Werbung für Antifa-Kongress an der Universität Hamburg

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Studenten der Universität Hamburg haben uns vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude der Fakultät Erziehungswissenschaften (Von-Melle-Park 8) sowie am Schaufenster des Cafés Knallhart (Von-Melle- Park 9) Veranstaltungsplakate für den „Antifa-Kongress Hamburg“ vom 6. bis 8. April 2018 in der Roten Flora angebracht sind. Auf den Plakaten ist der Schriftzug „Bilden. Organisieren. Zurückschlagen.“ zu lesen; außerdem sind zwei Fotos abgedruckt auf denen jeweils Gruppen von schwarz vermummten Personen (Autonome) mit Transparenten und Pyrotechnik zu sehen sind (Abbildungen 1 und 2)…

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Vortrag zur „Einführung in den Anarchismus“ in der „T-Stube“ an der Universität Hamburg

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Am 26.05.2017 fand in der T-Stube, einem nach eigener Auskunft seit 1988 von Linken besetztem Raum der Universität Hamburg (Institut für Soziologie, Allende-Platz 1), ein Vortrag unter dem Titel „Einführung in den Anarchismus“ mit dem Referenten Maurice Schuhmann statt. In der Ausgabe der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 26.05.2017, Seite 14, wurde der Referent Maurice Schuhmann zu diesem Vortrag als „bekennender Anarchist“ vorgestellt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg schreibt in seinem Bericht aus dem Jahr 2016 unter der Rubrik „Gewaltorientierte Linksextremisten“…

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Stand der Entschädigungszahlungen für Opfer linksextremer Gewalt während des G20-Gipfels

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Während des G20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017 entstanden erhebliche Personen- und Sachschäden. Die Schäden wurden verursacht durch links- extreme Gewalttäter und andere Gewalttäter, die Hunderte Polizisten angriffen und verletzten, die Kraftfahrzeuge in Brand setzten, Scheiben zerschlugen, Gebäude beschädigten sowie Läden plünderten und verwüsteten. Die Verantwortung für diese Straftaten tragen in zweiter Linie aber auch – wie der Senat in Drs. 21/9959 richtigerweise feststellt – die Personen, „die diese Taten unterstützen, als Ausdruck politischen Protestes legitimieren und ver- harmlosen“.

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Verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern

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Nach § 36 Absatz 3 des Waffengesetzes hat, wer „erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nach- zuweisen“.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 (erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Solche Kontrollen sind nicht abhängig von einem Ver- dachtsmoment, sondern können seitens der Behörde verdachtsunabhängig erfolgen.

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Zweiter Runder Tisch Koloniales Erbe

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Am Freitag, dem 23. März 2018, fand der von der Behörde für Kultur und Medien ausgerichtete zweite „Runde Tisch Koloniales Erbe“ im Museum für Hamburgische Geschichte statt. Herr Dr. Alexander Wolf, MdHB, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und ständiger Vertreter im Kulturausschuss, dessen Einladung von Herrn xxx, Amt Kultur/Museen der Behörde für Kultur und Medien, zuvor bestätigt worden war, erschien zur Veranstaltung und nahm zunächst als deren Zuhörer teil. Bevor es auch nur zu einer einzigen Wortmeldung durch Dr. Wolf kam beziehungsweise dieser dazu Gelegenheit hatte, wurde er von ein Vielzahl von Teilnehmern lautstark und ultimativ aufgefordert, den Runden Tisch zu verlassen, da er als AfD- Politiker „Vertreter einer offen rassistischen Partei“ beziehungsweise ein „Nazi“ sei, mit dem man nicht diskutiere.

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Nockemann belehrt Grüne beim Wahlrecht

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Linke und Grüne brüllen mir beim Thema Wahlrecht immer wieder dazwischen. Meine Antwort: „Hören Sie auf zu brüllen; Sie ziehen hier doch sowieso immer den Kürzeren“.

Verfassungsschützerin übernimmt SPD-Parteiposten / Kruse: „Mehr als ein Hautgout“

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Hamburg empört sich über eine Personalie mit fadem Beigeschmack: Anja Domres, die Vizepräsidentin des Hamburger Verfassungsschutzes, hat zusätzlich den Vorsitz des wichtigen SPD-Bezirks „HH-Nord“ übernommen.

Dazu der Fraktionsvorsitzende in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Über diese Ämterhäufung bin ich sehr erstaunt und befremdet. Dies gilt vor allem, wegen der Spitzenfunktion von Frau Domres im Verfassungsschutz. Dort erhält sie Kenntnis über zahlreiche vertrauliche Sachverhalte, auch aus anderen Parteien und über deren Funktionäre. Hinzu kommt, dass ihr Ehemann Thomas Domres Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung HH-Nord ist. Dies ist mehr als ein Hautgout.“

Prof. Dr. Jörn Kruse wird diesen Sachverhalt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Parlamentarischen Kontrollausschusses für den Verfassungsschutz bringen und dort einen Abwahl- oder Entlassungsantrag stellen.

Prozesshindernis der Verjährung in Strafsachen

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Vor kurzer Zeit verursachte die Nachricht Kopfschütteln, dass die Entführer einer Hamburger Hafenfähre nicht verurteilt werden konnten, weil das zuständige Amtsgericht Altona die Verjährung der Taten nicht im Blick gehabt hatte. Die angeklagten mutmaßlichen Täter gehen daher straflos aus.
Der Vorfall deutet auf eine seit geraumer Zeit existierende und thematisierte Überlastung der Gerichte und des Justizsystems insgesamt in Hamburg hin. Wenn schon in einem solch spektakulären Fall die Verjährungsfristen nicht eingehalten werden, wie ist es dann bei Taten, die keine öffentliche Aufmerk- samkeit erreichen?

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Unzulässige Wohnungsdurchsuchung nach dem Doppelmord vom Jungfernstieg?

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Am 14. April 2018 waren am Jungfernstieg ein einjähriges Baby und seine Mutter von dem nigrischen Vater des Babys ermordet worden. In der Presse war von Anfang an berichtet worden, dass der Täter für seine Tat ein Messer verwendet hatte.
Nähere, bislang nicht durch die Innenbehörde benannte Details über die Tat sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen, infolge eines Handyvideos eines Gospelsängers aus Ghana, welches ein Hamburger Blogger von der Face- book-Seite des Gospelsängers auf seinen YouTube-Kanal übertragen hatte.

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Großrazzia bei Hamburgs Künstlern des Jahres 2017, der Rap-Gruppe „187 Straßenbande“

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Am 12.04.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ von einer groß ange- legten Razzia bei der Hamburger Rap-Gruppe „187 Straßenbande“, die 2017 mit dem Hamburger Musikpreis HANS als „Künstler des Jahres 2017“ ausge- zeichnet wurde. Als einer der Sponsoren wird ausdrücklich die Hamburger Behörde für Kultur und Medien (BKM) angeführt. Im Rahmen der Polizeimaßnahme wurden insgesamt 16 Objekte wegen des Verdachts auf Drogenhandel und Verstößen gegen das Waffengesetz durchsucht, wobei auch das Mitglied der Rap-Gruppe Maxwell kurzzeitig festgenommen wurde. Die „187 Straßenbande“ zeigte in der Vergangenheit wiederholt ihre Missachtung des deutschen Rechtsstaats, indem sie etwa ein Video dieses Polizeieinsatzes auf ihren sozialen Kanälen teilte.

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