Nach dem al-Quds-Skandal: Islam-Konzept des Senats endgültig gescheitert / Kruse: „Vertrauen der Bürger ist verspielt“

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Der Koran: Trotz gegenteiliger Beteuerungen steht er für viele Moslems über dem Grundgesetz

Im November 2012 schloss der Senat einen Staatsvertrag mit den islamischen Glaubensgemeinschaften. Ein vielversprechendes Konzept zur Integration von Muslimen, hieß es damals. Längst hat sich das Gegenteil erwiesen. Doppelzüngig bekennen sich islamische Organisationen vordergründig zu Demokratie und religiöser Toleranz, insgeheim aber verfolgen sie eine islamistische Agenda. Jüngstes Beispiel ist das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) beziehungsweise die Gemeinde der „Blauen Moschee“. Hochrangige Vertreter des IZH nahmen am 9. Juni zum wiederholten Male am antisemitischen al-Quds-Tag in Berlin teil. Sie verstießen damit klar gegen die im Staatsvertrag verbrieften Wertegrundlagen.

Handwerkliche Fehler: Mietpreisbremse ungültig / Ehlebracht: „Maßnahme war schon vorher wirkungslos. Es braucht Eigentumsprogramme für breite Bevölkerungsgruppen“

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Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Mietpreisbremse in Hamburg ungültig ist. Die Richter beanstandeten, dass der Senat die Maßnahme zwar 2015 erlassen habe, die rechtlich erforderliche Begründung aber erst zwei Jahre später nachlieferte.

Dazu der stadtentwicklungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht„Dank Schlamperei und schwerer handwerklicher Fehler ist die Mietpreisbremse für ungültig erklärt worden. Wirkungslos war sie schon vorher. Die Gründe dafür sind ebenfalls hausgemacht: Unsinnige und völlig überzogene Energieeinsparforderungen treiben die Baukosten in die Höhe. Eine überlastete Bauwirtschaft velangt horrende Preise und bekommt sie auch bezahlt. Außer den geförderten Wohnungen, die nicht im Mietenspiegel berücksichtigt werden, werden nur teure Neubauwohnungen gebaut, die den Mietspiegel besonders in die Höhe treiben. Deshalb fordern wir zur Entlastung des Wohnungsmarktes endlich Eigentumsprogramme für breite Bevölkerungsgruppen und einen Ausbau der Verkehrsverbindungen in die Nachbargemeinden.“

Der Senat stellt den Haushaltsplan 2019/2020 vor / Oelschläger: „Nicht solide sondern dubios“

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Der Senat hat heute den Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 vorgestellt. Aber ist diese Planung wirklich „solide, nachhaltig und zukunftsorientiert“ wie Bürgermeister Peter Tschentscher behauptet?

Dazu die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger: „Die Stadt braucht dringend Investitionen etwa in Straßenverkehr und Wohnungsbau. Trotz vollmundiger Ankündigungen sinken sie im Haushaltsjahr 2020 deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Die kräftigen Investitionen, die dann für 2021 und 2022 angekündigt werden, sind Augenwischerei. Davor liegt eine Wahl, nach der die Machtverhältnisse andere sein dürften. Statt schöner Wort haben Hamburgs Bürger auch ein Recht darauf zu erfahren, wie teuer sie die Asylpolitik in den nächsten Jahren  kommen wird. Tschentscher blieb hier eine Antwort schuldig. Diese Kosten würden nicht mehr einzeln ausgewiesen. Das klingt nicht solide sondern dubios.“

AfD-Fraktion reicht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulleiter ein / Wolf: „Disziplinarische Schritte gegen Gesinnungswächter mit dürftigem Demokratieverständnis“

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Gegen sechs  Mitglieder der Leitung einer Hamburger Gewerbeschule hat die AfD-Fraktion bei der Schulbehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Grund sind zwei – auch vom Senat – bestätigte Verstöße gegen das Neutralitätsgebot zu Lasten der AfD. Im ersten Fall hatte die Schulleitung rechtswidrig entschieden, eine politische Diskussionsveranstaltung abzusagen, um die Teilnahme eines AfD-Vertreters, des Bürgerschaftsabgeordneten und ehemaligen Innensenators Dirk Nockemann, zu verhindern. Auf Anweisung der Schulbehörde wurde die Veranstaltung dann kurzfristig doch noch durchgeführt (Drucksache 21/12991). Im zweiten Fall wurde an der gleichen Schule zu einer politischen Diskussionsveranstaltung mit Bürgerschaftsabgeordneten und Schülern ein „FCK AfD“-Banner einschließlich Antifa-Symbol direkt auf dem Diskussionspodium platziert, ohne dass Lehrer einschritten (Drucksache 21/13136).

Pflegenotstand: Senat droht Volksinitiative mit Verfassungsgericht / Feineis: „Sozialkompetenz nur noch für Bienen und Schmetterlinge“

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Hamburgs Regierungsparteien haben offensichtlich kein Interesse daran, die unhaltbaren Zustände in vielen Krankenhäusern rasch zu verbessern. Sie stellen sich gegen die Initiative „Hamburger Volksentscheid gegen Pflegenotstand in Krankenhäusern“ und wollen sie vor dem Verfassungsgericht stoppen. Das wurde bei einer Anhörung von Vertretern der Volksinitiative am Donnerstagabend im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft deutlich. Um die Zustände in den Krankenhäusern zu bessern und wieder ausreichend Personal einzustellen, wären – nach Berechnungen der Volksinitiative – Mehrausgaben von knapp 130 Millionen Euro nötig. Zu viel für den rot-grünen Senat: Ungeachtet der akuten Not der Betroffenen spekuliert er darauf, dass sich irgendwann der Bund bequemt den Pflegenotstand deutschlandweit zu beenden, setzt sich aber trotzdem nicht im Bundesrat dafür ein.

