Die gestrige AfD-Fraktionssitzung hat sich insbesondere mit den Ereignissen rund um „Potsdam“ beschäftigt. Eine Stunde lange hatte die Fraktion den renommierten Staatsrechtslehrer und Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau zu Gast. Er war bei der privaten Veranstaltung in Potsdam zugegen gewesen, berichtete eingehend und stand der Fraktion Rede und Antwort. Weder der Erste Bürgermeister Tschentscher noch die Parlamentspräsidentin Veit, die beide dazu eingeladen waren, machten von der Möglichkeit Gebrauch, sich aus erster Hand über „Potsdam“ zu informieren.
Bundestag verabschiedet Selbstbestimmungsgesetz / Walczak: „Biologische Realität verteidigen“
Der Bundestag hat heute das so genannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Die AfD-Fraktion forderte bereits zuvor, dass sich der rot-grüne Senat im Bundesrat gegen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz einsetzt (Drucksache 22/14113). Der Bundesrat kann noch Einspruch gegen das Gesetz erheben.
Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Es gibt nur zwei Geschlechter, das Geschlecht ist angeboren und man kann sein Geschlecht auch nicht ändern. Daran ändert auch ein Selbstbestimmungsgesetz nichts, das auf Kriegsfuß mit wissenschaftlichen Erkenntnissen steht.
Eltern können den Geschlechtseintrag ihrer Kinder vor dem fünften Lebensjahr sogar willkürlich gegen den Willen ihres Kindes ändern, was nichts anderes als gesetzlich organisierter Kindesmissbrauch ist. Zudem enthält das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Offenbarungsverbot eine totalitäre Klausel, welche die Meinungsfreiheit unterdrückt. Künftig kann die Bezeichnung einer Person mit seinem korrekten biologischen Geschlecht mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dass die ehemals liberale FDP es nicht einmal geschafft hat, diese autoritäre Giftpille aus dem Gesetzentwurf zu tilgen, ist bezeichnend.
Wenn wir einen Senat hätten, der bei Verstand wäre, würde er im Bundesrat sofort Einspruch gegen dieses Gesetz erheben und das Inkrafttreten blockieren. Das wird aber natürlich nicht passieren. Die biologische Realität verteidigt in diesem Land mittlerweile nur noch die AfD.“
Krzysztof Walczak zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien
In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.
AfD stellt als einzige Antrag zur Umsetzung der Volksinitiative gegen Gender-Sprache / Walczak: „Genderspuk endlich beenden“
Innerhalb weniger Wochen sammelte die Volksinitiative „Schluss mit der Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ die erforderliche Zahl von 10.000 Unterschriften. Die Bürgerschaft hatte nun mehrere Monate Gelegenheit, einen entsprechenden Beschluss im Sinne der Volksinitiative zu fassen und so ein Volksbegehren abzuwenden. Doch die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken und sogar der CDU stehen der Initiative skeptisch bis ablehnend gegenüber – das hat eine Ausschussberatung gezeigt, in der nur die AfD die Forderungen der Volksinitiative vorbehaltlos unterstützt hat.
Wegen der Verweigerungshaltung der anderen Fraktionen hat die AfD der Bürgerschaft nun selbst als einzige Fraktion einen Antrag vorgelegt, in dem die vollständige Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative verlangt wird (Drucksache 22/13647).
AfD fordert Abschaffung des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ / Nockemann: „Verfassungsschutz die Grenzen aufzeigen!“
Die Coronapandemie war eine Zeit von weitreichenden und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen. Viele Bürgerproteste übten harsche Kritik an den zahlreichen Coronaeinschränkungen. Der Verfassungsschutz stufte diese Kritik teilweise als verfassungsfeindliche Bestrebung ein. Da sich die Protestform keinem gängigen Phänomenbereich zuordnen ließ, schuf der Verfassungsschutz 2021 eine neue Kategorie – „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Laut Verfassungsschutz fällt darunter unter anderem die Verächtlichmachung staatlicher Institutionen.
