen des wachsenden Antisemitismus zu erkennen und konsequent bekämpfen zu können.“

Engagement gegen Linksextremismus in der Behörde für Schule und Berufsbildung

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In Drs. 21/10194 gibt der Senat in Frage 4. an, die Behörde für Schule und Berufsbildung habe ihre Überlegungen hinsichtlich der Einführung von Initia- tiven/Fortbildungen/Programmen über die verfassungsfeindliche Ideologie des Linksextremismus und ihrer Bekämpfung noch nicht abgeschlossen.
Dem vorausgegangen war ein Brief des Senators Rabe an die Hamburger Schulen, in dem der Senator unter anderem mitteilt: „Einige, die am Wochenende Gewalt und Schrecken verbreitet haben, waren oder sind Schülerinnen und Schüler. Auch wenn die Schule mit Sicherheit weder Anlass noch Ursache ihres Verhaltens ist, gehört zu einer sorgfältigen Aufarbeitung dieser Tage auch die Frage: Was können wir alle gemeinsam besser machen, um solche Gewaltexzesse künftig zu verhindern?“

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AfD kritisiert Hamburger Landesjugendring: Parteipolitische Einflussnahme zulasten der AfD aus Steuermitteln

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Hamburg, 05.04.2018 – Der Hamburger Landesjugendring wurde nach Angaben des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dr. Alexander Wolf in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mit Beträgen von 249.468, 255.766 und 255.939 Euro aus öffentlichen Mitteln gefördert. Der Anteil der öffentlichen Mittel an der Gesamtfinanzierung betrug zwischen 93 und 94 Prozent. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 und der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft 2015 veröffentlichte der Landesjugendring zwei – ebenfalls durch die Stadt Hamburg – geförderte Zeitschriften zum Thema „Vorsicht Wahl: Rechtspopulismus“. Darin findet eine einseitige und abwertende Auseinandersetzung mit dem Konzept eines vermeintlichen „Rechtspopulismus“ am Beispiel der Partei AfD statt.

Sportstätten in Hamburg

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Die Hamburger Sportstätten sind in der Vergangenheit immer wieder in die
Kritik geraten. Insbesondere der bauliche Zustand und überhaupt die Verfügbarkeit
von ausreichendem Raum für sportliche Aktivitäten wurden kritisiert.
Die derzeit durchgeführte Wohnbebauung für mehrere 10.000 Menschen im
gesamten Hamburger Stadtgebiet führen zu einer weiteren Verschärfung der
Situation, da neue Bewohner auch einen gesteigerten Bedarf an Sportstätten
nach sich ziehen.

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An Hamburgs Schulen werden Deutsche zur Minderheit

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Fast jedes zweite Kind an Hamburgs Schulen hat ausländische Wurzeln. Im Schuljahr 2016/17 betrug der Anteil der Schüler mit Einwanderungshintergrund an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien knapp über 45 Prozent, ergab eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dr. Alexander Wolf.

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Hamburg und der große Sport

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Wir freuen uns auf die EM und sind stolz, dass unsere Heimatstadt Austragungsort dieses großartigen Ereignisses wird.
Doch es gibt jetzt schon einige Punkte in den Verpflichtungserklärungen gegenüber der UEFA, die einer Kommunikation und Erklärung bedürfen.

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