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Schriftliche Große Anfragen

Interaktive Plattform gegen Anti-AfD-Hetze in den Schulen geplant / Wolf: „Verblendete Ideologen unter den Lehrern lassen wir uns nicht mehr gefallen“

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Hetze, Stimmungsmache, Falschbehauptungen: An Hamburger Schulen betreiben Lehrer immer wieder politische Indoktrination gegen die AfD und verstoßen dabei gegen das Neutralitätsgebot. In einer Anfrage (Drucksache 21/12825) hat die AfD-Fraktion besonders gravierende Fälle aufgelistet. In seiner Antwort bestätigte der Senat, dass die Schulbehörde bereits gegen das Fehlverhalten einzelner Lehrkräfte eingeschritten sei. Ein begrüßenswerter Schritt, dennoch wird die AfD-Fraktion jetzt selbst in die Offensive gehen. Geplant ist eine interaktive Plattform. Sie wird nicht nur über die rechtlichen Vorschriften des Neutralitätsgebotes informieren, sondern soll Schülern, Eltern und auch Lehrern die Möglichkeit bieten, über ein vertrauliches Kontaktformular Verstöße an die AfD-Fraktion zu melden. Die eingehenden Fälle werden der Schulbehörde übermittelt.

Dazu der schulpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: Leider gibt es unter den Hamburger Lehrern und Mitarbeitern der Schulbehörde immer wieder verblendete Ideologen, die politische Bildung mit politischer Indoktrination verwechseln. Das lassen wir uns nicht gefallen, denn die Positionen von sechs Millionen Wählern der drittstärksten Partei müssen im Unterricht kontrovers – aber nicht abwertend – berücksichtigt werden.“

Modernste Wohnungen für tausende ausreisepflichtige Migranten / Wolf: „Unterkünfte der ‚Perspektive Wohnen‘ nur für rechtmäßig anerkannte Flüchtlinge“

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Mit großem Aufwand errichtet die Stadt derzeit Wohnhäuser beziehungsweise mietet Immobilien an, um bis zu 24.000 „Flüchtlinge“ unterzubringen. Das Projekt „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (UPW) bietet Neubauten „im höchsten Standard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung“, so die Eigenwerbung. Fünf Unterkünfte sind bereits in Betrieb genommen, weitere sollen folgen. Laut Konzept werden dort nur anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive einquartiert. Sobald sie auf dem freien Wohnungsmarkt etwas anderes finden, sollen sie ausziehen. Die frei werdende Unterbringung steht dann, so heißt es, als Sozialwohnung dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Was wirklich dran ist, zeigt eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/12634): In den bislang fünf in Betrieb genommenen Unterkünften besitzen rund ein Drittel der Bewohner keinen rechtskräftig anerkannten Flüchtlingsstatus. Es handelt sich meist um Ausreisepflichtige aus sicheren Herkunftsstaaten (Balkanländer, diverse afrikanische Länder) oder um Asylbewerber, deren Verfahren nicht abgeschlossen ist. Lediglich zwischen 0 und 6 Prozent der Bewohner konnten je nach Anlage bislang auf dem freien Wohnungsmarkt vermittelt werden. Keine der frei gewordenen Wohnungen wurde an einheimische Bedürftige, zum Beispiel Wohnungslose, vergeben.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: „Millionen Steuergelder fließen in diese Vorzeigeunterkünfte. Während viele Hamburger händeringend nach bezahlbarem Wohnraum suchen, leben dort Personen, die nicht einmal anerkannte Flüchtlinge sind. Sie hätten längst abgeschoben werden müssen. Auch die Ankündigung frei werdende Wohnungen an einheimische Bedürftige zu vergeben, scheint nichts als Augenwischerei. Wir fordern den Senat auf, in Unterkünfte der ‚Perspektive Wohnen‘ nur noch, rechtmäßig anerkannte Flüchtlinge einzuquartieren. Voraussetzung muss auch sein, dass diese Personen eine realistische Chance haben, in absehbarer Zeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, damit sie auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden.

