AfD-Anfrage deckt bei homophober Gewalt auf: 70 Prozent der Tatverdächtigen sind Ausländer / Nockemann: „Volle Härte des Rechtsstaates“

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Eine Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann deckt für das Jahr 2022 auf, dass 20 Gewaltdelikte gegen homosexuelle, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen aktenkundig wurden. Von den 20 Tatverdächtigen besitzen zehn Personen keinen deutschen Pass, bei vier weiteren Personen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. 70 Prozent der Tatverdächtigen bei homophober Hassgewalt sind Ausländer (Drucksache 22/12015).

Prozesshindernis der Verjährung in Strafsachen

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Vor kurzer Zeit verursachte die Nachricht Kopfschütteln, dass die Entführer einer Hamburger Hafenfähre nicht verurteilt werden konnten, weil das zuständige Amtsgericht Altona die Verjährung der Taten nicht im Blick gehabt hatte. Die angeklagten mutmaßlichen Täter gehen daher straflos aus.
Der Vorfall deutet auf eine seit geraumer Zeit existierende und thematisierte Überlastung der Gerichte und des Justizsystems insgesamt in Hamburg hin. Wenn schon in einem solch spektakulären Fall die Verjährungsfristen nicht eingehalten werden, wie ist es dann bei Taten, die keine öffentliche Aufmerk- samkeit erreichen?

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Broschüre – Was tun gegen Antisemitismus

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Die Bundeskanzlerin Angela Merkel beklagt neue Formen des Antisemitismus:
„Wir haben jetzt auch neue Phänomene, indem wir Flüchtlinge haben
oder Menschen arabischen Ursprungs, die wieder eine andere Form von
Antisemitismus ins Land bringen.“ Wie der deutsche Rechtsstaat darauf
reagiert, zeigt das Urteil gegen den Geflüchteten syrisch-palästinensischer
Herkunft Knaan Al S., der für seinen antisemitischen Übergriff auf einen Israeli
zu vier Wochen Arrest und einem Besuch in der Gedenkstätte „Haus der
Wannseekonferenz“ verurteilt wurde. Sigmount Königsberg, Antisemitismusbeauftragte
der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, nennt das Urteil einen
„schlechten Witz“.

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AfD-Anfrage zeigt: Ausländische Kinder dreimal krimineller / Nockemann: „Zahlen sprechen deutliche Sprache“

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Mehrere Fälle von Kindergewalt sorgten in jüngster Zeit in Hamburg und bundesweit für Entsetzen. Eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass die Kriminalität von Kindern in Hamburg eine beunruhigende Entwicklung nimmt (Drucksache 22/11368).
Aufschluss darüber gibt die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ). Sie kennzeichnet die Zahl der durch die Polizei ermittelten Tatverdächtigen –  dies wird berechnet auf 100.000 Einwohner einer spezifischen Bevölkerungsgruppe.
Laut Senatsantwort befand sich die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) im Jahr 2022 durch nichtdeutsche Tatverdächtige auf einem erschreckend hohen Niveau. Unter deutschen Tatverdächtigen (TV) lag die TVBZ für Kinder (0 – 13 Jahre) insgesamt bei 2.014 – bei nichtdeutschen TV dagegen bei 5.915. Ein ähnliches Verhältnis ist bei Jugendlichen (14 – 17 Jahre) zu beobachten. Unter deutschen Tatverdächtigen betrug die Zahl für Jugendliche 6.269 – bei nichtdeutschen TV über das Dreifache höher bei 19.499. Die kriminellste Klientel sind männliche, Heranwachsende (18 – 21 Jahre) und nichtdeutsche Tatverdächtige. Hier liegt die TVBZ bei 35.431.
Der Migrationshintergrund wird nicht gesondert erfasst. Die TVBZ ist bei Kindern am stärksten gestiegen. So gab es 2022 in Hamburg 34,4 Prozent mehr straffällige Kinder im Vergleich zum Jahr 2021.

Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen

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In der „Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen (Klassen 3 bis 10)“ der Behörde für Schule und Berufsbildung werden die anzuwendenden Prinzipien der Korrektur und Bewertung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen geregelt. Darin heißt es:

„(…) Klassenarbeiten und besondere Lernaufgaben werden als ausreichend bewertet, wenn mindestens fünfzig Prozent der erwarteten Leistung erbracht wurden. […] Haben mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit erzielt, so teilt dies die Fach- lehrkraft der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Fachleiterin oder dem Fachleiter und der Schulleitung mit. Die Fachlehrkraft oder die Schullei- tung entscheidet, ob die Arbeit nicht gewertet wird und wiederholt werden muss.“

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AfD-Fraktion: Keine Fahrverbote für Motorradfahrer / Ehlebracht: „Keine weitere Einschränkung der Freiheitsrechte!“

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Die AfD-Fraktion fordert den Senat in einem Antrag auf, eine Bundesratsinitiative nicht weiter zu unterstützen, die zu willkürlichen Motorradfahrverboten führt (Drucksache 22/485). Hintergrund ist eine Anfrage der AfD an den Senat (Drucksache 22/329). Aus der Senatsantwort ergibt sich eine Zustimmung des Senats zum Entschließungsantrag des Bundesrates (beschlossene Drucksache 125/20), demzufolge eine „wirksame Minderung und Kontrolle von Motorradlärm“ umgesetzt werden soll.

„F** AfD“-Schilder am Gymnasium ALLEE

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Am 11.09.2017 fand am Gymnasium ALLEE im Vorfeld der Bundestagswahl eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien statt. In der ersten Reihe hielten Schüler drei große und sehr gut sichtbare Plakate mit der Aufschrift „F** AfD“ nach oben.

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Engagement gegen Linksextremismus in der Behörde für Schule und Berufsbildung

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In Drs. 21/10194 gibt der Senat in Frage 4. an, die Behörde für Schule und Berufsbildung habe ihre Überlegungen hinsichtlich der Einführung von Initia- tiven/Fortbildungen/Programmen über die verfassungsfeindliche Ideologie des Linksextremismus und ihrer Bekämpfung noch nicht abgeschlossen.
Dem vorausgegangen war ein Brief des Senators Rabe an die Hamburger Schulen, in dem der Senator unter anderem mitteilt: „Einige, die am Wochenende Gewalt und Schrecken verbreitet haben, waren oder sind Schülerinnen und Schüler. Auch wenn die Schule mit Sicherheit weder Anlass noch Ursache ihres Verhaltens ist, gehört zu einer sorgfältigen Aufarbeitung dieser Tage auch die Frage: Was können wir alle gemeinsam besser machen, um solche Gewaltexzesse künftig zu verhindern?“

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Muslimische Gebete auf Schulgelände der Stadtteilschule Mümmelmannsberg

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In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai ereignete sich auf dem Sportfeld der Stadtteilschule Mümmelmannsberg laut Angaben von Anwohnern Folgendes: Anwohner bemerkten, dass sich auf dem Sportfeld eine Menschenansammlung zusammenfand; um diese Zeit, es war dunkel, schätzungsweise 60 – 70 Leute, alles Muslime mit Teppichen unter dem Arm. Um Mitternacht erklangen dann über Lautsprecher oder Mikrophon muslimische Gebete. Um 0.06 Uhr informierte ein Anwohner die Polizei. Nach etwa 25 Minuten war von der Polizei immer noch nichts zu sehen, dafür war die Menschenmenge inzwischen auf etwa das Dreifache angewachsen. Aus dem Lautsprecher oder Mikrophon hörte man weiter muslimisches Gebet. Ein Anwohner kontaktierte noch einmal die Polizei, weil er inzwischen wirklich Angst bekam. Die Polizis- tin am Notfalltelefon sagte sinngemäß: Wir werden nachher mal kommen, aber es scheint sich nur um eine religiöse Veranstaltung zu handeln. Das ist zwar nicht in Ordnung, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei erschien auch nach dem zweiten Anruf nicht. Um 0.45 Uhr zogen die aus- schließlich männlichen Muslime von dannen, bestiegen ihre Luxuslimousinen und fuhren davon.

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AfD-Anfrage deckt Asylkosten auf: Steuerzahler muss für drei Wochen Luxusunterbringung in der Elbphilharmonie fast 20.000 Euro blechen / Nockemann: „Rot-Grün schafft aberwitzige Anreize für noch mehr Migration“

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Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass die Kosten für die dreiwöchige Unterbringung von bis zu 58 Migranten im Westin Hotel in der Elbphilharmonie dem Steuerzahler fast 20.000 Euro kosten. Sowohl die Unterbringung als auch die Verpflegung wurden „Fördern und Wohnen“ (F&W) dabei kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei F&W seien lediglich Reinigungskosten in Höhe von 55 Euro netto pro Zimmer pro Tag angefallen. Die Kosten betrugen 19.800 Euro netto (Drucksache 22/8995).

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