Freiberger Erklärung: Eine GEMEINSAME RESOLUTION der AfD-Fraktionen

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Aus Verantwortung für die Entwicklung unserer Partei und unseres Landes erklären wir, die Versammlung der Fraktionsvorstände der AfD-Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Länder hiermit gemeinsam:

  1. Die AfD ist eine bürgerlich-konservative Partei. Ihre Mitglieder, Funktionsträger und Abgeordneten sind freiheitlich-patriotische Bürger, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
  2. Extremismus aller Art lehnen wir entschieden ab und begegnen diesem mit allen rechtsstaatlich zulässigen Mitteln. Die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes weisen wir entschieden zurück. Insbesondere die aktuellen Versuche, den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus politischen Gründen aus dem Amt zu drängen, betrachten wir mit großer Sorge. Die AfD-Fraktionen sehen sich als parlamentarische Barriere gegen alle Versuche, den Verfassungsschutz als Machtinstrument der Altparteien gegen missliebige Konkurrenz zu missbrauchen.
  3. Bei der Debatte um die Bewertung von Demonstrationen darf nicht vergessen werden, dass diese eine Reaktion auf die Politik der Altparteien sind. Die Merkel`sche Grenzöffnung spaltet die Gesellschaft. Wir verteidigen das Grundrecht aller Deutschen, friedlich und ohne Waffen zu demonstrieren.
  4. Wir verstehen die AfD als demokratisch legitimierte Partei und als Verteidigerin der Demokratie und des Rechtsstaats. Wir wollen durch Einflussnahme in den Parlamenten und durch wirksame Volksentscheide auf allen Ebenen politische Fehlentwicklungen korrigieren.

Freiberg, den 17. September 2018

Veranstaltung im Gängeviertel

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Carsten Brosda, Hamburger Senator der Behörde für Kultur und Medien, möchte das Gängelviertel „als Ort der Kunst und Kultur noch stärker ins Bewusstsein zu bringen“, weswegen im laufenden Jahr die Stadt Hamburg durch die Kulturbehörde mit 17.000 Euro drei Galerien im Gängeviertel unterstützt. Die linksradikale Interventionistische Linke (IL) veranstaltet am 8. September 2018 ein für alle „gender welcome“ Blockadetraining in der Fabrique im Gängeviertel. Der Raum wird noch bekannt gegeben werden. Das Training soll zukünftigen Teilnehmern von „Aktionen des Zivilen Ungehorsams“ die Möglichkeit geben, sich in diesen „sicher zu fühlen, (…) selbst zu schützen und entschlossen die vereinbarten Aktionsziele zu verfolgen.“ Eine widersprüchliche Aussage, bedenkt man, dass die Besetzer des Gängeviertel sich mit der Stadt „vorläufig über eine friedliche Nutzung der Gebäude“ geeinigt hatten.

 

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Dr. Alexander Wolf (AfD): „Das Recht muss für alle gelten.“

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„Der Obrigkeitsstaat tritt heute nicht mehr mit Perücke und Schnallenschuhen auf, sondern in der Gestalt eines sozialdemokratischen Innensenators und seines Verfassungsschutzes.“

AfD-Pressekonferenz: Stellungnahme zum Vorwurf angeblicher Kontakte der AfD zu Rechtsextremen

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Zum Vorwurf, dass die Hamburger AfD angeblich Kontakt zu Rechtsextremen habe und es fragwürdige Verbindungen zur „Anti-Merkel-Demo“ gäbe, nehmen wir wie folgt Stellung:
Diese Anschuldigungen sind absurd, konstruiert und so vage formuliert, dass sie auf eine mehr als dürftige „Beweislage“ schließen lassen. Der Pressesprecher des Verfassungsschutzes, Marco Haase, stellte überdies an anderer Stelle fest, dass es derzeit keine Anhaltspunkte für extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD in Hamburg gebe.

Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Duvenacker (Stand 06/2018)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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Politische Indoktrination mit Unterrichtsblättern der Bundeszentrale für politische Bildung an Hamburger Schulen

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Eltern haben uns darauf hingewiesen, dass an Hamburger Schulen das Themenblatt „Rechtspopulismus – Herausforderung für die Demokratie?“ von der Bundeszentrale für politische Bildung (Themenblätter im Unterricht/Nummer 114) im Unterricht eingesetzt wird. Das Themenblatt enthält eine didaktische Einleitung zum Thema „(Rechts-)Populismus“ sowie jeweils einen Klassensatz Arbeitsblätter zu den Themen „Rechtspopulismus – Was ist das?“ und „Herausgeforderte Demokratie? Ein Fallbeispiel“.

Obwohl die Autoren des Themenblattes, Rico Behrens und Stefan Breuer – zwei Vertreter der linksliberalen Politikwissenschaft, bereits in der Einleitung auf den Beutelsbacher Konsens als „Ankerpunkt für die Auseinander- setzung“ im Umgang mit „Rechtspopulismus im Unterricht“ verweisen, besteht ihr didaktischer Kommentar durchgängig aus einseitigen, pauschalen und grob vereinfachenden Zuschreibungen und Unterstellungen gegenüber dem vermeintlichen Konzept eines „Rechtspopulismus“ sowie jener von den Autoren als „rechtspopulistisch“ eingeordneten Akteure und Parteien in Deutschland und Europa.

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Besichtigung Hamburger Schulen durch Mandatsträger der Bezirksversammlungen, der Hamburgischen Bürgerschaft, des Bundestages und des Europäischen Parlamentes

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Mit der vorliegenden Anfrage bittet der Fragesteller um Auskunft über die Rechtsvorschriften zu Besuchs- und Hospitationsmöglichkeiten an den staatlichen Hamburger Schulen als Mandatsträger einer Hamburger Bezirksversammlung, der Hamburgischen Bürgerschaft, des Deutschen Bundestages oder des Europäischen Parlamentes.

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Programme und Fördersummen zum Kampf gegen Rechts-/ Linksextremismus

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Der sogenannte Kampf gegen den Faschismus lockt viele Jugendliche an, die von einer besseren, gerechteren Welt träumen. Bei der „Antifa“ mitzumachen scheint zunächst nicht verwerflich, sogar gesellschaftlich anerkannt. Doch erfahrungsgemäß führt die weitere Entwicklung meist in die Kriminalität. Von Hausbesetzungen über Straßenschlachten mit der Polizei bis hin zu Brandstiftung und versuchtem Totschlag reichen die Delikte im Umfeld der Antifa und der autonomen Szene. Eine linksradikale Ideologie führt zur Verachtung anderer Meinungen bis hin zu offenem Hass gegen weite Teile der Gesellschaft und den Staat.

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Kategorisierung der Straftaten in der PMK zum Thema „Antisemitismus“ (II)

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Hassobjekt für viele Muslime: die israelische Flagge

Antisemitische Angriffe von Muslimen auf Juden häufen sich in letzter Zeit und sind mittlerweile auch in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. In Berlin wurde ein Kippa-tragender Israeli am Prenzlauer Berg von dem Geflüchteten syrisch-palästinensischer Herkunft Knaan Al S. bedroht, mit einem Gürtel angegriffen und verletzt.1 Im Juni bedrohten drei Araber einen Juden am Berliner-Bahnhof Zoo und drohten ihm damit, ihn auf brutalste Weise umzubringen. Häufig kommt es auch zum Zeigen des Hitlergrußes, wie etwa am 9. Juni 2018 auf der alljährlich stattfinden „Al-Quds Demo“ in Berlin. Diese Aufzählung ließe sich noch erweitern um jüdische Schüler, die von ihren muslimischen Mitschülern von der Schule gemobbt wurden.

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Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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