Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Referendarinnen verfassungsgemäß / Nockemann: „Trennung von Religion und Staat nicht verhandelbar“

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Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, muslimischen Rechtsreferendarinnen das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal verbieten zu können, sagt der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Sinne unseres säkularen Rechtsstaates. Die Trennung zwischen Religion und Staat ist eine der wichtigsten Errungenschaften der westlichen Welt und daher nicht verhandelbar. Repräsentanten des Staates müssen Neutralität ausstrahlen. Glaubensfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut, allerdings ist die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität hier von übergeordneter Bedeutung.“

AfD-Fraktion fordert ein Verbotsverfahren gegen das Islamische Zentrum Hamburg / Nockemann: „Wer Terroristen hofiert, der kann kein Partner sein!“

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Die AfD-Fraktion fordert die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) und die Nichtverlängerung des Staatsvertrages (Drucksache 21/19941).
Hintergrund ist eine Trauerfeier für den berüchtigten iranischen General Ghassem Soleimani am 9. Januar des IZH. Die USA und die EU stuften ihn als Terroristen ein.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Wer Terroristen hofiert, der kann kein Partner unserer Hansestadt sein. Das IZH tritt das Wertefundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Füßen. Der rot-grüne Senat darf sich nicht weiter auf der Nase herumtanzen lassen und die Augen vor der Realität verschließen.“

Hamburger Verwaltungsgericht: Mädchen darf vollverschleiert in die Schule / Wolf: „Wir fordern das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst!“

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Das Hamburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein sechszehnjähriges Mädchen vollverschleiert in die Schule gehen darf.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Wir fordern ein allgemeines religiöses Verschleierungsverbot an allen staatlichen Bildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen. Ein Verbot ist notwendig und nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig, viele andere europäische Staaten machen es vor. Gesicht zeigen ist eine Grundvoraussetzung bei der Kommunikation. Die Vollverschleierung ist damit eine Totalverweigerung der sozialen Kommunikation und dadurch eine Provokation gegen unsere gesellschaftlichen Mindeststandards. Unsere Freiheit braucht ein gewisses Maß an Säkularisierung und nicht eine fortschreitende Islamisierung.“

Verfassungsschutz: Zahl der Salafisten geht leicht zurück / Nockemann: „Keine Entwarnung – Islamisten bleiben eine ernstzunehmende Gefahr!“

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Die Zahl der Salafisten in Hamburg ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. 2018 waren es 776, 2019 sank sie auf 729 Salafisten. In den Jahren zuvor verzeichnete der Verfassungsschutz starke Anstiege. Noch 2014 betrug die Zahl der radikal muslimischen Gruppierung rund 400 Salafisten. Im Jahr 2017 stieg die Zahl um fast das Doppelte auf 780 an. Eine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion belegt, dass von den 729 Salafisten 372 zur islamistischen und militanten Gruppierung der Dschihadisten zählen (Drucksache 21/ 19515).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die leicht gesunkene Zahl der Salafisten in Hamburg ist zunächst eine erfreuliche Nachricht, allerdings bleibt die Zahl erschreckend hoch. Es darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den Jahren zuvor eine deutliche Radikalisierung stattfand. Insbesondere von den 372 militanten Dschihadisten geht eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung aus. Wir dürfen religiösen Fanatikern keinen Raum zur Entfaltung geben. Der rot-grüne Senat darf nicht Gefahr laufen, die zurückgegangenen Zahlen als Entwarnung zu sehen. Nach wie vor bleiben islamistische Gruppierungen die größte Bedrohung!“

 

Trauerfeier in Moschee für iranischen Terrorgeneral Soleimani / Nockemann: „Kein Staatsvertrag mit Extremisten“

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Die "Blaue Moschee" an der Alster

Anlässlich der Berichte über die Trauerfeier für den iranischen General Qasem Soleimani in der Imam-Ali-Moschee sagt der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Islamistische Propaganda in einer Hamburger Moschee und der Träger ist auch noch das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), die gleichzeitig Vertragspartner des rot-grünen Senates sind. Diese unsägliche Trauerfeier für den Terrorgeneral ist eine Verhöhnung der Opfer. Ich fordere den rot-grünen Senat auf, endlich das IZH aus dem Staatsvertrag auszuschließen und sein seine Vogel-Strauß-Politik zu beenden!“

Senatsantwort auf AfD-Anfrage belegt: 32 Unterstützer des Islamischen Staates (IS) zurückgekehrt/ Nockemann: „Gefahr für unsere öffentliche Sicherheit“

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Die Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass laut Verfassungsschutz Hamburg 32 IS-Unterstützer bekannt sind. Davon besitzen 21 Personen eine doppelte, sieben besitzen eine deutsche und vier eine „sonstige“ Staatsangehörigkeit (Drucksache 21/18975).

