Notstromaggregate für Trinkwasserbrunnen / Reich: „Rot-Grün setzt AfD-Forderung endlich um“

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Der rot-grüne Senat möchte die veralteten aus den 1960er Jahren stammenden Anlagen der Trinkwassernotversorgung ertüchtigen und die fehlende Ausstattung mit Notstromaggregaten sicherstellen (Drucksache 22/12603). Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Wartungsaufwand möchte der Senat den Bezirksämtern 60.000 Euro pro Jahr bezahlen, also das Doppelte von dem, was bisher zur Verfügung stand.
Damit setzt Rot-Grün eine alte AfD-Forderung um. Die AfD-Fraktion forderte erstmalig 2021 und zuletzt im November 2022 Notstromaggregate für Tankstellen auszustatten. Alle Bürgerschaftsfraktionen lehnten den AfD-Antrag ab.
Mehrere AfD-Anfragen ergaben, dass die lebensnotwendige Versorgung der Hamburger Bürger mit Trinkwasser im Argen liegt. Von 87 Trinkwassernotbrunnen in Hamburg sind nur 30 Prozent mit einem Notstromaggregat versehen. Die AfD-Fraktion forderte daher, alle Trinkwassernotbrunnen zügig mit Notstromaggregaten auszustatten, um im Falle eines Blackouts einsatzbereit zu sein.

Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz / Reich: „Prestigeprojekt der Ampel verarmt die Bürger!“

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Das Heizungsverbots-Gesetz der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht vorerst gestoppt. Bundestagsabgeordnete der AfD hatten sich der erfolgreichen Klage angeschlossen. Die Ampelkoalition hat die parlamentarischen Rechte der Opposition beschnitten. Der Gesetzestext, über den der Bundestag am 7. Juli entscheiden sollte, liegt immer noch nicht vor. Der Inhalt ist brisant. Es geht nicht mehr um Energieeffizienz. Das alleinige Ziel ist jetzt allein die CO2-Vermeidung. Experten gehen davon aus, dass 2,5 Milliarden Euro für den Austausch von rund 20 Millionen Öl- und Gasheizungen fällig werden, um gerade einmal 1,4 Prozent CO2-Einsparung bis 2030 erreichen zu können.

AfD-Anfrage: Hamburger Rathaus wird zu 70 Prozent mit fossiler Energie versorgt / Nockemann: „Rot-Grün wird eigener Klimaideologie nicht gerecht“

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Das Hamburger Rathaus ist an das Fernwärmenetz angeschlossen und wird mit einem Energiemix versorgt. Eine AfD-Anfrage zeigt nun, dass der Bärenanteil aus fossilen Energiequellen stammt (Drucksache 22/11843). Demnach ist die Verteilung: 43 Prozent Steinkohle, 30 Prozent Abwärme, 25 Prozent Erdgas, 1,7 Prozent Heizöl und 0,3 Prozent Biogas. Der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix beläuft sich auf 20,2 Prozent. Die Kosten für die Wärmeversorgung betrugen 2022 über 265.000 Euro.
Zur Frage, ob der Einsatz von Wärmepumpen eine Option darstellt, hüllt sich der rot-grüne Senat in Schweigen.

AfD-Fraktion fordert bezahlbare Energie / Wolf: „Habecks Heizungsverbot kippen“

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In Deutschland sollen Öl- und Gasheizungen verboten werden. Verfassungsexperten betrachten das geplante Verbot als verfassungswidrige Einschränkung der Eigentumsrechte. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass der rot-grüne Senat im Bundesrat dagegen stimmt und legt weiter ein ganzes Bündel von Forderungen vor (Drucksache 22/11769).

Verbot von Gas- und Ölheizungen / Reich: „Energiepolitischer Angriff auf die Bürger“

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Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, ab kommendem Jahr ein Öl- und Gasheizungsverbot zu erlassen. Die umstrittene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass ab 2024 in Deutschland nur noch Heizungen eingebaut werden sollen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

AfD-Fraktion fordert Monitoring zur Anwendung des Treibhausgases Schwefelhexafluorid / Reich: „Mehr Windkraft bedeutet mehr Klimakiller“

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Schwefelhexafluorid ist ein Treibhausgas, das in verschiedenen Anwendungen in elektrischen Betriebsmitteln der Energieübertragung und -verteilung zum Schalten und Isolieren verwendet wird. Das Gas ist tausendfach klimaschädlicher als Kohlenstoffdioxid und daher aus Umweltschutzgründen in vielen Anwendungen (z.B. als Gas in Autoreifen) verboten.

AfD-Fraktion fordert Wiederanfahren der Kernkraftwerke / Reich: „Zurück in die Zukunft mit Kernkraft“

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Die sogenannte Energiewende ist gescheitert. Sie ist weder wirtschaftlich noch umweltfreundlich. Die mit großem Nachdruck betriebene „Energiewende“ ist aufgrund der einseitigen Fokussierung auf die CO2-Werte ein Desaster für den Naturschutz.
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass sich der Senat auf Bundesebene für die  Wiederinbetriebnahme der Ende 2021 außer Betrieb gesetzten Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf einsetzt. Außerdem soll der Senat sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Laufzeiten bzw. die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis auf Weiteres einzusetzen (Drucksache 22/11441).

SPD und Grüne empfangen Klimaextremisten / Nockemann: „Mit Extremisten verhandelt man nicht!“

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Nach NDR-Informationen trafen sich Klimaextremisten der Gruppierung „Letzte Generation“ mit Vertretern von SPD und Grünen zu Gesprächen im Rathaus. Die Klimaextremisten fordern einen „Gesellschaftsrat Klima“.
Vor wenigen Wochen drohte die Gruppierung in einem Drohbrief mit einer maximalen Störung der öffentlichen Ordnung, sollte Bürgermeister Tschentscher auf die Forderungen nicht eingehen. Während Tschentscher das Ultimatum entschieden zurückwies, agieren SPD und Grüne gesprächsoffen.

AfD-Anfrage zeigt: Rot-Grün lässt grüne Landschaftsachse zubetonieren / Reich: „Absurde Steuerverschwendung“ / Wolf: „Betonklötze verschandeln das Stadtbild“

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Der rot-grüne Senat pflastert die grüne Landschaftsachse mit 8,5 Tonnen Beton zu.Laut einer AfD-Anfrage wurde die Horner Geest und Eimsbüttel mit 101 Betonklötzen – sogenannten Meilensteinen – beglückt (Drucksache 22/10957).

Neues Klimaschutzgesetz / Reich: „Quasireligiöser Klimafanatismus auf Kosten der Bürger“

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Rot-Grün will, dass Hamburg 2045 und damit früher als geplant klimaneutral wird. Beim Klimaschutz soll Hamburg nach dem Willen des grünen Umweltsenators Kerstan ein Vorreiter sein. Auch die öffentlichen Unternehmen sollen eine Vorbildfunktion einnehmen und sich zum Klimaschutz verpflichten. Auf die Bürger kommen schärfere Klimaschutzmaßnahmen zu. Dazu gehört, dass Hamburg als erstes Bundesland beim Heizungstausch den Anteil der erneuerbaren Energien von 15 auf 65 Prozent steigern will. Eine Solardachpflicht kommt ab 2024 und umfasst nicht nur Neubauten, sondern auch bestehende Dächer.

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