(Bildinformation: Symbolfoto)

Interaktive Plattform zur Stärkung demokratischer Meinungsvielfalt geht zum kommenden Schuljahr 2018/19 an den Start / Wolf: „Ein Kummerkasten für Eltern und Schüler hat nichts mit Denunziation zu tun“

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Deutschlandweit stieß die Ankündigung der Hamburger AfD-Fraktion, mit einer interaktiven Plattform eine Diskussionskultur an den Schulen der Hansestadt zu stärken, auf ein enormes Echo bei Medienvertretern, Betroffenen und Interessierten. Nicht immer war die Berichterstattung korrekt.

Daher hier die Fakten: Die Aktion wird „Neutrale Schulen Hamburg“ (NeuSchuH) heißen. Die Plattform soll zum kommenden Schuljahr 2018/19 freigeschaltet werden. Sie ist natürlich weder ein „Online-Pranger“ für Lehrer, noch ruft sie Schüler zur Denunziation auf. Sie hat drei Ziele: Sie wird Eltern, Schüler, aber auch Lehrer über die Rechtsgrundlagen des Neutralitätsgebotes an Schulen informieren. Weiter wird sie aufzeigen, wie man sich im Falle einseitiger politischer Beeinflussungen jedweder Art schulintern zur Wehr setzen kann. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine schulinterne Konfliktlösung für die Beteiligten nicht möglich scheint, sollen Vorfälle an die AfD-Fraktion über ein Kontaktformular gemeldet werden können.

AfD-Anfrage deckt auf: Finanzbehörde gewährt extremistischen Vereinen Steuerbegünstigungen / Wolf: „Skandal“ / Nockemann: „Konsequenzen“

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Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion deckt auf, dass die Hamburger Finanzbehörde seit vielen Jahren gegen die Extremismusklausel in der Abgabenordnung verstößt (§ 51, Absatz 3) und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 14.03.2018, Az. V R 36/16) ignoriert.

Große Anfrage zu Hamburger Flüchtlingskosten: Mindestens 5,3 Milliarden seit 2015 / Wolf: „Astronomische Summen – und kein Ende in Sicht!“

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Im Zeitraum von 2015 bis Ende 2019 hat die Freie und Hansestadt Hamburg mindestens 5.346.751.000 € (gerundet 5,35 Milliarden) für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen aufgewendet. Dies geht aus einer Großen Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion an den Hamburger Senat hervor. Der höchste Jahresbetrag entfiel auf das Jahr 2016 mit 1,47 Milliarden Euro; auch in den Jahren 2017 und 2018 betrugen die Aufwendungen jeweils noch deutlich mehr als eine Milliarde Euro (Drucksache 21/18816, Seite 63, Anlage 6, Antwort auf Frage 12). In den dargelegten Beträgen sind weitere Kosten für Personal und Investitionen noch nicht eingerechnet. Die vollständigen Kosten der Flüchtlingszuwanderung fallen somit noch höher aus.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dr. Alexander Wolf:
„Unsere Große Anfrage zu den fiskalischen Lasten der Zuwanderung belegt den Kostenwahnsinn der Flüchtlingspolitik. Die historisch hohe Flüchtlingszuwanderung seit 2015 hat historisch hohe Kosten für die Bürger Hamburgs verursacht. Innerhalb von fünf Jahren sind insgesamt über fünf Milliarden Euro aufgewendet worden. Das entspricht dem Bruttoinlandsprodukt vieler afrikanischer Staaten – oder jährlich mehr Kosten als die Elbphilharmonie insgesamt die Hamburger kostete. Der Senat muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit derart astronomischen Summen die Bürger Hamburgs zu belasten, ohne dass diese jemals gefragt wurden, ob sie das überhaupt wollen – ein Fass ohne Boden!“

Bildnachweis: Bwag/Wikimedia, Migranten am Wiener Westbahnhof vor der Fahrt nach Deutschland, CC BY-SA 4.0

 

Politische Neutralität an Hamburger Schulen

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Seit dem Einzug der Alternative für Deutschland in die Hamburgische Bürgerschaft
am 15. Februar 2015 hat unsere Fraktion immer wieder Hinweise von Eltern, Schülern, Lehrern, Schulleitungspersonen und Mitarbeitern verschiedener Abteilungen der BSB (einschließlich des LI) zu konkreten oder mutmaßlichen Verstößen gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität, gegen den Beutelsbacher Konsens und gegen die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB erhalten.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62139/politische-neutralit%C3%A4t-an-hamburger-schulen-%E2%80%93-rechtsgrundlagen-und-erfassung-von-verst%C3%B6%C3%9Fen.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Bildlizenz: shutterstock

