Programme und Fördersummen zum Kampf gegen Rechts-/ Linksextremismus

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Der sogenannte Kampf gegen den Faschismus lockt viele Jugendliche an, die von einer besseren, gerechteren Welt träumen. Bei der „Antifa“ mitzumachen scheint zunächst nicht verwerflich, sogar gesellschaftlich anerkannt. Doch erfahrungsgemäß führt die weitere Entwicklung meist in die Kriminalität. Von Hausbesetzungen über Straßenschlachten mit der Polizei bis hin zu Brandstiftung und versuchtem Totschlag reichen die Delikte im Umfeld der Antifa und der autonomen Szene. Eine linksradikale Ideologie führt zur Verachtung anderer Meinungen bis hin zu offenem Hass gegen weite Teile der Gesellschaft und den Staat.

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Kategorisierung der Straftaten in der PMK zum Thema „Antisemitismus“ (II)

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Hassobjekt für viele Muslime: die israelische Flagge

Antisemitische Angriffe von Muslimen auf Juden häufen sich in letzter Zeit und sind mittlerweile auch in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. In Berlin wurde ein Kippa-tragender Israeli am Prenzlauer Berg von dem Geflüchteten syrisch-palästinensischer Herkunft Knaan Al S. bedroht, mit einem Gürtel angegriffen und verletzt.1 Im Juni bedrohten drei Araber einen Juden am Berliner-Bahnhof Zoo und drohten ihm damit, ihn auf brutalste Weise umzubringen. Häufig kommt es auch zum Zeigen des Hitlergrußes, wie etwa am 9. Juni 2018 auf der alljährlich stattfinden „Al-Quds Demo“ in Berlin. Diese Aufzählung ließe sich noch erweitern um jüdische Schüler, die von ihren muslimischen Mitschülern von der Schule gemobbt wurden.

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Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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W.I.R – Viele offene Fragen

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Im Bericht des Ausschusses für Soziales und Integration (Drs. 21/13328) über die AfD-Drs. 21/9641 „Mehr Transparenz beim zentralen Projekt des Senats zur arbeitsmarktpolitischen Integration für Flüchtlinge in Hamburg: Periodisch über Ergebnisse des W.I.R-Programms berichten“ betonten die Abgeordneten der GRÜNEN, dass es bei der Vermittlung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der Umstände eines jeden einzel- nen Menschen und der zeitlichen Abläufe – bereits erhebliche Fortschritte gebe. Ihnen erscheint der W.I.R-Antrag der AfD „unverhältnismäßig und ten- denziös“. Und die LINKEN kritisierten, dass die antragstellende AfD-Fraktion auch an dieser Stelle mit angeblichen Fakten und gefühlten Zahlen Stimmung machen wolle.

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Anti-AfD-Broschüre im Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)

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AfD-Hamburg-Lehrer

Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde haben uns darauf hingewiesen, dass im LI die Broschüre „Zur Sache! Was die AfD wirklich will“, herausgegeben von der Bündnis 90/Die Grünen nahestehenden „Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen“, ausgelegt wurde; zunächst in öffentlich zugänglichen Prospektständern und auf Tischen in den Gängen des LI, später in einzelnen Büros innerhalb des LI.

In der parteipolitisch tendenziösen Publikation werden zu verschiedenen Themenfeldern die angeblichen, jedoch zumeist falsch oder einseitig dargestellten Forderungen der AfD den Positionen fiktiver Bürger/Betroffener gegenübergestellt mit dem Ziel, die zuvor verzerrt dargestellten AfD-Positionen zu schmähen

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Grenzen des Beutelsbacher Konsenses sowie des Neutralitätsgebotes an Hamburger Schulen

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„Unterricht und Erziehung richten sich an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten, das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen wahren zu können und Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz der natürlichen Umwelt zu übernehmen.“

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Muslimische Gebete auf Schulgelände der Stadtteilschule Mümmelmannsberg

