Forderung nach Corona-Sonderausschuss: Allen Unkenrufen zum Trotz – Die AfD wirkt!

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Die AfD-Fraktion forderte Anfang April in einem detaillierten 37-Punkte-Plan unter anderem einen Sonderausschuss „Corona“. Drei Wochen später zieht die regierende SPD nach und fordert ebenfalls die Einrichtung eines Corona-Sonderausschusses. Wenn zwei das Gleiche fordern, dann ist das nicht dasselbe. Die AfD-Fraktion begrüßt es sehr, dass sich die SPD dem Vorschlag der AfD anschließt, denn es ist jetzt nicht die Zeit für parteipolitische Spielchen. Im Fokus steht zunächst der Gesundheitsschutz unserer Bürger; dann aber muss unsere Wirtschaft und unser Land wieder auf die Beine kommen. Die AfD stellt sich der staatspolitischen Verantwortung und leistet ihren Beitrag.

Bürgerschaftskanzlei zensiert wiederholt AfD-Anfrage / Nockemann und Wolf: „Skandalöse Beschneidung unserer demokratischen Rechte!“

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(Symbolbild)

Die Bürgerschaftskanzlei hat erneut eine Anfrage der AfD-Fraktion geschwärzt. Es handelt sich um die Große Anfrage „Systematische Kooperation der GRÜNEN JUGEND Hamburg mit gewaltorientierten Linksextremisten – Warum bleibt der Hamburger Verfassungsschutz untätig?“ (Drucksache 22/36). Geschwärzt wurden unter anderem öffentliche Funktionsbezeichnungen hochrangiger Vertreter der Grünen Jugend, des Landesverbandes der Grünen und eines grünen Senators. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Schwärzungen von AfD-Anfragen, obwohl die gesammelten Informationen öffentlich recherchierbar und für alle einsehbar sind.
In einem Schreiben an die Bürgerschaftspräsidentin Veit (SPD) kritisiert die AfD-Fraktion den Vorgang als rechtsstaatlich höchst bedenklich und kündigt an, dies gegebenenfalls durch das Hamburgische Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Dazu die Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf:
„Die Bürgerschaftskanzlei beschneidet zum wiederholten Mal unsere demokratischen Rechte als Opposition. Nach unserer Auffassung ist die Art und Weise der Schwärzungen rechtlich und politisch äußerst fragwürdig und überdies unverhältnismäßig. Unsere verfassungsmäßigen Rechte als Oppositionsfraktion, in der wir eine Kontroll- und Kritikfunktion erfüllen müssen, werden seitens der Verwaltung missachtet. Wir fordern vom rot-grünen Senat eine umfassende Aufklärung und lassen uns dieses Fragerecht nicht einschränken!“

AfD-Fraktion fordert Corona-Sonderausschuss – SPD zieht nach / Wolf: „Allen Unkenrufen zum Trotz – unsere AfD wirkt!“

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Die AfD-Fraktion forderte Anfang April in einem detaillierten 37-Punkte-Plan unter anderem einen Sonderausschuss „Corona“ (Drucksache 22/75). Jetzt zieht die regierende SPD nach und fordert ebenfalls die Einrichtung eines Corona-Sonderausschusses.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Allen Unkenrufen zum Trotz – unsere AfD wirkt! Wenn zwei das Gleiche fordern, dann ist das nicht dasselbe. Wir haben als Oppositionsfraktion mit unserem detaillierten 37-Punkte-Plan unter Beweis gestellt, dass wir uns konstruktiv und sachorientiert in die Debatte einbringen. Wir begrüßen es sehr, dass sich die SPD unserem Vorschlag anschließt, denn es ist jetzt nicht die Zeit für parteipolitische Spielchen. Im Fokus steht zunächst der Gesundheitsschutz unserer Bürger; dann aber muss unsere Wirtschaft und unser Land wieder auf die Beine kommen. Wir stellen uns der staatspolitischen Verantwortung und leisten unseren Beitrag.“

