AfD-Fraktion vermutet, dass Missstände tabuisiert werden sollen
Hamburg, 27.04.2016 – Offenbar fährt der Hamburger Senat eine eher restriktive Politik, was journalistische Berichterstattungen aus Flüchtlingsheimen anbelangt. In der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/3960) wurde erklärt, dass in zwei Fällen Journalisten, die ohne Anmeldung und Begleitung auf das Gelände wollten, der Zugang verwehrt worden sei. In einem weiteren Fall habe sich eine Journalistin „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zugang verschafft“ und sei des Geländes verwiesen worden. Des Weiteren schrieb der Senat in seiner Antwort, dass journalistische Arbeit stets in Gemeinschaftsräumen der jeweiligen Flüchtlingsunterkunft stattzufinden habe.