Große Anfrage zeigt: Verfahren bei Staatsanwaltschaft explodieren / Nockemann: „Rechtsstaat am Limit – AfD fordert Offensive für Recht und Ordnung“
Die AfD-Fraktion schlägt Alarm: Die Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren bei der Hamburger Staatsanwaltschaft hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt – von rund 23.000 auf knapp 48.000 Fälle. Trotz wiederholter Stellenoffensiven bleiben viele Planstellen unbesetzt. Derzeit sind über 45 Stellen bei der Staatsanwaltschaft vakant – darunter 17 für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und fast ein Dutzend in den Geschäftsstellen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Ermittlungsverfahren hat sich deutlich erhöht – von 1,5 Monaten im Jahr 2023 auf 2,9 Monate im ersten Quartal 2025. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion hervor (Drs. 23/214).
Besonders alarmierend: In Deliktsbereichen wie Kinderpornografie, Ausländerkriminalität und Eigentumsdelikten sind die Fallzahlen unerledigter Verfahren teilweise um über 200 Prozent gestiegen. Zwar lobt der Senat eigene Digitalisierungsprojekte, etwa zur Einführung der elektronischen Strafakte – doch deren vollständige Umsetzung ist erst für Januar 2026 geplant. Damit ist Hamburg deutlich später dran als andere Bundesländer.
Die AfD-Fraktion fordert unter anderem die Einrichtung einer „Zentralen Vorprüfstelle für Strafsachen (ZVS) zur Entlastung der Staatsanwaltschaft“; Tempo bei der Einführung der elektronischen Strafakte und eine Task Force zur Beseitigung der Personalvakanzen. Dazu sollen auch Amtsanwälte und Rechtsreferendare stärker eingebunden werden.
AfD-Fraktion fordert niedrigschwellige Blutspendeangebote für Verwaltung und öffentliche Unternehmen / Schulz: „Bundeswehr kann Vorbild für unsere Hamburger Verwaltung sein“
Seit Jahren sind Blutspenden rückläufig. 40.000 Blutspenden benötigt allein das Universitätsklinikum Hamburg im Jahr. Seit Corona ist die Spendenbereitschaft massiv eingebrochen.
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass Mitarbeitern der Hamburger Verwaltung mindestens einmal jährlich eine betriebliche Möglichkeit zur Blutspende angeboten wird. Die Spendenbereitschaft in Verwaltung und öffentlichen Unternehmen soll somit durch niedrigschwellige Angebote und mobile Dienste gefördert werden (Drucksache 22/9315).
Brokstedt: AfD beantragt Akteneinsicht im Fall Ibrahim A. / Nockemann: „Aufklärung durch Transparenz“
Die AfD-Fraktion beantragt Akteneinsicht im Fall Ibrahim A. Der mutmaßliche Doppelmörder von Brokstedt war zeitweise auch in Hamburg ansässig, wo er unter anderem in der Kontakt- und Beratungsstelle „Drob Inn“ Drogen konsumierte und nach einem Urteil des Landgerichts St. Georg in der Justizvollzugsanstalt Billwerder in Untersuchungshaft war.
Die AfD-Fraktion bat die anderen Bürgerschaftsfraktionen gestern in einem Brief um Unterstützung bei der Akteneinsicht. Das Quorum beträgt 25 Abgeordnete von den 123 Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Unsichere Windanlagen: AfD fordert unabhängige Prüfungen / Reich: „Sicherheit an erster Stelle“
Der Windkraftausbau soll noch schneller vorangehen. Bis Ende 2032 müssen die Bundesländer zwei Prozent der Fläche für die Windenergie ausweisen. Der Stadtstaat Hamburg muss 0,5 Prozent der Landesfläche bereitstellen. Das entspricht einer Fläche von über 500 Fußballfeldern. Dabei darf die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Immer wieder kommt es zu Unfällen von Windkraftanlagen, die unterschiedliche Ursachen haben. Vor wenigen Wochen zerstörte eine starke Windböe ein 65 Meter hohes Windrad im Landkreis Rostock, in Grevenbroich stürzte ein 54 Meter langes, 22 Tonnen schweres Rotorblatt einer Windkraftanlage herunter.
Windkraftanlagen sind Industrieanlagen und müssen einer regelmäßigen strengen technischen Kontrolle unterzogen werden, die einheitlich und unabhängig gesetzlich geregelt werden muss. Auch der TÜV-Verband fordert, dass es einheitliche Vorgaben geben muss, um das Leben von Menschen zu schützen und Unfälle zu vermeiden. Der Hersteller und Betreiber prüfen unabhängig voneinander. Es muss eine bundesweite einheitliche technische Prüfung geben.
Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat dazu auf, sich auf Bundesratsebene für die Einführung einer gesetzlich geregelten, unabhängigen Drittprüfung für Gesamtanlagen von Windkraftanlagen einzusetzen (Drucksache 22/12830).