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„IS-Rückkehrer – egal welcher Herkunft oder mit welcher Staatsangehörigkeit – sind eine Gefahr für unsere öffentliche Sicherheit. Die Behörden müssen die Art und Weise der IS-Unterstützung aufarbeiten, damit der Rechtsstaat die Terrorunterstützer zur Rechenschaft ziehen kann. Wichtig ist, dass unser Sicherheitsapparat hier in Deutschland diese Personen nicht aus den Augen lässt. Höchste Priorität muss die Wahrung der öffentlichen Sicherheit für unsere Bürger sein.“

Debatte um Antrag: AfD-Fraktion fordert Ausstellung anlässlich des 20. Jahrestages ‚Islamistischer Terror 11. September 2001‘

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Die Konsensparteien in der Hamburgischen Bürgerschaft haben der AfD nach deren Antrag zum Gedenken an das Attentat am 9.11.2001 in New York vorgeworfen, es ginge der AfD nur um Hetze statt um Mitgefühl. Anlass genug, ihnen klar zu machen, wo der Hammer hängt!

Islamisten marschieren am Samstag durch Hamburg / Nockemann: „Provokation für unsere freiheitliche Demokratie“

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Am Samstag wird mitten in der Innenstadt eine islamistische Demonstration stattfinden. Angemeldet hat sie die aus der Türkei stammende Furkan-Gemeinschaft. Laut Verfassungsschutz sei das Ziel der extremistischen Organisation die Errichtung einer „Islamischen Zivilisation“. Sie streben ein weltweites Kalifat an, in dem die Regularien der Scharia gelten. Die Gemeinschaft sehe demokratische Werte als unvereinbar mit ihrer Ideologie an. Im Oktober 2018 organisierten Furkan-Anhänger bereits eine Demonstration in Hamburg.

AfD-Fraktion fordert: Rückkehr von IS-Anhängern verhindern / Nockemann: „Es geht um die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Bürger!“

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Die AfD-Fraktion fordert den Senat in einem Antrag auf, dass er sich auf Bundesebene dafür einsetzen soll, die Rückkehr von Anhängern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS)  zu verhindern. Deutsche IS-Anhänger, deren Rückkehr nicht zu verhindern ist, sollen unmittelbar den Gerichten zugeführt werden (Drucksache 21/17636).
Die Zahlen des Landesamts für Verfassungsschutz belegen das islamistische Gefahrenpotenzial. Waren es im Jahr 2012 lediglich 240 Salafisten, so stieg die Zahl bis Februar 2019 auf 776, davon sind dem Geheimdienst 422 Jihadisten bekannt. In Bezug auf potenzielle IS-Rückkehrer bestehen somit bereits feste und gewachsene Strukturen, auf die Islamisten zurückgreifen können. So konnte auch die 34-jährige IS-Rückkehrerin Omaima A. jahrelang unbehelligt in Hamburg leben.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Aufnahme von IS-Rückkehrern kann nicht im Sinne unserer Hansestadt sein. Für die AfD-Fraktion steht ganz klar die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Bürger an erster Stelle – und diese Sicherheit wird durch IS-Rückkehrer aufs Spiel gesetzt.
Der Fall Omaima A., die nach ihrer Rückkehr noch nicht einmal vom Verfassungsschutz als Gefährderin eingestuft wurde,
veranschaulicht den Kontrollverlust deutscher Behörden im Umgang mit islamistischen Terroristen. Es kann nicht sein, dass Mitglieder einer verbrecherischen Terrororganisation unbehelligt zurückkehren, um dann als Übersetzer und Eventmanager Karriere zu machen. Wir fordern den Senat auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Rückkehr von IS-Anhängern zu verhindern!“

Dirk Nockemann: Das Islamisches Zentrum Hamburg e.V., der Verfassungsschutz und die SPD

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CDU Politiker stellt die AfD in eine Reihe mit dem Islamisches Zentrum Hamburg e.V.; die Antwort von Dirk Nockemann verträgt er nicht.

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