Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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Das große Interview: „Kein Schüler soll Angst haben, seine Meinung zu sagen!“

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Am 18. September startete die AfD-Bürgerschaftsfraktion die Aktion „Neutrale Schulen Hamburg“. Der schulpolitische Sprecher Dr. Alexander Wolf spricht im Interview mit der AfD-Fraktionszeitung Uns Hamburg (Ausgabe 5) über die Hintergründe der Aktion und Probleme an Hamburgs Schulen mit der Umsetzung des Neutralitätsgebotes. 

AfD-Fraktion Hamburg fordert, das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) wegen antidemokratischer, extremistischer und verfassungsfeindlicher Aktivitäten aus Staatsvertrag auszuschließen

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Die Unfähigkeit, islamistischen Kräften entschlossen entgegenzutreten, gehört in Hamburg leider zum politischen Alltag. Dies hatte der Senat zuletzt im Februar 2017 unter Beweis gestellt, als er auf die Hetze des Vorsitzenden einer DITIB-Moschee aus Wilhelmsburg nicht etwa mit Sanktionen, sondern lediglich mit Worten reagierte. Diesmal dürfte ihm eine solch lasche Haltung allerdings deutlich schwerer fallen. Beim IZH handelt es sich um eine Organisation, die nicht nur das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auch die Bundesregierung für hochgefährlich hält. In mehreren Drucksachen hat Berlin das IZH 2017 als „verfassungsfeindlich“, „antisemitisch“ und „islamistisch“ beschrieben. Der Vorwurf lautet, die iranische Revolution nach Deutschland exportieren und die freiheitliche demokratische Grundordnung umstoßen zu wollen.

Alexander Gauland begeisterte im Rathaus / Wolf: „Die AfD ist in Hamburg eine starke politische Kraft“

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Der Große Festsaal des Hamburger Rathauses war bis auf den letzten Platz gefüllt. Der AfD-Bundessprecher und Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Dr. Alexander Gauland war im Rahmen der Veranstaltungsreihe Fraktion im Dialog zu Gast und sprach zum Thema „Was ist konservativ?“. Am Anfang der Veranstaltung inszenierten zwei Frauen in Begleitung der Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Christiane Schneider (die Linke) eine Störaktion, bei der sie Parolen brüllten. Die Frauen wurden hinausbegleitet.

Dazu der Vorsitzende AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
 „Die AfD ist in Hamburg eine starke politische Kraft. Das zeigen auch die Besucherzahlen der Veranstaltung und das trotz Weihnachtstrubel und Krawalldrohung von Seiten der Linksextremisten. Die Menschen im Saal haben Herrn Gauland einen überwältigenden Empfang bereitet. In seinem Vortrag machte er deutlich, dass nur eine konservative Politik Deutschland bewahren kann.“

Nur ein paar Sticker? Nur ein Kunstprojekt? Erneut gravierender Neutralitätsverstoß an Ida-Ehre-Schule / Wolf: „Schulbehörde hat linksextremistische Aktivitäten nicht unter Kontrolle“

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Alexander Wolf:„Besonders erschreckend ist, mit welch‘ totalitärem Anspruch dort Schüler ‚rote Schulen‘ für Hamburg fordern und eine ganze Schule zur ‚Antifa Area‘ ausrufen. "

Unterstützer der linksextremistischen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe „Antifa Altona Ost“ haben an der Fassade des Haupteingangs der Ida-Ehre-Schule (Oberstufenhaus) drei Großtransparente sowie zirka 20 weitere Plakate angebracht. Auf einem der Transparente ist die Parole „Antifa Area – Hamburger Schulen bleiben rot“ zu lesen. Das Foto (siehe Anhang) wurde am Freitag, 29. März, auf den Social-Media-Kanälen der „Antifa Altona Ost“ veröffentlicht.

Rot-Grün bereitet Abschaffung freier Wahlen vor!

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Das vom Senat in seinem Koalitionsvertrag vorgeschlagene Paritätsgesetz muss als Bedrohung für unsere Demokratie bezeichnet werden. Es sieht vor, dass Wahllisten zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen sind – wenn eine Liste anders besetzt wird, wird sie gar nicht erst zur Wahl zugelassen.

AfD verklagt Verfassungsschutz und gewinnt / Wolf: „Schallende Ohrfeige“

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und der Hamburger AfD-Landesverband haben im Juni 2021 das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz verklagt. Konkret ging es um zwei Aussagen des Inlandsgeheimdienstes im Verfassungsschutzbericht 2020, wonach die Fraktion angeblich zwei Anhänger der Identitären Bewegung beschäftigen würde und der Hamburger Landesverband angeblich 40 Anhänger des Flügels habe.

