Die Bürgerschaft verankerte im Jahre 1996 in der Hamburgischen Verfassung erstmalig den Begriff der „Gleichstellung“. Im Grundgesetz heißt es dagegen bis heute: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die AfD-Fraktion teilt dieses Ziel vollumfänglich. Problematisch ist hingegen der Gleichstellungbegriff, denn dieser wird immer mehr ein Instrument zur Abschaffung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Sichtbar wird dies durch gleichstellungspolitische Maßnahmen wie dem Gleichstellungsgesetz, mit dem 2014 eine gesetzliche Geschlechterdiskriminierung für den öffentlichen Dienst eingeführt wurde. In letzter Konsequenz kann der Gleichstellungsartikel der Hamburgischen Verfassung missbraucht werden, um ein Paritätsgesetz zu rechtfertigen. Die AfD-Fraktion fordert daher eine Verfassungsänderung (Drucksache 22/8629).
AfD-Fraktion fordert Gesetz zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern / Walczak: „Gleichberechtigung statt Gleichstellung“
AfD verklagt Verfassungsschutz und gewinnt / Wolf: „Schallende Ohrfeige“
Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und der Hamburger AfD-Landesverband haben im Juni 2021 das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz verklagt. Konkret ging es um zwei Aussagen des Inlandsgeheimdienstes im Verfassungsschutzbericht 2020, wonach die Fraktion angeblich zwei Anhänger der Identitären Bewegung beschäftigen würde und der Hamburger Landesverband angeblich 40 Anhänger des Flügels habe.
AfD fordert Nein zu Faesers linkem „Demokratiefördergesetz“ / Nockemann: „Demokratie in Gefahr“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will den „Kampf gegen rechts“ massiv verschärfen. Hinter dem sogenannten Demokratiefördergesetz verbirgt sich das nebulöse „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“.
Zweifelhaft ist, ob dieses Maßnahmenpaket unserer Demokratie dienlich ist. Denn durch den gesetzlichen Auftrag ist zu befürchten, dass weitere hunderte Millionen Euro Steuergelder an linke und linksradikale Vereine fließen werden. Besonders brisant ist, dass das Demokratiefördergesetz keine Extremismusklausel enthält. Damit könnten sogar linksextremistische Vereine finanziell profitieren.
Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das demokratiefeindliche Gesetz zu verhindern (Drucksache 22/XXXXX).
SPD-Abgeordneter Kazim Abaci wirft AfD Holocaust-Verharmlosung vor und kassiert dafür einen Ordnungsruf / Wolf: „Wir lassen uns derart ungeheure Diffamierungen nicht gefallen“
Die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken brachten heute einen gemeinsamen Antrag „Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Antiziganismus und zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe der Sinti:zze und Rom:nja in Hamburg“ ein. Im Rahmen der Debatte griff der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Kazim Abaci die AfD scharf und unsachlich an. Er warf dem Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion Krzysztof Walczak zu Unrecht vor, in seiner Rede den Holocaust verharmlost zu haben – ein strafrechtsrelevanter Vorwurf.
AfD-Anfrage deckt auf: Finanzbehörde gewährt extremistischen Vereinen Steuerbegünstigungen / Wolf: „Skandal“ / Nockemann: „Konsequenzen“
Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion deckt auf, dass die Hamburger Finanzbehörde seit vielen Jahren gegen die Extremismusklausel in der Abgabenordnung verstößt (§ 51, Absatz 3) und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 14.03.2018, Az. V R 36/16) ignoriert.
Antifa droht mit Gewalt: FDP sagt Veranstaltung ab / Nockemann: „Demokratie in Gefahr“
Die gewaltbereite Gruppe Antifa Altona Ost (AAO) droht der FDP mit Gewalt. Im Schanzenviertel sollte heute eine Veranstaltung zum Thema „Cannabisfreigabe? Kontrollierte Abgabe mit Maß und Mitte!“ stattfinden. Nach den Entwicklungen in Thüringen fordert die AAO „Keinen Raum für Nazikollaborateure! FDP raus aus der Schanze!“. Aus Sorge um den Schutz der Gäste wurde die Diskussionsrunde abgesagt.
Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Unsere Demokratie ist in Gefahr. Jetzt trifft es nicht direkt die AfD, sondern die FDP. Sie bekommt nun landesweit zu spüren, womit die AfD seit Jahren zu kämpfen hat, mit linksextremen Drohungen und Gewalt. Die Meinungsfreiheit wird durch die gewaltbereite Antifa immer weiter eingeschränkt. Sie will Andersdenkende einschüchtern und bedrohen, um sie aus dem demokratischen Diskurs auszugrenzen. Wann wacht der rot-grüne Senat endlich auf und bekämpft den Linksextremismus. Unsere Demokratie darf nicht erpressbar sein!“
2 Minuten Applaus, um AfD-Rede zu verhindern? Einfach irre!
Dieser lang anhaltende Applaus war wohl kaum dem CDU-Vorredner geschuldet. Viel eher dem Nachredner, der nicht mehr unbedingt zu Wort kommen sollte. Doch sehen Sie selbst.
Im Kern ging es um die Verfassungsänderung in Hamburg. Mit den Stimmen der CDU wurde nun eine Antifa-Klausel eingeführt. Selbst zum Kampf gegen „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ wird nun aufgerufen und dies als neuen Bestandteil der Landesverfassung verankert. Das ist unsinnig und geht zu weit, wie der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak, klarstellt: „Sie wollen eine Umwertung aller Werte vornehmen, und dem stellen wir uns entgegen!“
Hamburger Verfassungsrichterin mit linksextremistischen Verbindungen / Nockemann: „Armutszeugnis für etablierte Parteien“
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, amtiert auch in Hamburg eine Verfassungsrichterin, die Kontakte zur linksextremistischen Szene und zur verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) habe. Auch sie wurde mit Hilfe von CDU-Stimmen gewählt.
AfD-Anfrage zeigt: Mutmaßlicher libyscher Drogendealer, Mörder und Vergewaltiger Sharif A. war ausreisepflichtig / Nockemann: „Paradebeispiel für katastrophale Asylpolitik unter Rot-Grün“
Am 18. Oktober begann der Strafprozess gegen den wegen mutmaßlichen Totschlags verhafteten „Flüchtling“ Sharif A.
Marco Schulz zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien
In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.