Politische Neutralität garantieren – Klarstellung der Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung

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Die nach außen gerichtete Verpflichtung zur politischen Neutralität für Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland und für die Verfassungsorgane der Länder leitet sich aus dem Grundgesetz ab (Artikel 20 und Artikel 21 GG) und gehört zu den wesentlichen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59603/politische-neutralität-garantieren-–-klarstellung-der-geschäftsordnungsbestimmung-nummer-14-der-behörde-für-schule-und-berufsbildung.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senats-Antwort →[/rescue_button]

Anschlag auf Betriebsstätte des zukünftigen AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Peter Lorkowski / Kruse: „Anschlag auf unsere Demokratie“

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In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde die Betriebsstätte des zukünftigen AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Peter Lorkowski Ziel eines Anschlags: Mutmaßlich Linksextremisten sprühten auf Fensterscheiben und Garagentor „No AfD“ und das Zeichen der Anarchisten „A“ in einem Kreis. Wenige Tage zuvor wurden die Klingel- und Hinweisschilder der Fraktion und des Landesverbandes mit schwarzer Farbe besudelt.

„Weltoffene, tolerante Stadt“ geht nicht ohne Schutz und Sicherheit

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Der AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Wolf führt anhand des Hamburger Stadtwappens aus: „Das geschlossene Tor des Burgtores in unserem Wappen steht dafür, dass nur im Schutz gesicherter Grenzen Freiheit und Freihandel gedeihen können. Das von Rot-Rot-Grün stets beschworene „liberale, weltoffene, bunte“ Hamburg und der Freihandel ist eben nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite, den notwendigen Schutz von Sicherheit und Ordnung, blendet die links-grüne Ideologie aus.“

Klingeling: Dirk Nockemann kurz vor dem Wortentzug! (11.10.2017)

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Klar ist: Die Linksfraktion Hamburg in Hamburg steht mit der Polizei auf Kriegsfuß. Beispiel: Anfang 2017 kritisierte der Linken-Abgeordnete Martin Dolzer die Polizei und warf ihr „einen rassistisch motivierten Hinrichtungsversuch“ vor. Anlass war ein Vorfall in St. Georg, als ein aggressiver Afrikaner einen Polizisten mit einem Messer angriff. Der Beamte versuchte die Situation zunächst mit Pfefferspray zu lösen. Als der Schwarzafrikaner weiter attackierte, schoss er diesem mit seiner Dienstwaffe mindestens einmal ins Bein.
Dolzers Vorwürfe sind absolut haltlos. Der AfD-Abgeordnete Dirk Nockemann erwähnte Dolzers Vorwürfe und wird sofort von der Bürgerschaftspräsidentin Veit (SPD) gemaßregelt. Er steht kurz vor dem Wortentzug…

Andrea Oelschläger über den Reformationstag als Feiertag

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Den Reformationstag als dauerhaften und bundesweiten Feiertag einrichten? Die AfD-Fraktion sieht das kritisch…

Hamburg braucht einen starken Denkmalschutz!

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Der Antrag der FDP zum Denkmalschutz erfordert weiteren Redebedarf. Denn ein Vetorecht des Denkmalrats ist ein gravierender Einschnitt und eine 4-Wochen-Frist halten wir für unrealistisch. Offen bleibt auch, inwieweit der Denkmalrat nach Parteibuch besetzt und das Denkmalschutzamt ausreichend personell ausgestattet ist. Weiterhin sehen wir den Denkmalschutz für Denkmäler und potenzielle Denkmäler in Gefahr. Wir plädieren für einen starken Denkmalschutz in Hamburg.

 

Metropolregion durch länderübergreifende Zusammenarbeit stärken

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Wir fordern eine länderübergreifende Einrichtung zwischen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit einer Fach- und Entscheidungskompetenz. So können die zukünftigen Herausforderungen in der Metropolregion Hamburg, wie z.B. der Ausbau der Digitalisierung und die Ausbildungsoffensive, die Förderung des ländlichen Raumes sowie die Bekämpfung der Staustadt und der Umstieg vom motorisierten Verkehr zur Schiene gelingen.

Islamisches Zentrum (Blaue Moschee) aus dem Staatsvertrag ausschließen

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Die AfD-Fraktion beantragt am 11. Oktober 2017, das IZH aufgrund von schwerwiegenden Verfehlungen aus dem Staatsvertrag auszuschließen.

AfD-Fraktion Hamburg fordert, das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) wegen antidemokratischer, extremistischer und verfassungsfeindlicher Aktivitäten aus Staatsvertrag auszuschließen

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Die Unfähigkeit, islamistischen Kräften entschlossen entgegenzutreten, gehört in Hamburg leider zum politischen Alltag. Dies hatte der Senat zuletzt im Februar 2017 unter Beweis gestellt, als er auf die Hetze des Vorsitzenden einer DITIB-Moschee aus Wilhelmsburg nicht etwa mit Sanktionen, sondern lediglich mit Worten reagierte. Diesmal dürfte ihm eine solch lasche Haltung allerdings deutlich schwerer fallen. Beim IZH handelt es sich um eine Organisation, die nicht nur das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auch die Bundesregierung für hochgefährlich hält. In mehreren Drucksachen hat Berlin das IZH 2017 als „verfassungsfeindlich“, „antisemitisch“ und „islamistisch“ beschrieben. Der Vorwurf lautet, die iranische Revolution nach Deutschland exportieren und die freiheitliche demokratische Grundordnung umstoßen zu wollen.

Wohnungsbau und Infrastruktur gehen nur gemeinsam!

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Die Bevölkerungszahl Hamburgs wird stetig zunehmen. Eine aktive Wohnungsbaupolitik muss stets mit der Infrastruktur gedacht werden. Je nach Bedarf muss an Kindergärten und Schulen, an Gesundheitsversorung als auch den Sport und den öffentlichen Nahverkehr gedacht werden. Aber auch die Herausforderungen des zukünftigen Bauens sind sehr individuell. Der Raum ist aber begrenzt. Einer Versiegelung muss entgegengewirkt werden.