Politische Neutralität an Hamburger Schulen

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Seit dem Einzug der Alternative für Deutschland in die Hamburgische Bürgerschaft
am 15. Februar 2015 hat unsere Fraktion immer wieder Hinweise von Eltern, Schülern, Lehrern, Schulleitungspersonen und Mitarbeitern verschiedener Abteilungen der BSB (einschließlich des LI) zu konkreten oder mutmaßlichen Verstößen gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität, gegen den Beutelsbacher Konsens und gegen die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB erhalten.

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AfD-Abgeordneten stellen eigenen Antrag zur Einführung eines gesetzlichen Feiertages

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Vier Vorschläge stehen zur Debatte: 8. März (Internationaler Frauentag), 8. Mai (Kapitulation), 23. Mai (Tag des Grundgesetzes) und der 31. Oktober (Reformationstag).
66 Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen wollen den 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag einrichten. Die AfD-Abgeordneten reichen einen eigenen Antrag ein und plädiert für einen nicht-konfessionellen Feiertag: Nach Ansicht der AfD-Abgeordneten soll es der 23. Mai werden, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes 1949.
Es ist ein neuer Tiefpunkt der parlamentarischen Kultur in Hamburg, dass die SPD-Abgeordneten, die ebenfalls den 23. Mai präferieren, keinen Antrag  zusammen mit den AfD-Abgeordneten einreichen wollten. Deshalb haben die AfD-Abgeordneten einen eigenen Antrag gestellt.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass es keines weiteren Feiertages in Hamburg bedarf. Falls dennoch ein zusätzlicher Feiertag eingerichtet werden soll, dann sprechen wir uns für den 23. Mai aus, denn der Tag war 1949 mit der Verkündung des Grundgesetzes die Geburtsstunde der Bundesrepublik. Das Ereignis stellt eine historische Zäsur dar und schlägt ein neues demokratisches und rechtsstaatliches Kapitel der deutschen Geschichte auf.“

Bürgerschaftspräsidentin Veit will Sitzungsgelder für Videokonferenzen / Walczak: „Politik muss Solidarität mit den Bürgern in dieser Krise zeigen“

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Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit, hat den Fraktionen in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie den Abgeordneten für die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen Sitzungsgelder in Höhe von 40 EUR auszahlen will. Frau Veit stützt sich hierbei auf eine zeitlich befristete „Auslegung“ des Abgeordnetengesetzes.
In einem Antwortschreiben an die Präsidentin hat die AfD-Fraktion dieses Ansinnen zurückgewiesen. Sitzungsgelder sind eine Aufwandsentschädigung, welche Abgeordnete für den erhöhten Mehraufwand, der Ihnen durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht, kompensieren soll. Bei Video- und Telefonkonferenzen ist dieser aber gerade nicht vorhanden oder jedenfalls deutlich kleiner als bei Präsenzsitzungen.
Verwundert zeigt sich die AfD-Fraktion darüber, dass scheinbar alle anderen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit dieser Entscheidung der Bürgerschaftspräsidentin einverstanden sind. Die AfD fordert nun in einem Antrag generell eine Aussetzung aller Sitzungsgelder unabhängig davon, ob es sich um Präsenzsitzungen oder Videokonferenzen handelt (Drucksache 22/XX).

Dazu der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Krzysztof Walczak:
„Ich bin verwundert, dass in dieser schweren und unsicheren Zeit die Präsidentin ihre Energie darauf verwendet, mit Hilfe fragwürdiger Auslegungsentscheidungen die Versorgung der Abgeordneten mit Sitzungsgeldern sicherzustellen. Hundertausende von Arbeitnehmern und Unternehmen werden in Hamburg derzeit hohe wirtschaftliche Opfer abverlangt. Es ist ungerecht, wenn ein Teil der Bevölkerung aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden muss, während ein anderer, privilegierter Teil mit Abgeordnetenmandaten unvermindert seine Bezüge erhält.
Ich halte es für dringend geboten, dass wir ein erstes, wenn auch kleines, Signal an die Hamburger Bürger senden. Hiermit zeigen wir unsere Bereitschaft auch als Volksvertreter, auf einen Teil unserer Bezüge zu verzichten. Vergleichbare Diskussionen gibt es bereits im Bund und in anderen Ländern. Solidarität funktioniert insofern nicht nur über den Beschluss milliardenschwerer Hilfsprogramme, sondern auch durch eigenen Verzicht. Die Bürgerschaft kann jetzt gemeinsam beweisen, dass sie es mit der Bevölkerung in dieser Notlage ernst meint und unserem Antrag auf Aussetzung der Sitzungsgelder für das Jahr 2020 folgen.“

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