Wahl zur Härtefallkommission seit drei Jahren ohne AfD-Fraktion / Wolf: „Fall grenzt an Rechtsverweigerung!“ / Nockemann: „Undemokratische Benachteiligung“

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Vor drei Jahren reichte die AfD-Fraktion Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Hamburgische Bürgerschaft ein. Hintergrund war die permanente Nichtwahl der ihr zustehenden ordentlichen Mitglieder in der Härtefallkommission. Die ursprüngliche Klage zum Verfassungsgerichtshof datiert vom November 2015. Laut Verwaltungsgericht ist „aufgrund einer Vielzahl eilbedürftiger Verfahren und älterer Verfahren nicht absehbar, wann eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.“
In der Härtefallkommission sind Vertreter aller Fraktionen vertreten – mit Ausnahme der AfD-Fraktion.

Dazu der Vorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Dass die Altparteien die AfD-Vertreter nicht wählen, ist ein Skandal. Dass das Verwaltungsgericht drei Jahre nach Klageerhebung noch nicht einmal einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hat, grenzt an Rechtsverweigerung! Hier drohen Demokratie und Rechtsstaat ernsten Schaden zu nehmen!“

Dazu der Vorsitzende Dirk Nockemann:
„Die anhaltende Nichtwahl ist eine undemokratische und bewusste Benachteiligung unserer Partei. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass die in ihr vertretenen Parteien gleichbehandelt werden. Wir fordern, dass Justiz und Politik endlich einlenken und die uns zustehenden verfassungsgemäßen Rechte zusichern!“