Große AfD-Anfrage: Senat bestätigt Kontakte der Grünen Jugend zu extremistischen Gruppierungen / Nockemann und Wolf: „Verfassungsschutz muss jetzt genauer hinschauen“

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In der Antwort auf eine Große Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion (Drucksache 22/36) hat der Senat Recherchen der AfD-Bürgerschaftsfraktion bestätigt, nach denen Vertreter der Grünen Jugend Hamburg regelmäßig an Versammlungen unter Beteiligung linksextremistischer sowie extremistischer Gruppierungen mit Auslandsbezug teilnehmen und darüber hinaus Begrifflichkeiten verwenden, die auch von Extremisten benutzt werden. So nahmen Vertreter der Grünen Jugend Hamburg nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz in den vergangenen zwei Jahren an mindestens 10 Versammlungen unter Beteiligung extremistischer diverser linksextremistischer und auslandsbezogener-extremistischen Gruppierungen teil. Zuletzt trat die Grüne Jugend Hamburg laut Senat im Februar 2020 sogar als Veranstalter einer Versammlung auf, an der insgesamt 13 extremistische Organisationen teilnahmen, darunter gewaltorientierte Gruppen wie die „Interventionistische Linke Hamburg“ oder eine Autonomen-Gruppierung der „Roten Flora“.

Dazu die beiden Vorsitzenden der AfD-Fraktion Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf:
„Die Grüne Jugend Hamburg kooperiert systematisch mit Extremisten. Unsere diesbezüglichen Recherchen wurden nun amtlich vom Senat bestätigt. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf sich nicht länger auf die Position zurückziehen, dass die Grüne Jugend Hamburg lediglich ein Opfer der Entgrenzungsstrategie von Linksextremisten oder von Extremisten mit Auslandsbezug sei. Vergleichbare Kooperationen hätten im Falle der AfD längst zu einer Beobachtung oder zu einer scharfen Reaktion des Innensenators geführt. Will sich der Verfassungsschutz nicht länger dem Verdacht der Parteilichkeit und der Instrumentalisierung durch die senatstragenden Parteien ausgesetzt sehen, muss er bei der Grünen Jugend Hamburg nun genauer hinschauen.“

AfD-Fraktion reicht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulleiter ein / Wolf: „Disziplinarische Schritte gegen Gesinnungswächter mit dürftigem Demokratieverständnis“

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Gegen sechs  Mitglieder der Leitung einer Hamburger Gewerbeschule hat die AfD-Fraktion bei der Schulbehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Grund sind zwei – auch vom Senat – bestätigte Verstöße gegen das Neutralitätsgebot zu Lasten der AfD. Im ersten Fall hatte die Schulleitung rechtswidrig entschieden, eine politische Diskussionsveranstaltung abzusagen, um die Teilnahme eines AfD-Vertreters, des Bürgerschaftsabgeordneten und ehemaligen Innensenators Dirk Nockemann, zu verhindern. Auf Anweisung der Schulbehörde wurde die Veranstaltung dann kurzfristig doch noch durchgeführt (Drucksache 21/12991). Im zweiten Fall wurde an der gleichen Schule zu einer politischen Diskussionsveranstaltung mit Bürgerschaftsabgeordneten und Schülern ein „FCK AfD“-Banner einschließlich Antifa-Symbol direkt auf dem Diskussionspodium platziert, ohne dass Lehrer einschritten (Drucksache 21/13136).

AfD-Erfolg! Kein Geld mehr für Kommunisten!

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AfD wirkt! Hamburgs Finanzbehörde dreht linksextremen Forum den Geldhahn zu.

AfD-Fraktionschef Dr. Wolf führt die „Erklärung der Vielen“ vor

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Die Hamburger Kulturbehörde kann keinen einzigen Vorgang auflisten, wo die AfD-Fraktion Hamburg die Kunstfreiheit in Frage gestellt, Aufführungen gestört oder in Spielpläne eingegriffen habe.

https://afd-fraktion-hamburg.de/2019/01/16/afd-anfrage-zur-erklaerung-der-vielen-hamburger-kultureinrichtungen-wollen-sich-gegen-kritik-der-opposition-abschirmen-wolf-falsch-verstandene-kunstfreiheit-linker-polit/

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