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis„Für alle möglichen Dinge werden in Hamburg Millionen ausgegeben. Für die Unterbringung von Asylbewerbern sind es Beträge in Milliardenhöhe. Für Patienten in Not und Pflegepersonal am Limit ist dagegen kein Cent da. Sozial ist die Hamburger SPD, wenn es um den Pflegenotstand geht, nur noch dem Namen nach. Die grünen Koalitionspartner heben sich ihre Sozialkompetenz dagegen wohl eher – frei nach Katrin Göring-Eckardt – für Schmetterlinge und Bienen auf.“

Macht der Senat mit islamischen Extremisten gemeinsame Sache? / Kruse: „Kein Staatvertrag mit IZH-Funktionären, die beim al-Quds-Tag mitmarschieren“

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Die "Blaue Moschee" an der Alster

Brennende Israel-Fahnen, Hassparolen gegen Juden: Auch in diesem Jahr, am Samstag, 9. Juni, dürfte es wieder zu unerträglichen antisemitischen Ausschreitungen beim sogenannten al-Quds-Tag in Berlin kommen. Angesichts der angespannten Situation im Nahen Osten ist zu befürchten, dass die überwiegend muslimischen Demonstranten der Anti-Israel-Veranstaltung besonders gewalttätig auftreten werden. Unübersehbare Teilnehmer des al-Quds-Tages waren in den Vorjahren immer wieder führende Mitglieder des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Der Hamburger Verfassungsschutz verweist sogar auf Belege, dass IZH-Funktionäre die Veranstaltung in der Vergangenheit mitorganisiert haben. Ein Skandal, denn das IZH, mit Sitz in der „Blauen Moschee“ an der Alster, gehört zu den islamischen Einrichtungen, mit denen der Senat einen Staatsvertrag geschlossen hat. Gegen viele Vergünstigungen verpflichten sich die Unterzeichner unter anderem zu Völkerverständigung und Toleranz. Idee und Ablauf der al-Quds-Veranstaltung stehen dem diametral entgegen.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse„Sollten auch in diesem Jahr IZH-Funktionäre an den al-Quds-Demonstrationen teilnehmen, ist das Islamische Zentrum umgehend aus dem Staatsvertrag auszuschließen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Senat mit islamischen Extremisten gemeinsame Sache macht.“

Die AfD-Fraktion lässt sich nicht verleumden / Kruse: „Bewusste Diffamierung, billigste parteipolitische Polemik“

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Weißt jede Art von Verleumdung entschieden zurück: die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft

Der Grünen-Fraktionschef Anjes Tjarks verleumdet die AfD-Fraktion, laut Hamburger Abendblatt (Dienstag, 5. Juni), als „extrem rechts“. Das habe sie angeblich immer wieder bewiesen, so Tjarks weiter. Diese Unterstellung weisen die Bürgerschaftsabgeordneten der AfD-Fraktion in aller Entschiedenheit zurück. Die Fraktion vertritt durch und durch bürgerliche Positionen zum Wohle Hamburgs. Sie steht in jedem Bereich fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das – und nichts anderes – hat sie in mehr als drei Jahren erfolgreicher Fraktionsarbeit immer wieder bewiesen. Gegen weitere Falschbehauptungen in dem Artikel des Hamburger Abendblattes prüft die AfD-Fraktion rechtliche Schritte.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse„Da Herr Tjarks die wahren Tatsachen kennt beziehungsweise kennen sollte, kann ich seine bewusste Diffamierung nur als billigste parteipolitische Polemik weit unter der Gürtellinie betrachten. AfD-Bashing bringt offenbar Applaus bei der grün-linken Basis. Herr Tjarks scheint das nötig zu haben – sogar um den Preis persönlichen Reputationsverlustes.“

Bamf-Skandal: AfD-Fraktion verlangt Aufklärung über die Lage in Hamburg / Nockemann: „Wir wollen wissen, wie viele Extremisten hier durchgewinkt wurden“

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Hamburgs Innenstadt: Wie viele Gefährder lauern hier?

Das stellenweise Totalversagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat gravierende Folgen für die Sicherheit des Landes. Das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ meldet mit Bezug auf den Verfassungsschutz, dass allein 46 Personen mit islamistischem Hintergrund in den letzten Jahren von der Bremer Außenstelle des Bamf Schutzstatus erhalten haben. Vor diesem Hintergrund verlangt die AfD-Fraktion vom Senat Aufklärung über die Bedrohungssituation in Hamburg. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) werden unter anderem diese Fragen gestellt:

Unterbringung von Ausländern mit Asylhintergrund in den Neubauprojekten „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (UPW)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner
Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die
neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte,
die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie
geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein
Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist.

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Politische Neutralität an Hamburger Schulen

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Seit dem Einzug der Alternative für Deutschland in die Hamburgische Bürgerschaft
am 15. Februar 2015 hat unsere Fraktion immer wieder Hinweise von Eltern, Schülern, Lehrern, Schulleitungspersonen und Mitarbeitern verschiedener Abteilungen der BSB (einschließlich des LI) zu konkreten oder mutmaßlichen Verstößen gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität, gegen den Beutelsbacher Konsens und gegen die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB erhalten.

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