Aus Sicht der AfD ist die neue Kategorie überflüssig und wieder abzuschaffen. Weitestgehend legitime Kritik am Regierungshandeln, die sich im Zuge der Coronakrise ereignete, darf nicht zur dauerhaften Einschränkung der Meinungsfreiheit führen.
Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des neu geschaffenen Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ einzusetzen. (Drucksache 22/15382).
Offener Brief des AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörn Kruse an Innensenator Andy Grote
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier finden Sie ein Schreiben des AfD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Jörn Kruse an Innensenator Andy Grote.
Jörn Kruse reagiert mit diesem offenen Brief auf die jüngsten Äußerungen von Senator Grote gegenüber dem NDR zur AfD-Fraktion und zu den Montagsdemonstrationen („Merkel muss weg“) in der Hamburger Innenstadt.
Antifa-Exzess im Hamburger Rathaus / Nockemann: „Linke missbrauchen Rathaus als Bühne für Gewalt gegen Andersdenkende“ / Wolf: „Angriff auf die Herzkammer der Hamburger Demokratie“
Die AfD-Veranstaltung „Fraktion im Dialog“ mit Dr. Alexander Gauland wurde gestern Abend von Antifa-Pöbeleien in der Rathausdiele überschattet. Knapp 80 Personen versammelten sich im Foyer zu einer nicht angemeldeten Demonstration, skandierten menschenverachtende Parolen, hissten Antifa-Banner und schwenkten Antifa-Fahnen. Sie blockierten den Zugang zum Rathaus, so dass einige Bürger nicht an der AfD-Veranstaltung teilnehmen konnten. Eine Stunde nach Beginn der Fraktionsveranstaltung, räumte die Polizei die Rathausdiele. Daraufhin flog ein heftiger Knallkörper in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten und landete in der Nähe des Garderoben-Personals des Rathaus-Service. Die Antifa wurde aus dem Rathaus gedrängt und das schwere Eingangsportal verriegelt.
Im Großen Festsaal versammelten sich über 550 mutige Bürger anlässlich des Vortrages von Dr. Alexander Gauland. Die AfD-Fraktion wird die Vorgänge in einer Anfrage beleuchten und parlamentarisch aufarbeiten.
Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Dieser einmalige Vorgang macht wütend und traurig! Radikale Linke und die Antifa missbrauchen das Rathaus als Bühne für Gewalt gegen Andersdenkende. Klares Ziel war die Einschüchterung der AfD-Besucher. Und das fünf Wochen vor der Bürgerschaftswahl. Ich habe Hochachtung vor den Gästen, die gleichwohl den Weg zur Veranstaltung mutig gefunden haben. So geht Politik. Den eingesetzten Polizeibeamten gebührt mein Dank!“
Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Es ist ein Angriff auf die Herzkammer der Hamburger Demokratie. Wir lassen uns von linken Antidemokraten nicht einschüchtern und werden weiter für die Grundrechte unserer Demokratie eintreten. Meinungsfreiheit ist selbst im Hamburger Rathaus offenbar von der Antifa bedroht.“
Auf Hausdurchsuchung folgt #PimmelGrote / Nockemann: „Innensenator macht sich lächerlich“
Am Mittwochmorgen kam es bei einem Twitter-Nutzer zu einer Hausdurchsuchung durch sechs Beamte. Der Grund hierfür war, dass er im Mai den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) als „Pimmel“ beleidigt haben soll.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.
Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.
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Lehrerfortbildungen mit Einbeziehung des Linksextremismus
Die allgemeinen Zielsetzungen der Hamburger Lehrerfortbildungen aus dem Aufgabengebiet „Demokratiepädagogik“ sind dem Fragesteller durchaus geläufig. Gefragt wurde jedoch nach den konkreten Inhalten der angeführten Lehrerfortbildungen, zu denen der Senat in Drucksache 21/10194 ausgeführt hat, dass dort eine thematische Einbeziehung „linksextremer Radikalisierungserscheinungen“ erfolgte.
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