AfD-Fraktion fordert: Kleine Bürgerschaftsfraktionen stärken / Ehlebracht: „Widerspruch ist der Treibstoff für die Demokratie“

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Wichtige Themen werden in der Bürgerschaft im Rahmen der Aktuellen Stunde behandelt. In der vorangegangen 21. Legislaturperiode wurde bei zahlreichen Bürgerschaftssitzungen während der Aktuellen Stunde das zweite Beratungsthema aufgerufen. Da die Aktuelle Stunde zeitlich begrenzt ist, kam es häufiger vor, dass die kleinsten Fraktionen nicht mehr zu Wort kamen. Diesen Mangel in der Geschäftsordnung will die AfD-Fraktion mit dem Antrag „Gleichheit aller Fraktionen bei der Aktuellen Stunde sicherstellen“ beheben (Drucksache 22/15).

Dazu der frühere Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und jetzige Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Detlef Ehlebracht:
„Widerspruch ist der Treibstoff für die Demokratie. Gerade bei der starken Zweidrittelmehrheit der derzeit regierenden Senatsparteien ist eine hör- und wahrnehmbare Stimme der Oppositionsfraktionen wichtiger und notwendiger denn je.“

Täuschungsvorwurf gegen den Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) beim Ablegen des Ersten Juristischen Staatsexamens

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Nach Recherchen des Journalisten Klemens Kilic soll der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs eine Klausur im Rahmen seines Ersten Juristischen Staatsexamens an der Universität Hamburg nicht selbst verfasst haben; stattdessen soll Kahrs‘ damaliger Verbindungsbruder aus der Studentenverbindung Hamburger Wingolf, Holger Haerendel, mit Kahrs‘ Personalausweis in den damaligen Prüfungshörsaal erschienen sein, um dort Kahrs‘ komplettes Erstes Staatsexamen zu schreiben.

Um Licht ins Dunkel zu bringen haben Olga Petersen, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gestellt.

Bildnachweis: Von Cosmicgirl – Eigenes Werk, CC BY 3.0,

AfD-Fraktion fordert: Anzahl der Senatsmitglieder begrenzen / Nockemann: „Politik ist für die Bürger da und nicht für die Parteien!“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Bürgerschaftsantrag, die Begrenzung des Senats auf elf Mitglieder. Zudem soll ebenfalls die Anzahl der mit dem Senat verbundenen Staatsräte auf zehn begrenzt werden (Drucksache 22/66).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Größe des Senats war in der Vergangenheit regen Schwankungen unterworfen. Dabei hat sich gezeigt, dass auch ein schlanker und kompakter Senat erfolgreich sein kann. Mit dem verschobenen Kräfteverhältnis der letzten Bürgerschaftswahlen zu Gunsten der Grünen, befürchten wir eine Teilung der Behörden und somit eine weitere Aufblähung des Senats. Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Einführung einer Obergrenze. Hamburg benötigt keinen künstlich aufgeblähten Senat, nur um dem Parteienproporz der SPD und Grünen zu bedienen. Politik ist für die Bürger da und nicht für die Parteien.“

Dirk Nockemann zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Detlef Ehlebracht zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Lex AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft | Olga Petersen AfD

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Die Altparteien haben in der Bürgerschaftssitzung vom 1. April einen interfraktionellen Antrag eingebracht, um die Geschäftsordnung zu ändern und die Anzahl der Bürgerschaftsvizepräsidenten auf vier zu mindern. Mit welcher Begründung? Offiziell, weil die FDP-Fraktion nicht mehr in der Bürgerschaft vertreten ist. Inoffiziell, um die AfD-Fraktion Hamburg auszugrenzen und uns einen Vizepräsidenten zu nehmen.

Offizielle Webseite: olga-petersen.de
Telegramm: https://t.me/OlgaPetersenAfDTG
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Marco Schulz zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

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