Hamburg, 22.11.2016 – Die AfD-Fraktion fordert in einem eingereichten Bürgerschaftsantrag (Drs. 21/6733), dass der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB dahingehend klargestellt wird, dass auch Diffamierungen gegen Deutsche bestraft werden. Der Hamburger Senat solle sich auf Bundesebene in einer Bundesratsinitiative für die entsprechende Klarstellung des Volksverhetzungsparagraphen einsetzen.
Derzeit werden in der Auslegung des § 130 StGB durch die Rechtsprechung nur Diffamierungen gegen Minderheiten verfolgt; Diffamierungen gegen Deutsche bleiben straffrei. Durch die Klarstellung des Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB würden die verbalen Angriffe gegen Deutsche, wie beispielsweise „Scheiß-Deutscher“, „Schweinefleisch-Fresser“, „Bomber Harris do it again“, „Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris Feuer frei!“ und „We love Volkstod – Bleiberecht für alle!“ zukünftig deutlich härter als Volksverhetzung strafbar sein. In Hamburg fiel kürzlich ein leitender Funktionär des Türkischen Elternbundes, Malik Karabulut, durch Hetze gegen Deutsche auf, indem er die Deutschen als „Köterrasse“ und Deutschland als „Schlampe“ bezeichnete.