AfD-Anfrage belegt kirchlich geförderten Asylmissbrauch / Nockemann: „Kirche untergräbt Rechtsstaat!“

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Trotz negativem Asylbescheid und der Pflicht, Deutschland zu verlassen, entziehen sich immer mehr Asylanten einer drohenden Abschiebung, indem sie sich zu Kirchenasylanten machen. Das belegt eine Anfrage des AfD-Innenpolitikers Dirk Nockemann (Drucksache 21/13959). Sie bezieht sich auf eine vorherige Anfrage der AfD von April 2018 (Drucksache 21/12606). Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich 58 Personen im Kirchenasyl. Es waren Asylbewerber aus Afghanistan, Eritrea, Irak, dem Kosovo, Albanien, Mazedonien und Somalia. Bei weniger als einem Drittel handelte es sich um Christen, größtenteils waren es männliche Muslime.
Ein Großteil von ihnen nutzt das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung außer Kraft zu setzen. Letzteres bedeutet, dass der Kirchenasylant bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde und dort auch seinen Asylantrag stellen müsste. Die Überstellungsfrist der Dublin-III-Verordnung beträgt 180 Tage und dieser versuchen sich viele durch das Kirchenasyl zu entziehen. Die neueste Anfrage der AfD ergab, dass dies erfolgsversprechend war und noch mehr Nachahmer auf den Plan gerufen hat.

Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Duvenacker (Stand 06/2018)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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Politische Indoktrination mit Unterrichtsblättern der Bundeszentrale für politische Bildung an Hamburger Schulen

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Eltern haben uns darauf hingewiesen, dass an Hamburger Schulen das Themenblatt „Rechtspopulismus – Herausforderung für die Demokratie?“ von der Bundeszentrale für politische Bildung (Themenblätter im Unterricht/Nummer 114) im Unterricht eingesetzt wird. Das Themenblatt enthält eine didaktische Einleitung zum Thema „(Rechts-)Populismus“ sowie jeweils einen Klassensatz Arbeitsblätter zu den Themen „Rechtspopulismus – Was ist das?“ und „Herausgeforderte Demokratie? Ein Fallbeispiel“.

Obwohl die Autoren des Themenblattes, Rico Behrens und Stefan Breuer – zwei Vertreter der linksliberalen Politikwissenschaft, bereits in der Einleitung auf den Beutelsbacher Konsens als „Ankerpunkt für die Auseinander- setzung“ im Umgang mit „Rechtspopulismus im Unterricht“ verweisen, besteht ihr didaktischer Kommentar durchgängig aus einseitigen, pauschalen und grob vereinfachenden Zuschreibungen und Unterstellungen gegenüber dem vermeintlichen Konzept eines „Rechtspopulismus“ sowie jener von den Autoren als „rechtspopulistisch“ eingeordneten Akteure und Parteien in Deutschland und Europa.

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Programme und Fördersummen zum Kampf gegen Rechts-/ Linksextremismus

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Der sogenannte Kampf gegen den Faschismus lockt viele Jugendliche an, die von einer besseren, gerechteren Welt träumen. Bei der „Antifa“ mitzumachen scheint zunächst nicht verwerflich, sogar gesellschaftlich anerkannt. Doch erfahrungsgemäß führt die weitere Entwicklung meist in die Kriminalität. Von Hausbesetzungen über Straßenschlachten mit der Polizei bis hin zu Brandstiftung und versuchtem Totschlag reichen die Delikte im Umfeld der Antifa und der autonomen Szene. Eine linksradikale Ideologie führt zur Verachtung anderer Meinungen bis hin zu offenem Hass gegen weite Teile der Gesellschaft und den Staat.

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Kategorisierung der Straftaten in der PMK zum Thema „Antisemitismus“ (II)

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Hassobjekt für viele Muslime: die israelische Flagge

Antisemitische Angriffe von Muslimen auf Juden häufen sich in letzter Zeit und sind mittlerweile auch in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. In Berlin wurde ein Kippa-tragender Israeli am Prenzlauer Berg von dem Geflüchteten syrisch-palästinensischer Herkunft Knaan Al S. bedroht, mit einem Gürtel angegriffen und verletzt.1 Im Juni bedrohten drei Araber einen Juden am Berliner-Bahnhof Zoo und drohten ihm damit, ihn auf brutalste Weise umzubringen. Häufig kommt es auch zum Zeigen des Hitlergrußes, wie etwa am 9. Juni 2018 auf der alljährlich stattfinden „Al-Quds Demo“ in Berlin. Diese Aufzählung ließe sich noch erweitern um jüdische Schüler, die von ihren muslimischen Mitschülern von der Schule gemobbt wurden.

