Verurteilte somalische Piraten in Hamburg

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Am 03. März 2015 berichtete „Die Zeit“ von zehn somalischen Piraten, die nach ihrer Gefangennahme durch niederländische Spezialkräfte nach Deutschland ausgeliefert und in Hamburg zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt worden waren. Seit 2015 sind sie alle aus den Haftanstalten entlassen worden und lebten fortan als Geduldete in Hamburg. Der Stand im März 2015 war, dass die entsprechenden Duldungen immer wieder um drei Monate verlängert wurden. Abschiebungen nach Somalia fanden seit 2010 aus Hamburg nicht mehr statt. Eine dauerhafte Bleibeperspektive wurde ihnen nicht in Aussicht gestellt.

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Ärztliche Atteste zur Verhinderung einer Abschiebung bedürfen einer amtsärztlichen Bestätigung

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Zur Verhinderung einer Abschiebung beziehungsweise Erlangung einer Duldung führen ausreisepflichtige Ausländer oftmals eine Krankheit an, um somit gemäß § 60a
Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) der Abschiebung zu entgehen. Hierfür muss der Ausländer gemäß § 60a Absatz 2c AufenthG eine „qualifizierte ärztliche Bescheinigung“ vorlegen, welche die Erkrankung glaubhaft macht.

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Erster antideutscher Minister und Vizekanzler in der Geschichte – Grünen-Chef Habeck!

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AfD-Anfrage zeigt: 70 Prozent der Syrer erhalten Sozialleistungen / Nockemann: „Angekündigt waren Raketenwissenschaftler – es kamen Sozialhilfebezieher“

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass im Jahre 2022 von den 17.903 in Hamburg lebenden Syrern insgesamt 12.659 Syrer Sozialleistungen bezogen – das sind knapp über 70 Prozent. So erhielten 11.241 syrische Staatsangehörige Bürgergeld (SGB II), 1.130 erhielten Asylbewerberleistungen, weitere 288 bekamen Sozialhilfe (SGB XII) (Drucksache 22/12609). 5.534 Syrer gingen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. In Summe ergeben sich Sozialleistungen für Syrer in Höhe von rund 83 Millionen Euro für das Jahr 2022:
-SGB II (Bürgergeld): 73,6 Millionen Euro
-Asylbewerberleistungen: 7 Millionen Euro
-Transferleistungen SGB XII, Kap. 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt): 191.000
-Transferleistungen SGB XII, Kap. 4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung): 2,2 Millionen Euro.
Unterdessen verdoppelte sich in Hamburg die Zahl der eingebürgerten Personen aus Syrien im vergangenen Jahr von 685 auf 1.540 Personen. Laut Statistikamt Nord stellen Syrer damit ein Viertel aller eingebürgerten Personen. In Hamburg sind 2022 insgesamt 6.300 Menschen eingebürgert worden.

Messerangriff in St. Georg / Nockemann: „Würzburg muss uns mahnen!“

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Laut Polizeimitteilung kam es am gestrigen Abend zu einem Messerangriff in St. Georg, bei dem ein 20-jähriger Afghane mehrere Männer verletzt haben soll.

Asylkrise: Senat will Zugriff auf private Räume / Wolf: „Sozialistische Enteignungsphantasien“

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(Symbolbild: Immobilien in Hamburg-Blankenese)

Die anhaltende Massenmigration verschärft den Wohnungsmarkt. Weil die räumlichen Kapazitäten für „Flüchtlinge“ nahezu erschöpft sind, will Rot-Grün ungenutzte Immobilien auch zwangsweise nutzen.

Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Duvenacker (Stand 06/2018)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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Serie von Messerattacken: Gewerkschaft der Polizei fordert Maßnahmen / Nockemann: „Messerepidemie durch Masseneinwanderung stoppen“

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht eine Zunahme von Messerangriffen in Deutschland und fordert die Einstufung als „versuchtes Tötungsdelikt“. Bislang werden Messerangriffe als „gefährliche Körperverletzung“ eingeordnet.

AfD-Anfrage belegt Millionen-Versicherungsprämien in Asylunterkünften / Wolf: „Für Bürger unzumutbare Kosten“

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Eine AfD-Anfrage zu den Versicherungsschäden in Asylunterkünften zeigt, dass die Gebäudeversicherer hohe Versicherungsprämien erhalten (Drucksache 22/13995). Die von F&W (Fördern und Wohnen) betriebenen öffentlich-rechtlichen Unterkünfte kosten jährlich 2,3 Millionen Euro an Versicherungsprämie – zuzüglich einer Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Fall. Die Prämie für die Versicherung des Mundsburg-Towers zählt extra und schlägt darüber hinaus mit monatlich 4.300 Euro zu Buche.

AfD-Anfrage zeigt: 550.000 Euro Haftkosten für afghanischen Intensivtäter / Nockemann: „Abschiebungen retten Leben“

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Eine AfD-Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann deckt auf, dass der seit Sommer 2015 inhaftierte und seit Herbst 2016 in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel befindliche afghanische kriminelle Abdullah A. dem Steuerzahler bislang fast 550.000 Euro kostete.
Der sogenannte „Flüchtling“ und abgelehnte Asylbewerber ist Intensivstraftäter. Auf sein Konto gehen unter anderem Vergewaltigung, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Darunter sind zwei Taten, die er während der Inhaftierung beging. Im Februar 2023 rammte er einem Mithäftling eine Schere in den Hals. Das Opfer musste notoperiert werden. Ob und zu welchem Zeitpunkt sowie mit welchem Inhalt in diesem Verfahren Anklage erhoben wird, könne erst mit Abschluss der Ermittlungen entschieden werden, so der Senat. Die Kosten steigen also weiter. Häftlinge in der JVA vergleichen Abdullah A. mit dem mutmaßlichen Doppelmörder Ibrahim A. aus Brokstedt.
Der rot-grüne Senat schiebt den Kriminellen nicht ab, da Afghanistan zu den Ländern gehöre, „in die Abschiebungen insbesondere wegen fehlender oder unzureichender Flug- oder Verkehrsverbindungen oder aus anderen Gründen nicht möglich sind.“ (Drucksache 22/11552).

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