AfD-Anfrage: Mehr Gewalt gegen Krankenhauspersonal? / Nockemann: „Wer Krankenpersonal angreift, greift uns alle an“
Steigt die Gewalt gegenüber medizinischem Fachpersonal in Hamburgs Krankenhäusern? Diesen Schluss lässt eine AfD-Anfrage zu (Drucksache 23/112, Anlage 1, Anlage 2).
Laut Senatsantwort gab es 2024 mindestens 129 Fälle von physischer Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal, zudem eine niedrige dreistellige Zahl in den Asklepios Kliniken.
Besonders brisant: Ein Großteil der Fälle ereignet sich im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). 2024 gab allein dort insgesamt 94 registrierte Fälle von physischer Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal. Das sind 34 Prozent mehr Gewaltvorfälle im Vergleich zu 2023 (70 Fälle). 2019 gab es lediglich drei dokumentierte Fälle. Die erhebliche Zunahme der Fälle im UKE könnte allerdings mit einem seit 2022 bestehenden genauerem Erfassungssystem zusammenhängen.
Dabei erfassen laut Senatsantwort nicht alle Krankenhäuser Daten zu Gewaltvorfällen. Die Anfrage zeigt ferner: Nicht alle Krankenhäuser verfügen über einen Sicherheitsdienst.
Fakt ist: Die für Sicherheitsdienste aufgewendeten Kosten steigen beträchtlich. Die sieben Asklepios-Kliniken geben dafür jährlich einen einstelligen Millionenbetrag aus. Das Bundeswehrkrankenhaus gab 2024 circa zwei Millionen Euro aus – 2016 waren es noch 500.000 Euro. Das UKE gab 2024 2,6 Millionen Euro aus, Tendenz steigend – 2016 waren es noch 1,5 Millionen Euro.
AfD-Anfrage zeigt: Mehr als 9.300 Kleine Waffenscheine in Hamburg / Nockemann: „Vertrauen in den Staat schwindet“
Die Schallmauer von über 9.000 Kleinen Waffenscheinen wurde in diesem Jahr durchbrochen. Das zeigt eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Zum Stichtag 30. Juni 2022 waren 9.351 gültige Kleine Waffenscheine registriert (Drucksache 22/9077). Im Mai 2021 lag die Zahl noch bei 8.942.
Zum Vergleich: Im Jahr 2015 hatten lediglich 4.606 Personen einen Kleinen Waffenschein, der das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen erlaubt.
Senat hofiert islamismusnahe Aktivistin als Kampagnenbotschafterin / Walczak: „Keine Fair-Trade-Kampagne unter islamistischen Vorzeichen!“
Die Kampagne „Hamburg, mach dich fair!“ soll Hamburgs Bürger für die Vorteile des sogenannten fairen Handels sensibilisieren. Der Senat stellte mit 300.000 Euro doppelt so viel Geld wie von der Bürgerschaft vorgesehen für die Kampagne bereit (Drucksache 22/9435).
Allerdings fungiert als Botschafterin dieser Kampagne auch die Aktivistin und Autorin Kübra Gümüşay, die eine deutliche Nähe zum Islamismus aufweist. Sie hielt bei der islamistischen und national-türkischen Organisation Millî Görüş einen Vortrag und besuchte in der Vergangenheit das Islamische Zentrum Hamburg (IZH). Sie zeigt auch eine deutliche Nähe zur Erdogan-Partei AKP.
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass Kübra Gümüşay als Botschafterin der Kampagne „Hamburg macht sich fair“ sofort abberufen und auch die Kampagne „Hamburg macht sich fair“ schnellstmöglich beendet wird (Drucksache 22/9853).
AfD-Anfrage: Klimaextremisten müssen 17.000 Euro zahlen / Nockemann: „Quittung für Klimachaoten“
Am 30. März 2023 verübte die extremistischen Gruppe „Letzte Generation“ einen Farbanschlag auf das Hamburger Rathaus. Dabei verursachten sie einen Sachschaden in Höhe von 17.278,66 Euro. Zwei Tatverdächtige konnten ermittelt werden.
Vor wenigen Tagen verurteilte das Amtsgericht den 26-jährigen Täter wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro.
Eine AfD-Anfrage zeigt zudem: Nicht abgeschlossen, ist ein zivilrechtliches Verfahren der Stadt Hamburg gegen die Klimaextremisten. Dem mündlichen Gerichtstermin am 14. Mai blieben sie fern. Das Landgericht erließ deshalb ein Versäumnisurteil. Hierbei wurden die Beklagten zur Zahlung der vollen Schadenssumme von 17.278,66 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Laut Senatsantwort wird der geschuldete Betrag durch die Senatskanzlei, sofern nötig, mittels Zwangsvollstreckung eingetrieben.