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In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai ereignete sich auf dem Sportfeld der Stadtteilschule Mümmelmannsberg laut Angaben von Anwohnern Folgendes: Anwohner bemerkten, dass sich auf dem Sportfeld eine Menschenansammlung zusammenfand; um diese Zeit, es war dunkel, schätzungsweise 60 – 70 Leute, alles Muslime mit Teppichen unter dem Arm. Um Mitternacht erklangen dann über Lautsprecher oder Mikrophon muslimische Gebete. Um 0.06 Uhr informierte ein Anwohner die Polizei. Nach etwa 25 Minuten war von der Polizei immer noch nichts zu sehen, dafür war die Menschenmenge inzwischen auf etwa das Dreifache angewachsen. Aus dem Lautsprecher oder Mikrophon hörte man weiter muslimisches Gebet. Ein Anwohner kontaktierte noch einmal die Polizei, weil er inzwischen wirklich Angst bekam. Die Polizis- tin am Notfalltelefon sagte sinngemäß: Wir werden nachher mal kommen, aber es scheint sich nur um eine religiöse Veranstaltung zu handeln. Das ist zwar nicht in Ordnung, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei erschien auch nach dem zweiten Anruf nicht. Um 0.45 Uhr zogen die aus- schließlich männlichen Muslime von dannen, bestiegen ihre Luxuslimousinen und fuhren davon.

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Linksextremer Mob von 60 Personen greift Haus eines Polizeibeamten an: Berichterstattung in der „Tagesschau“?

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Die ARD-„Tagesschau“ ist die älteste noch bestehende Nachrichtensendung im deutschen Fernsehen. Redaktion und Produktion der Tagesschau sind beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) in Hamburg angesiedelt. Die Hauptausgabe der Tagesschau sehen bis zu 10 Millionen Zuschauer.
Am Freitagabend, den 18.05.2018, griffen 60 Vermummte das Haus eines Polizisten in Hitzacker an und lösten einen Großeinsatz der Polizei aus. Nach Angaben eines Polizeisprechers hatten die zum überwiegenden Teil maskierten Angreifer das Grundstück des Beamten gestürmt, den Mann und seine Familie beleidigt, bedroht und eingeschüchtert sowie Transparente entrollt. Dabei soll es auch zu Sachbeschädigungen gekommen sein. Alle ange- troffenen Personen seien zur Identitätsfeststellung vorläufig festgenommen worden. Der Einsatz dauerte bis in die frühen Morgenstunden, die letzten Festgenommenen wurden erst gegen halb drei Uhr am Sonnabendmorgen erkennungsdienstlich behandelt. Die Angreifer seien dem linken Spektrum zuzuordnen, hieß es am Einsatzort. Der Polizeibeamte, gegen den sich der Angriff am Freitag richtete, war im Rahmen seiner Tätigkeit in der Abteilung Staatsschutz an dem Einsatz in Meuchefitz beteiligt. Auf einer linksautonomen Internetseite, auf der sich auch Slogans wie „Hasst die Polizei“ finden, waren der Name des Polizeibeamten und seine Wohnanschrift veröffentlicht worden.

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Kategorisierung der Straftaten in der PMK zum Thema „Antisemitismus“

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Hassobjekt für viele Muslime: die israelische Flagge

Antisemitische Angriffe von Muslimen auf Juden häufen sich in letzter Zeit und sind mittlerweile auch in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. In Berlin wurde ein Kippa-tragender Israeli am Prenzlauer Berg von dem Geflüchteten mit syrisch-palästinensischer Herkunft Knaan Al S. bedroht, mit einem Gürtel angegriffen und verletzt. Im Juni bedrohten drei Araber einen Juden am Berliner-Bahnhof Zoo und drohten ihm damit, ihn auf brutalste Weise umzubringen. Häufig kommt es auch zum Zeigen des Hitlergrußes, wie etwa am 9. Juni 2018 auf der alljährlich stattfinden “Al-Quds Demo” in Berlin. Diese Aufzählung ließe sich noch erweitern um jüdische Schüler, die von ihren muslimischen Mitschülern in der Schule gemobbt wurden.

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Hasskriminalität im Internet

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Am 14.06.2018 kam es zu einem koordinierten Einsatz mit Beteiligung von über 20 Polizeidienststellen in Deutschland. Durchgeführt wurden Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen gegen 29 Beschuldigte wegen des Verdachts, sogenannte Hasskommentare im Inter- net veröffentlicht zu haben. Laut Statistik vom BKA wurden im Jahr 2017 insgesamt 2.270 sogenannte Hasspostings registriert. In der veröffentlichten Twitter-Nachricht des BKA werden die Kategorien „PMK-rechts“, „PMK-links“, „PMK-sonstige“, „PMK-ausländische Ideologie“, „PMK-ausländische Religion“ und „Nicht zuzuordnen“ angeführt.

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