Nach linksextremistischen Ausschreitungen: Endlich auch Aussteigertelefon für Linksextremisten und Islamisten einführen!

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Die Fakten liegen seit langer Zeit auf dem Tisch: Linksextremismus ist kein „aufgebauschtes Problem“, wie zuletzt eindrucksvoll die Ausschreitungen im Zuge des G20-Gipfels in Hamburg gezeigt haben. Auch der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2016 weist eine deutlich höhere Anzahl von Straftaten im Bereich PMK-Links aus als im Bereich PMK-Rechts (705 zu 458). Dennoch steht der Aufwand, der im „Kampf gegen rechts“ betrieben wird in einem auffälligen Missverhältnis zu den Bemühungen, die im Kampf gegen Linksextremismus betrieben werden.
[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59233/nach-linksextremistischen-ausschreitungen-endlich-auch-aussteigertelefon-für-linksextremisten-und-islamisten-einführen-.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum Antrag →[/rescue_button]

Hamburg Kolonialmacht? Linke verdrehen Geschichte!

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AfD mitverantwortlich für Corona-Tote & Klinik-Überlastungen? Fake News Award geht an die Grünen!

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Öffentlichkeit über Abstimmungsverhalten im Bundesrat informieren

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Jörn Kruse spricht am 8. September 2016 über den AfD-Antrag: Öffentlichkeit über Abstimmungsverhalten im Bundesrat informieren.

Betteln mit Kindern und durch Kinder

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Leider gehört auch in Hamburg das Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder zum alltäglichen Straßenbild. Dies ist eine in verschiedenster Hinsicht sehr bedenkliche Entwicklung, die staatliches Eingreifen erfordert, um den Schutz der Kinder vor Missbrauch zu gewährleisten. Die Durchsetzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht der Eltern, der Gesundheitsschutz der Kinder, die Sicherung der gesetzlichen Schulpflicht – alles Gründe, die ein Einschreiten der Behörden gegen das Betteln mit Kindern oder durch Kinder notwendig machen können. Der Deutsche Kinderschutzbund mahnt insoweit seit Längerem an, Lösungen zu finden, die eine wirkliche Hilfe für die betroffenen Kinder bedeuten.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59148/betteln-mit-kindern-und-durch-kinder.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Gewerbesteuer: AfD-Fraktion fordert Anhebung des Freibetrages auf 48.000 Euro / Oelschläger: „Nach Jahrzehnten ohne Steuerentlastung absolut angemessen“

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Schneiderei: Kleinunternehmer sollten entlastet werden.

Steuern, Gebühren und Sozialabgaben: In kaum einem Land der Welt ist die Abgabenlast so hoch wie in Deutschland. Das gilt auch für kleine und mittlere Gewerbebetriebe. So ist der jährliche Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro seit Jahrzehnten – abgesehen von einer Aufrundung bei der Euro-Einführung – nicht mehr angehoben worden. Ursprünglich wurde dieser Freibetrag eingeführt, um ein Existenzminimum für gewerbliche Unternehmer zu gewährleisten. Mit jährlich 24.500 Euro kann heute jedoch kein Gewerbetreibender mehr Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen und gleichzeitig seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Angemessen wäre ein Freibetrag von 48.000 Euro pro Jahr. Die AfD-Fraktion fordert daher in einem Haushaltsantrag (Drucksache 21/15327), dass sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, den Gewerbesteuerfreibetrag auf diese Höhe anzuheben.

Dazu die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger: „Ursprünglich wurde der Freibetrag eingeführt, um ein Existenzminimum für gewerbliche Unternehmer zu gewährleisten. Auch wenn die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eine Doppelbelastung zum Teil vermeidet, werden in Hamburg kleine Gewerbebetriebe besonders schmerzlich besteuert. Eine Erhöhung des Freibetrages wäre absolut angemessen und würde alle gewerblichen Personen- oder Einzelunternehmen ein wenig entlasten.“

Dr. Alexander Wolf: Wo Abitur drauf steht muss auch Abitur drin sein!

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Immer wieder müssen wir in Hamburg feststellen, dass die Kinder in Bayern und Sachsen die Schule mit einem erheblichen Wissensvorsprung vor unseren Hamburger Schülern verlassen. Statt einer Ideologie der Gleichmacherei zu folgen, sollten wir uns an denen orientieren, die messbar erfolgreicher sind als wir. Das Abitur in Hamburg droht zu einer reinen Formalqualifikation zu verkommen. Es werden nicht nur von Jahr zu Jahr immer mehr Schüler zum Abiur geführt, sondern auch noch mit immer besseren Ergebnissen.

AfD-Anfrage zeigt: 70 Prozent der Syrer erhalten Sozialleistungen / Nockemann: „Angekündigt waren Raketenwissenschaftler – es kamen Sozialhilfebezieher“

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass im Jahre 2022 von den 17.903 in Hamburg lebenden Syrern insgesamt 12.659 Syrer Sozialleistungen bezogen – das sind knapp über 70 Prozent. So erhielten 11.241 syrische Staatsangehörige Bürgergeld (SGB II), 1.130 erhielten Asylbewerberleistungen, weitere 288 bekamen Sozialhilfe (SGB XII) (Drucksache 22/12609). 5.534 Syrer gingen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. In Summe ergeben sich Sozialleistungen für Syrer in Höhe von rund 83 Millionen Euro für das Jahr 2022:
-SGB II (Bürgergeld): 73,6 Millionen Euro
-Asylbewerberleistungen: 7 Millionen Euro
-Transferleistungen SGB XII, Kap. 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt): 191.000
-Transferleistungen SGB XII, Kap. 4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung): 2,2 Millionen Euro.
Unterdessen verdoppelte sich in Hamburg die Zahl der eingebürgerten Personen aus Syrien im vergangenen Jahr von 685 auf 1.540 Personen. Laut Statistikamt Nord stellen Syrer damit ein Viertel aller eingebürgerten Personen. In Hamburg sind 2022 insgesamt 6.300 Menschen eingebürgert worden.

EU-Wahlen: Grüne und Linke gnadenlos zerrupft!

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Klimaextremisten müssen für Rathaus-Anschlag bezahlen / Nockemann: „Volle Härte des Rechtsstaates“

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Am 30. März haben Vertreter der extremistischen Gruppe „Letzte Generation“ Farbe aus zwei Feuerlöschern auf die Fassade des Hamburger Rathauses gesprüht und dabei Sachschaden in Höhe von 17.276,66 Euro verursacht. Zwei Tatverdächtige konnten hierbei ermittelt werden.
Laut AfD-Anfrage müssen diese nun für die verursachten Schäden in der Gesamthöhe aufkommen (Drucksache 22/13196). Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist hat die Senatskanzlei gegen die Beschuldigten Klage bei dem Landgericht Hamburg auf Zahlung des Schadensersatzes erhoben.

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