Prozesshindernis der Verjährung in Strafsachen

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Vor kurzer Zeit verursachte die Nachricht Kopfschütteln, dass die Entführer einer Hamburger Hafenfähre nicht verurteilt werden konnten, weil das zuständige Amtsgericht Altona die Verjährung der Taten nicht im Blick gehabt hatte. Die angeklagten mutmaßlichen Täter gehen daher straflos aus.
Der Vorfall deutet auf eine seit geraumer Zeit existierende und thematisierte Überlastung der Gerichte und des Justizsystems insgesamt in Hamburg hin. Wenn schon in einem solch spektakulären Fall die Verjährungsfristen nicht eingehalten werden, wie ist es dann bei Taten, die keine öffentliche Aufmerk- samkeit erreichen?

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Unzulässige Wohnungsdurchsuchung nach dem Doppelmord vom Jungfernstieg?

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Am 14. April 2018 waren am Jungfernstieg ein einjähriges Baby und seine Mutter von dem nigrischen Vater des Babys ermordet worden. In der Presse war von Anfang an berichtet worden, dass der Täter für seine Tat ein Messer verwendet hatte.
Nähere, bislang nicht durch die Innenbehörde benannte Details über die Tat sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen, infolge eines Handyvideos eines Gospelsängers aus Ghana, welches ein Hamburger Blogger von der Face- book-Seite des Gospelsängers auf seinen YouTube-Kanal übertragen hatte.

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Großrazzia bei Hamburgs Künstlern des Jahres 2017, der Rap-Gruppe „187 Straßenbande“

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Am 12.04.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ von einer groß ange- legten Razzia bei der Hamburger Rap-Gruppe „187 Straßenbande“, die 2017 mit dem Hamburger Musikpreis HANS als „Künstler des Jahres 2017“ ausge- zeichnet wurde. Als einer der Sponsoren wird ausdrücklich die Hamburger Behörde für Kultur und Medien (BKM) angeführt. Im Rahmen der Polizeimaßnahme wurden insgesamt 16 Objekte wegen des Verdachts auf Drogenhandel und Verstößen gegen das Waffengesetz durchsucht, wobei auch das Mitglied der Rap-Gruppe Maxwell kurzzeitig festgenommen wurde. Die „187 Straßenbande“ zeigte in der Vergangenheit wiederholt ihre Missachtung des deutschen Rechtsstaats, indem sie etwa ein Video dieses Polizeieinsatzes auf ihren sozialen Kanälen teilte.

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Engagement gegen Linksextremismus in der Behörde für Schule und Berufsbildung

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In Drs. 21/10194 gibt der Senat in Frage 4. an, die Behörde für Schule und Berufsbildung habe ihre Überlegungen hinsichtlich der Einführung von Initia- tiven/Fortbildungen/Programmen über die verfassungsfeindliche Ideologie des Linksextremismus und ihrer Bekämpfung noch nicht abgeschlossen.
Dem vorausgegangen war ein Brief des Senators Rabe an die Hamburger Schulen, in dem der Senator unter anderem mitteilt: „Einige, die am Wochenende Gewalt und Schrecken verbreitet haben, waren oder sind Schülerinnen und Schüler. Auch wenn die Schule mit Sicherheit weder Anlass noch Ursache ihres Verhaltens ist, gehört zu einer sorgfältigen Aufarbeitung dieser Tage auch die Frage: Was können wir alle gemeinsam besser machen, um solche Gewaltexzesse künftig zu verhindern?“

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Prof. Jörn Kruse (AfD) zur Regierungserklärung von Bürgermeister Tschentscher

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Prof. Jörn Kruse spricht am 11. April 2018 zur Regierungserklärung des neuen Oberbürgermeisters von Hamburg.

Fälle von muslimischem Antisemitismus an Hamburger Schulen – Quartalsabfrage BSB 04/2017

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Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, äußert in einem aktuellen Interview seine Sorgen über den wachsenden muslimischen Antisemitismus in Deutschland. Auf die Frage, ob es sich um ein verbreitetes Phänomen handele, dass „Jude“ auf deutschen Schulhöfen vermehrt als Schimpfwort benutzt werde, sagt Schuster:

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Ereignisse rund um die Montags-Demo

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Am Montag, dem 26.03.2018, fand zum wiederholten Male die Demonstration unter dem Motto „Merkel muss weg“ in Hamburg statt. Wie auch in den vergangenen Wochen gab es gegen diese Gegendemonstrationen. Massive Polizeipräsenz sorgte dafür, dass die Teilnehmer der Demonstrationen weitestgehend nicht aufeinander trafen und der Abend daher einigermaßen friedlich verlief.

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Abgeordnetenausschluss hat parlamentarisches Nachspiel / Kruse: „Selbstverständlichkeiten müssen auch für AfD-Abgeordnete gelten!“

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Ende März gab es einen Eklat beim „Runden Tisch zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes“. Auf Druck mehrerer linker Initiativen wurde der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Alexander Wolf – trotz Einladung und öffentlicher Veranstaltung – seitens der Kulturbehörde gebeten, diese zu verlassen.
Die AfD-Fraktion verurteilt dies aufs Schärfste und will mit dem Antrag erreichen, dass derartige undemokratische Ausschlüsse von AfD-Abgeordneten von öffentlichen Veranstaltungen zukünftig unterbleiben (Drucksache 21/1249910).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die Teilnahme von demokratisch gewählten Abgeordneten an öffentlichen Veranstaltungen ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber offenkundig gelten bei AfD-Abgeordneten andere Maßstäbe.
Wolfs Ausschluss ist absolut indiskutabel, undemokratisch und stellt eine unwürdige Verweigerung eines Diskurses dar. Wo kommen wir in Hamburg hin, wenn antidemokratische Pöbler über die Teilnahme oder Nichtteilnahme von gewählten Bürgerschaftsabgeordneten entscheiden! Ein solcher Vorgang darf sich nicht mehr wiederholen und die Bürgerschaft muss ein klares Zeichen setzen.“

Regierungsfraktionen und die Zweite Bürgermeisterin mit Gewaltbereiten gegen die Meinungsfreiheit

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Am Montag, dem 26.03.2018, fand zum wiederholten Male eine Demonstra- tion unter dem Motto „Merkel muss weg“ in Hamburg statt. Anmelder dieser Demonstration waren bisher immer Bürger, die zuvor politisch nicht in Erscheinung getreten waren und daher schwerlich einer bestimmten politischen Richtung, geschweige denn einer radikalen oder extremen Strömung zugeordnet werden könnten. Die Demonstration stellt, wie das Motto schon sagt, die Forderung, dass Angela Merkel als Kanzlerin abgelöst werden solle. Dies begründen die Demonstrationsteilnehmer auf ihren Kundgebungen damit, dass unter der Regierung Angela Merkels im Zusammenhang mit der Migrations- und der Eurokrise das Recht verletzt und demokratische Pflichten nicht eingehalten worden seien.

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Verurteilte somalische Piraten in Hamburg

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Am 03. März 2015 berichtete „Die Zeit“ von zehn somalischen Piraten, die nach ihrer Gefangennahme durch niederländische Spezialkräfte nach Deutschland ausgeliefert und in Hamburg zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt worden waren. Seit 2015 sind sie alle aus den Haftanstalten entlassen worden und lebten fortan als Geduldete in Hamburg. Der Stand im März 2015 war, dass die entsprechenden Duldungen immer wieder um drei Monate verlängert wurden. Abschiebungen nach Somalia fanden seit 2010 aus Hamburg nicht mehr statt. Eine dauerhafte Bleibeperspektive wurde ihnen nicht in Aussicht gestellt.

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