Flüchtlinge/Asylbewerber in Hamburg dürfen „schwarz“ fahren

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Der Umgang mit Asylbewerbern/Asylanten und Flüchtlingen bei Fahrkartenkontrollen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) hat in den jüngsten Tagen für Schlagzeilen in den lokalen wie auch überregionalen Medien gesorgt. Eine politische Bewertung der „Augen-zu-Anweisung“ seitens der Geschäftsführung des HVV für Fahrkartenkontrolleure gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern soll hier nicht vorgenommen werden. Es bleibt jedoch festzustellen, dass die Sozialbehörde jedem Flüchtling monatlich ein Taschengeld von 149 Euro gewährt, davon sind 25,15 Euro in der Budgetberechnung für Fahrkarten zwecks Sicherstellung einer begrenzten Mobilität vorgesehen.

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Hansaplatz: Rot-grüne Helferindustrie wird ausgeweitet

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Wie man dem „Hamburger Abendblatt“ vom 19.06.2015 entnehmen kann, ist sich Rot-Grün in der Bezirksversammlung Mitte einig, die „Kümmer-Industrie“ rund um den Hansaplatz weiter auszubauen. Aktueller Vorschlag ist die Schaffung eines „Quartier-Kümmerers“ für den Hansaplatz. Wie man weiter dem „Hamburger Abendblatt“ entnehmen konnte, beabsichtigt die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte, eine entsprechende Forderung an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zu stellen.

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Illegale Autorennen in Hamburg

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Bundesweit gelangen illegale Autorennen in die Schlagzeilen. In Köln kamen in diesem Jahr bisher drei Unbeteiligte ums Leben. Nach jüngsten Medienberichten lieferten sich in der vergangenen Woche zwei Raser auf Hamburgs Hauptstraßen ein Rennen und gefährdeten massiv andere Verkehrsteilnehmer. Seit Jahren ist der Hamburger Innenstadtbereich, wie am Jungfernstieg und am Ballindamm, Schauplatz illegaler Autorennen. Ein Jahr zuvor wurde ein junger Mann so schwer verletzt, dass dieser ins Koma fiel.

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„Eine nutzlose Verordnung“ – § 17 BauNVO

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Der Artikel „Eine nutzlose Verordnung?“ aus dem „Deutschen Architektenblatt“ 02.15, Seite 35 fortfolgende, offenbart einen laxen Umgang mit Rechtsverordnungen.

In § 1 Absätze 5 und 6 BauGB werden die allgemeinen Abwägungsgrundsätze für Baupläne geregelt. Dabei handelt es sich um soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen. In Ergänzung dazu regelt die Baunutzungsverordnung gesetzliche Höchstwerte der Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ). § 17 Absatz 2 BauNVO ermöglicht ein Überschreiten aus städtebaulichen Gründen.

Der Artikel fordert, den § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ersatzlos aufzuheben. Die Abwägungsgrundsätze des § 1 Absätze 5 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) reichten aus und so würde die kommunale Planungshoheit gestärkt. Des Weiteren seien die vielen Nutzungskataloge der verschiedenen Gebietstypen lästig.

Die Baunutzungsverordnung regelt die Obergrenzen der baulichen Nutzung. Überschreitungen aus städtebaulichen Gründen sind möglich, sofern sie durch Umstände oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden. Insbesondere dürfen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Ob Überschreitungen aus städtebaulichen Gründen erforderlich sind, kann nur im Einzelfall aus dem Planungskonzept hervorgehen. Nach geltendem Recht gemäß § 17 Absatz 2 S. 1 BauNVO i.V.m. § 1 Absätze 5 und 6 Nummer 9 BauGB dürfen Obergrenzen grundsätzlich weiterhin nicht überschritten werden. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Überschreitung ist die Ausgleichspflicht. Die Folgen der Überschreitungen sind auszugleichen, sofern:

  • gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse beeinträchtigt werde;
  • sich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ergeben;
  • die Bedürfnisse des Verkehrs nicht befriedigt werden können;
  • öffentliche Belange entgegenstehen.

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Verzögern und Erwartungen wecken – Bau von Sportanlagen im Oberhafen

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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg misst dem Sport insgesamt eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. In der „Fortschreibung des Masterplans HafenCity für die östliche HafenCity“ (Drs. 20/2563), als auch in der überarbeiteten Version, sollen Sportanlagen im Oberhafenquartier realisiert werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) vom 2. Juli 2012 wurde der zusätzliche Bedarf an Außensporteinrichtungen auf dem Gebiet der HafenCity explizit dargestellt. Hier heißt es: „Konkret besteht Bedarf für ein Großspielfeld, das den Ligaanforderungen des Hamburger Fußballverbandes entspricht, zuzüglich leichtathletische Nebenanlagen vor allem für den Schulsport (Kurzstreckenlaufbahn, Weit- und Hochsprung, Kugelstoßen), ein Umkleidehaus, optional ein Clubhaus sowie erforderlichen Stellplätze.“

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Rede zur Aktuellen Stunde: 100 Tage rot-grüne Koalition

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Jörn Kruse zieht am 8. Juli 2015 Bilanz zu 100 Tagen rot-grüner Regierungspolitik.

Rede zur Elbvertiefung und Tarifen für Schiffe

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Jörn Kruse spricht am 8. Juli 2015 über zwei CDU-Anträge zur Elbvertiefung und Tarifen für Schiffe.

Rede zur griechischen Schuldenkrise

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Jörn Kruse spricht am 24. Juni 2015 zur Beschaffenheit der griechischen Staatsschuldenkrise.

Dr. Alexander Wolf: Wo Abitur drauf steht muss auch Abitur drin sein!

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Immer wieder müssen wir in Hamburg feststellen, dass die Kinder in Bayern und Sachsen die Schule mit einem erheblichen Wissensvorsprung vor unseren Hamburger Schülern verlassen. Statt einer Ideologie der Gleichmacherei zu folgen, sollten wir uns an denen orientieren, die messbar erfolgreicher sind als wir. Das Abitur in Hamburg droht zu einer reinen Formalqualifikation zu verkommen. Es werden nicht nur von Jahr zu Jahr immer mehr Schüler zum Abiur geführt, sondern auch noch mit immer besseren Ergebnissen.

Rede zur Aktuellen Stunde: Probleme Smart Port Logistic

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Jörn Kruse spricht am 11. Juni 2015 zu Smart Port Logistic.

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