Klimakleber blockieren Elbbrücken / Nockemann: „Verbotsverfahren gegen Klimakriminelle“

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Zur gestrigen Blockade an den Elbbrücken sagt der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Klimakriminelle tanzen dem rot-grünen Senat weiter auf der Nase herum. Hier helfen keine Rathausgespräche, sondern nur die volle Härte des Rechtsstaates. Wer immer wieder Verkehrsadern lahmlegt, der muss auch mit Freiheitsstrafen belegt werden. Wir fordern ein Verbotsverfahren gegen die Klimakriminellen von der „Letzten Generation“.“

AfD-Anfrage zeigt: Über 300 deutsch-afghanische Islamisten / Nockemann: „Turbo-Einbürgerungen stoppen“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann beleuchtet die aktuelle Asyl- und Kriminalitätslage der Afghanen und Afghanistanstämmigen in Hamburg. Die Senatsantwort offenbart eine hohe Kriminalität der Afghanen (Drucksache 22/15678). Laut Senatsantwort gab es 2023 insgesamt 3.194 afghanische Tatverdächtige (TV), für 2024 sind bereits 1.676 registriert. Unter den Straftaten gab es 2023 fast 1.000 Körperverletzungen, über 550 Vermögens- und Fälschungsdelikte, über 400 Diebstähle und knapp über 100 Sexualstraftaten. Zu den Gesamtstraftaten zählen auch die 610 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Senat antwortet: „Sollten mehrere Staatsangehörigkeiten bei einem TV vorliegen und ist eine davon die deutsche Staatsangehörigkeit, wird lediglich diese erfasst.“ Die Anzahl der Straftaten von Afghanen mit zusätzlich deutscher Staatsbürgerschaft dürfte somit höher liegen. Derzeit leben über 31.000 Afghanen in Hamburg.
Die Antwort zeigt auch, dass 397 afghanische Staatsangehörige als Islamisten bekannt sind, 89 davon haben lediglich die afghanische Staatsangehörigkeit. Damit besitzen 308 Islamisten mit afghanischem Migrationshintergrund einen deutschen Pass. Insgesamt gibt es in Hamburg laut Verfassungsschutzbericht 1.840 Islamisten. Damit sind fast 22 Prozent der Islamisten in Hamburg afghanischer Herkunft.

Bezahlkarte für Flüchtlinge: Gericht kippt Einzelfall / Nockemann: „Linke Asyllobby zur Stelle“

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Das Hamburger Sozialgericht gab in einem Eilverfahren einer Klägerin teilweise Recht. Die pauschale Bargeldbeschränkung für Asylbewerber sei rechtswidrig. Nur 50 Euro Bargeld sei für die Klägerin, eine schwangere Asylbewerberin, zu wenig. Die Stadt Hamburg müsse ihr aufgrund der Schwangerschaft und wegen ihres unter dreijährigen Kindes eine Erhöhung des monatlichen Bargeldbetrags gewähren.

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