AfD-Anfrage zeigt: Fast 2 Millionen Euro Überwachungskosten für Scholz‘ Privatwohnung / Nockemann: „Steuerzahlergeld zurückerstatten oder spenden“

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Die Privatwohnung des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in Altona bekommt eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung. Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass dies dem Steuerzahler in diesem Jahr knapp zwei Millionen Euro kosten wird (Drucksache 22/11545). Medienberichten zufolge hält er sich in der Regel in seiner Potsdamer Wohnung auf.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Das ist eine Menge Geld für eine vom Steuerzahler rundumfinanzierte aber kaum bewohnte Wohnung. Die knapp 30.000 Personalstunden pro Jahr könnte man sicherlich an anderen Brennpunkten deutlich bürgernäher und zielorientierter einsetzen. Bundeskanzler Scholz sollte sich überlegen, ob er Teilkosten dem Steuerzahler zurückerstattet oder sogar für einen guten Zweck spendet!“

AfD-Anfrage zeigt: Afghanischer Intensivtäter Amir N. wird nicht abgeschoben / Nockemann: „Kriminelle Karriere dank rot-grünem Kuschelkurs“   

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Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass der afghanische Intensivtäter Amir N., Kopf der migrantischen Jugendbande „315er“, weiterhin nicht abgeschoben wird (Drucksache 22/15909). Laut Senatsantwort wurde er nun aus der Haft entlassen und ist wohnhaft in Hamburg. Amir N. befindet sich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die trotz erheblicher Straftaten mehrfach verlängert wurde. Die Gültigkeit seiner Fiktionsbescheinigung ist gemäß Senatsantwort bis zum 15. November 2024 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest – nun ist er wieder frei und bleibt vorerst in Deutschland.
Die Anfrage zeigt ferner: Zur Jugendbande „315er“ zählt der Senat neben Amir N. zwei Afghanen und einen Syrer. Sie seien bereits wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Weiter offenbart die Anfrage, dass der rot-grüne Senat nicht weiß, ob und wie viele Intensivtäter in der jüngsten Vergangenheit abgeschoben wurden.

Bamf-Skandal: AfD-Fraktion verlangt Aufklärung über die Lage in Hamburg / Nockemann: „Wir wollen wissen, wie viele Extremisten hier durchgewinkt wurden“

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Hamburgs Innenstadt: Wie viele Gefährder lauern hier?

Das stellenweise Totalversagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat gravierende Folgen für die Sicherheit des Landes. Das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ meldet mit Bezug auf den Verfassungsschutz, dass allein 46 Personen mit islamistischem Hintergrund in den letzten Jahren von der Bremer Außenstelle des Bamf Schutzstatus erhalten haben. Vor diesem Hintergrund verlangt die AfD-Fraktion vom Senat Aufklärung über die Bedrohungssituation in Hamburg. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) werden unter anderem diese Fragen gestellt:

Freikarten-Affäre: Elke Badde in den einstweiligen Ruhestand versetzt / Wolf: „In einer sauberen Verwaltung wäre dieser Schritt viel früher geschehen“

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Stones-Gitarrist Keith Richard: Seine Riffs sind manchen Leuten anscheinend sogar Gesetzesbrüche wert.

Bürgermeister Peter Tschentscher hat die Staatsrätin Elke Badde in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat im Zusammenhang mit der Freikarten-Affäre Anklage gegen sie erhoben. Seit Mai ermittelt die Behörde gegen Badde wegen „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ (§357 StGB).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf„In einer sauberen Verwaltung ohne Filz und Ämterpatronage wird Fehlverhalten schnell und konsequent geahndet. In Hamburg dauert es Monate. Seit Mai ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Frau Badde. Im Juni brachte die AfD das Thema in die Bürgerschaft ein. Nun endlich die Konsequenz. Elke Badde muss ihre Position räumen. Vertrauenswürdig ist dieses Spiel auf Zeit nicht.“

Blaue Moschee aus Staatsvertrag ausschließen

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Im November 2011 hat der Senat einen Staatsvertrag mit den muslimischen Glaubensgemeinschaften der Hansestadt Hamburg geschlossen. Seine Unterzeichnung
erfolgte mit dem Verweis auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Wertegrundlangen, der
grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Geltung der Grundrechte, der Völkerverständigung und der Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen sowie der freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Verfassung des Gemeinwesens.

Dass der Staatsvertrag für das Islamische Zentrum Hamburg längst Makulatur ist, hat sich nun endgültig bestätigt.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59343/islamisches-zentrum-hamburg-izh-mit-sofortiger-wirkung-aus-staatsvertrag-ausschlie%C3%9Fen.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Bildnachweis: „Ralf Gosch/shutterstock

AfD-Anfrage zeigt: Immer mehr Attacken auf religiöse Einrichtungen / Reich: „Erschreckende Entwicklung – Senat muss handeln!“

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(Symbolbild)

Die Deutsche Bischofskonferenz hat in den vergangenen Jahren eine Zunahme von Kirchenvandalismus festgestellt und vermutet ideologische Motive dahinter. Allein im Jahr 2019 gab es allein in Hamburg 287 Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und Friedhöfe. Dies ergab eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage (Drucksache 22/187). Es wird nicht nach Religionen unterschieden.

Farbanschlag auf das Grundstück der AfD-Bezirkschefin Nicole Jordan / Nockemann: „Ein Klima von Hass und Hetze gegen die AfD stachelt die Täter an“

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Vergangene Nacht wurde in Wilhelmsburg auf das Grundstück der AfD-Bezirkschefin von Hamburg-Mitte, Nicole Jordan, ein Farbanschlag verübt. Betroffen ist unter anderem ein PKW.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann: „Der feige Anschlag trägt die Handschrift von Linksextremisten, die Argumente durch pure Gewalt ersetzen. Die AfD-Fraktion verurteilt den Anschlag auf das Schärfste. Angestachelt werden die Täter aber auch durch ein Klima von Hass und Hetze gegen die AfD. Auch Teile der Medien sollten sich fragen, ob ihre Kommentierung und Berichterstattung in Bezug auf AfD-Politiker nicht maßlos überzogen ist.“

AfD-Fraktion verliert vor dem Verfassungsgericht / Wolf: „Urteil enttäuscht und überrascht“

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Die AfD-Fraktion hat gegen den Innensenator vor dem Verfassungsgericht verloren. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019, am 5. Juni 2020, hatte Grote der AfD in der Bürgerschaft ein konfrontatives Auftreten unterstellt und deren Abgeordnete attackiert.
Die Verfassungsrichter stellten jetzt fest, dass Innensenator Andy Grote (SPD) mit seinen Äußerungen zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe, allerdings könne diese Verletzung aus formaljuristischen Gründen nicht von den Abgeordneten geltend gemacht werden.

Bei der Richterwahl Gewaltenteilung sicherstellen

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Jörn Kruse spricht am 15. Februar 2017 über den Antrag der AfD-Fraktion „Bei der Richterwahl Gewaltenteilung sicherstellen“.

Bundesweite Razzia gegen linksextreme G20-Gewalttäter / Nockemann: „Linksextremisten haben mit deutscher Gründlichkeit die G20-Gewaltspirale perfekt organisiert“

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Heute führte die Sonderkommission „Schwarzer Block” eine bundesweite Razzia gegen linksextreme G20-Gewalttäter durch. In Hamburg durchsuchte sie ein Objekt von Halil S., einem der führenden Köpfe des sogenannten „Roten Aufbau Hamburg“, der vom Verfassungsschutz beobachtet und als gewaltorientiert eingestuft wird.

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