AfD-Anfrage deckt auf: Finanzbehörde gewährt extremistischen Vereinen Steuerbegünstigungen / Wolf: „Skandal“ / Nockemann: „Konsequenzen“

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Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion deckt auf, dass die Hamburger Finanzbehörde seit vielen Jahren gegen die Extremismusklausel in der Abgabenordnung verstößt (§ 51, Absatz 3) und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 14.03.2018, Az. V R 36/16) ignoriert.

Jüdische Gemeinde: Stadt übernimmt endlich Kosten für Sicherheitsdienst / Nockemann: „Unverständlich, dass sich die Verantwortlichen über zwei Jahre Zeit ließen“

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Die Joseph-Carlebach-Schule der jüdischen Gemeinde, Grindelhof 30

Hamburg, 02.10.2018 – Eine unbesorgte Religionsausübung ist Hamburger Bürgern jüdischen Glaubens nicht möglich. Jüdische Einrichtungen müssen permanent von der Polizei geschützt werden, und selbst das ist nicht ausreichend. Ein gemeindlicher Sicherheitsdienst ist ebenfalls vor Ort. Er ist beispielsweise bei der morgendlichen Einlasskontrolle am Eingangstor der jüdischen Schule am Grindelhof im Einsatz. Bislang finanzierte die jüdische Gemeinde den zusätzlichen Wachschutz selbst. Da er erhebliche Kosten verursacht, bat man aber bereits im November 2016 um finanzielle Unterstützung durch die Stadt. Für Oktober 2018 wurde jetzt eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt, ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/14339).

Dies alles vor dem Hintergrund, dass sich nach Senatsangaben die Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen seit 2014 nicht zum schlechteren verändert habe, obwohl beispielsweise die Grenzöffnung 2015 viele tausend Antisemiten und Israelfeinde in das Land gebracht hat.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann

Marco Schulz zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

AfD-Anfrage zeigt: Mutmaßlicher libyscher Drogendealer, Mörder und Vergewaltiger Sharif A. war ausreisepflichtig / Nockemann: „Paradebeispiel für katastrophale Asylpolitik unter Rot-Grün“

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Am 18. Oktober begann der Strafprozess gegen den wegen mutmaßlichen Totschlags verhafteten „Flüchtling“ Sharif A.

Graffiti: AfD-Fraktion beantragt Maßnahmenpaket / Ehlebracht: „Der Verwahrlosung darf nicht ohnmächtig hingenommen werden!“

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Illegale Graffitis sind oftmals Bilder, die nicht mit künstlerischem Anspruch und in professioneller Ausführung gefertigt wurden, sondern Kritzeleien von irgendwelchen „Tags“ ohne Bild, Zeichen, Symbolen, Parolen, meist in krakeligen Ausführungen, die das Stadtbild in Hamburg im erheblichen Umfang verschandeln. Gemein ist allen, dass sie eine Sachbeschädigung darstellen, die Schäden in Millionenhöhe erreichen.
2017 registrierte die Polizei Hamburg 3175 Fälle von illegalen Graffitis, und es wurden nur knapp 200 Täter verurteilt. Die Dunkelziffer der Taten liegt sicherlich viel höher, da viele Hausbesitzer längst aufgegeben haben, entsprechende Sachbeschädigungen der Polizei zu melden.

Krzysztof Walczak zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

AfD-Politiker wird Ton abgedreht als er von der dümmsten Regierung Europas spricht!

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AfD-Fraktion fordert Gesetz zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern / Walczak: „Gleichberechtigung statt Gleichstellung“

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Die Bürgerschaft verankerte im Jahre 1996 in der Hamburgischen Verfassung erstmalig den Begriff der „Gleichstellung“. Im Grundgesetz heißt es dagegen bis heute: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die AfD-Fraktion teilt dieses Ziel vollumfänglich. Problematisch ist hingegen der Gleichstellungbegriff, denn dieser wird immer mehr ein Instrument zur Abschaffung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Sichtbar wird dies durch gleichstellungspolitische Maßnahmen wie dem Gleichstellungsgesetz, mit dem 2014 eine gesetzliche Geschlechterdiskriminierung für den öffentlichen Dienst eingeführt wurde. In letzter Konsequenz kann der Gleichstellungsartikel der Hamburgischen Verfassung missbraucht werden, um ein Paritätsgesetz zu rechtfertigen. Die AfD-Fraktion fordert daher eine Verfassungsänderung (Drucksache 22/8629).

Keine Heizung ist illegal!

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