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Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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W.I.R – Viele offene Fragen

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Im Bericht des Ausschusses für Soziales und Integration (Drs. 21/13328) über die AfD-Drs. 21/9641 „Mehr Transparenz beim zentralen Projekt des Senats zur arbeitsmarktpolitischen Integration für Flüchtlinge in Hamburg: Periodisch über Ergebnisse des W.I.R-Programms berichten“ betonten die Abgeordneten der GRÜNEN, dass es bei der Vermittlung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der Umstände eines jeden einzel- nen Menschen und der zeitlichen Abläufe – bereits erhebliche Fortschritte gebe. Ihnen erscheint der W.I.R-Antrag der AfD „unverhältnismäßig und ten- denziös“. Und die LINKEN kritisierten, dass die antragstellende AfD-Fraktion auch an dieser Stelle mit angeblichen Fakten und gefühlten Zahlen Stimmung machen wolle.

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Bilanz G20-Sonderausschuss / Nockemann: „Wir als AfD sind sehr enttäuscht über die mageren Ergebnisse!“

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Nach knapp einem Jahr und 15 Sitzungen beendet der G20-Sonderausschuss heute seine Arbeit.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Wir als AfD sind sehr enttäuscht über die mageren Ergebnisse. Nicht umsonst hatten wir die Einsetzung eines viel wirkmächtigeren Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) verlangt. Aber die rot-grünen Regierungsfraktionen und die CDU einigten sich auf den Sonderausschuss und verhinderten damit das „scharfe Schwert“ PUA.
Es ist mehr als irritierend, dass selbst ein Jahr nach den Ereignissen, bei denen ein Teil Hamburgs in Rauch und Asche gelegt wurde, noch immer niemand die politische Verantwortung für dieses Staatsversagen übernimmt. Der G20-Sonderausschuss war ein teurer Papiertiger.

Mutmaßlicher Schulmädchen-Vergewaltiger hätte abgeschoben werden müssen / Nockemann: „Das Abschieben krimineller Straftäter schützt die einheimische Bevölkerung!“

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Der mutmaßliche Schulmädchen-Vergewaltiger und Mehrfachstraftäter aus Afghanistan Mansor S. hätte abgeschoben werden müssen. Er ist seit fünf Jahren ausreisepflichtig und wurde schon neunmal verurteilt! Zwei Asylanträge wurden abgelehnt.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Der Staat versagt auf ganzer Linie. Das Abschieben krimineller Straftäter schützt die einheimische Bevölkerung. Wann verstehen linksgrüne Politiker das endlich!
Ein länderübergreifendes Konzept für die Abschiebepraxis abgelehnter Asylbewerber und krimineller Ausländer muss sofort erstellt und umgesetzt werden. Wir benötigen dringend regionale Abschiebezentren. Es geht um unsere Sicherheit. Wie viele „Einzelfälle“ muss es noch geben, dass die Altparteien endlich aufwachen!“

AfD-Fraktion fordert den Rat der islamischen Gemeinschaften (SCHURA) auf, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) auszuschließen / Kruse: „Kein Staatsvertrag mit Extremisten!“

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Die "Blaue Moschee" an der Alster

In Hamburg hat der rot-grüne Senat einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden geschlossen, die teilweise nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Ende 2017 beantragte die AfD-Fraktion (Drucksache. 21/10476), dass das IZH aus dem Staatsvertrag ausgeschlossen wird. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Linken und FDP abgelehnt. Sogar die Bundesregierung ist der Meinung, dass das IZH aufgrund der Kontakte zur Islamischen Republik Iran, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht (Bundestagsdrucksache 18/13362). Auch das Landesamt für Verfassungsschutz in Hamburg stuft das IZH aufgrund seiner Einbindung in ein bundesweit bestehendes schiitisch-islamistisches Netzwerk als besonders gefährlich ein. Deshalb beantragt die AfD-Fraktion, dass die SCHURA das IZH aus ihren Reihen ausschließt. Sollte sich die SCHURA weigern, muss der Staatsvertrag gekündigt werden (Drucksache 21/13532).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof Dr. Jörn Kruse„Das IZH ist ein Instrument der Mullah-Diktatur im Iran, die ihr eigenes Volk unterdrückt. Das IZH muss endlich aus dem Staatvertrag ausgeschlossen werden. Kein Staatsvertrag mit Extremisten. Der rot-grüne Senat muss seine Vogel-Strauß-Politik beenden, er kann doch nicht einfach die Bewertungen der Bundesregierung und des Verfassungsschutzes ignorieren.“

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