Diskussionsstand zum Entwicklungskonzept Neuwerk (III)

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Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer (Drucksache 21/5593) hat die Hamburgische Bürgerschaft am 1. Februar 2017 beschlossen. Die Frage der Ausgestaltung eines Entwicklungskonzepts für Neuwerk steht noch aus.
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AfD-Anfrage zeigt: Millionen für „Tiny Houses“ in Wilhelmsburg / Wolf: „Als ob es kein Morgen gäbe“

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Symbolbild

In Wilhelmsburg-Kirchdorf stehen direkt neben einer Schule 50 Tiny Houses. Sie haben alle 16 qm Wohnfläche, sind vollständig eingerichtet mit Badezimmer und kompletter Küchenzeile, auch WLAN wird bereitgestellt. Zusätzlich gibt es extra Sanitärbereiche auch mit Waschmaschinen, Trocknern etc. In weiteren Containermodulen gibt es Gruppenräume, die Außenbereiche bekommen Spielplätze.

AfD-Anfragen zeigen: Hamburg ist schlecht auf landesweiten Stromausfall vorbereitet / Reich: „Angst und Bange“

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Senatsantworten auf AfD-Anfragen zeigen, dass Hamburg schlecht auf einen landesweiten Stromausfall vorbereitet ist. Der Energiesparplan sei als „solidarischer Beitrag zur Vermeidung einer Gasmangellage“ zu verstehen. Der Plan listet dabei Selbstverständlichkeiten auf: „Bei Klimaanlagen, die aus technischen oder produktionstechnischen Gründen weiter betrieben werden, werden die Vorgaben zum Betrieb von Klimaanlagen eingehalten. Die maximale Kühltemperatur folgt den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinien, bzw. den Mindestvorgaben der technischen Anlagen.“ (Drucksache 22/9078)

AfD-Anfrage zeigt: Bannkreis kaum geschützt / Walczak: „Rot-Grün toleriert Pyrotechnik und Antifa-Drohkulissen gegen das Parlament“

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Regelmäßig meldet die AfD-Fraktion Sitzungen im Hamburger Rathaus an. Bei parlamentarischen Sitzungen tritt der sogenannte Bannkreis in Kraft. In dieser Zeit sind Versammlungen innerhalb des Radius verboten. Trotzdem kam es in jüngster Vergangenheit immer wieder zu illegalen Versammlungen seitens linker Extremisten. Dies geschah zuletzt am 19. Januar als bis zu 2.000 Personen im Bannkreis demonstrierten – darunter 300 gewaltbereite Antifaschisten, die Pyrotechnik entzündeten.
Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt, dass es trotz unzähligen Verstößen lediglich zu drei Strafverfahren und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kam. Laut Senatsantwort waren für die Einhaltung der Bannmeile lediglich 173 Einsatzkräfte vor Ort – trotz einer großen Anti-AfD-Demo in hoher fünfstelliger Personenzahl auf dem benachbarten Jungfernstieg.
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass sich die Bürgerschaft auch politisch gegen die gesetzeswidrige Verletzung des Bannkreises, der dem Schutz des Parlaments dient, wendet.

AfD-Anfrage zeigt: Zahl der Messerattacken steigt massiv / Nockemann: „Vom Tor zur Welt zum Einfallstor für Messerkriminalität“

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In Hamburg explodiert die Messerkriminalität. Das belegt eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann (Drucksache 22/14310). Laut Senatsantwort gab es im Jahr 2023 insgesamt 1.269 Messerstraftaten. Hiervon wurde in 384 Fällen das Messer eingesetzt, in 885 Fällen wurde mit dem Messer gedroht.
2022 waren es noch 1.127 Messerdelikte, in 312 Fällen wurde ein Messer eingesetzt. Das entspricht einem Anstieg von rund 13 Prozent bei Messerstraftaten. Noch drastischer ist der Anstieg bei den Fällen, in denen das Messer eingesetzt wurde. Hier liegt die Zunahme bei 23 Prozent.
In der vergangenen Woche wurde die Kriminalstatistik 2023 vorgestellt. SPD-Innensenator Andy Grote äußerte auf der Pressekonferenz, Hamburg sei eine sehr sichere Stadt.

Kunstgebilde in der Bahnhofspassage Wilhelmsburg

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Seit längerer Zeit besteht auf Höhe der Bücherhalle in der Bahnhofspassage Wilhelmsburg eine Art Kunstgebilde. Das Gebilde umfasst verschiedene Platten, aus denen offensichtlich körpergroße Silhouetten ausgeschnitten sind, die wiederum als Einzelobjekte präsentiert werden. Unter anderem ist eine Silhouette zu erkennen, die stark an eine gesichtsverschleierte Frau erinnert.

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AfD-Anfrage zeigt: Fast 2 Millionen Euro Überwachungskosten für Scholz‘ Privatwohnung / Nockemann: „Steuerzahlergeld zurückerstatten oder spenden“

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Die Privatwohnung des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in Altona bekommt eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung. Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass dies dem Steuerzahler in diesem Jahr knapp zwei Millionen Euro kosten wird (Drucksache 22/11545). Medienberichten zufolge hält er sich in der Regel in seiner Potsdamer Wohnung auf.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Das ist eine Menge Geld für eine vom Steuerzahler rundumfinanzierte aber kaum bewohnte Wohnung. Die knapp 30.000 Personalstunden pro Jahr könnte man sicherlich an anderen Brennpunkten deutlich bürgernäher und zielorientierter einsetzen. Bundeskanzler Scholz sollte sich überlegen, ob er Teilkosten dem Steuerzahler zurückerstattet oder sogar für einen guten Zweck spendet!“

AfD-Anfrage zeigt: Üppige Summen für Moscheen / Wolf: „Indirekte Moscheenförderung“

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Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bringt ans Licht, dass ein Zusammenschluss von wenigen Moscheen allein im Bezirk Harburg in den vergangenen fünf Jahren eine finanzielle Unterstützung von 730.000 Euro aus dem Hamburger Haushalt erhielt. Weitere Zuschüsse wurden im Rahmen einer Kofinanzierung aus Berlin gezahlt (Drucksache 22/14962)

StadtRAD – Erfolgsgeschichte auch ab 2018?

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Der Senat und viele Politiker zelebrieren grad wieder einmal die Erfolgsgeschichte StadtRAD – unbestritten wird damit für zahlreiche Einwohner und Touristen ein attraktives, umweltfreundliches Verkehrsmittel sehr flächendeckend und relativ unkompliziert handhabbar angeboten. Nunmehr steht die Ausschreibung der Leistungen ab 2018 an und der Senat hat dabei offensichtlich bereits neue Eckpunkte bestimmt.

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Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg

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In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch ver- wendet. Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde bei- spielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen.

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