E-Mail-Leak belegt zahlreiche mutmaßliche Neutralitätsverstöße Hamburger Richter und Staatsanwälte / Walczak: „Prüfen Richteranklage wegen Verfassungsbruchs“

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Gestern hat das österreichische Freilich-Magazin einen Artikel veröffentlicht, der mutmaßlich mehrere parteipolitische Aussagen von Hamburger Richtern und Staatsanwälten gegen die AfD dokumentiert. Die Aussagen stammen aus einem internen E-Mail-Leak, der der AfD-Bürgerschaftsfraktion mittlerweile vorliegt. Die E-Mails sind mutmaßlich von dienstlichen E-Mail-Konten der Freien und Hansestadt Hamburg abgesendet worden. Das Freilich-Magazin gibt an, dass bisher niemand die Authentizität der E-Mails bestreitet.

Hierzu erklärt der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Bürgerschaftsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Wenn es stimmt, dass mehrere Hamburger Richter, zum Teil sogar bis hinauf zum Landgericht oder Oberlandesgericht, über dienstliche E-Mail-Konten parteipolitische Hetze gegen eine legale und von der Verfassung geschützte Partei wie die AfD betrieben haben, dann ist das nichts anderes als ein Skandal. Das gesamte Vertrauen in die Judikative, die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat hängen davon ab, dass Richter sich in Ausübung ihres Amtes parteipolitisch neutral verhalten. Richter haben in unserer Rechtsordnung weitgehende Machtbefugnisse, können Recht sprechen und Menschen sogar ins Gefängnis sperren. Wenn jeder Bürger nun aufgrund seiner Parteimitgliedschaft befürchten muss, von einem Richter abgelehnt und benachteiligt zu werden, begründet das nicht nur die Befangenheit im Einzelfall. Es erschüttert das Vertrauen in die Judikative und den Rechtsstaat insgesamt. Vor allem scheint es sich hierbei nicht um einen Einzelfall zu handeln, sondern gleich mehrere Hamburger Richter und Staatsanwälte zu betreffen.
Gegen einen möglichen verfassungsfeindlichen Amtsmissbrauch muss mit allen verfassungsmäßigen Mitteln vorgegangen werden. Von den betroffenen mutmaßlichen Urhebern dieser E-Mails erwarte ich, dass sie sich zum Vorwurf der Neutralitätspflichtverletzung im Amt umgehend äußern.
Ich wiederhole: Sollte es zutreffen, dass über dienstliche E-Mail-Konten parteipolitische Hetze von Richtern gegen die AfD betrieben wurde, ist das nicht hinnehmbar. Es ist aus meiner Sicht Verfassungsbruch. Für diesen Fall sieht Artikel 63 Absatz 3 der Hamburger Landesverfassung vor, dass solche Richter vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden können. Wir prüfen derzeit, ob wir gegen die betroffenen Richter einen entsprechenden Antrag auf Richteranklage wegen Verfassungsbruchs in die Bürgerschaft einbringen.“

Gruppenvergewaltigung im Stadtpark: Nur ein Täter erhält eine Haftstrafe / Nockemann: „Kuscheljustiz sendet fatales Signal“

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Vor drei Jahren wurde eine damals 15-jährige im Stadtpark von mehreren Männern auf vergewaltigt. Heute wurden neun Männern verurteilt, ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Einzig ein 19-Jähriger erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung. Ein weiterer elfter Angeklagter wurde im April freigesprochen.
Laut Medienberichten sicherten Ermittler neun verschiedene Spermaspuren an dem jugendlichen Opfer. Fünf der Tatverdächtigen haben eine ausländische Staatsbürgerschaft, die anderen besitzen teilweise Migrationshintergrund.

AfD-Fraktion deckt linksextremistisches Netzwerk an Stadtteilschule auf. Behörde bestätigt Rechtsverstöße und greift durch / Wolf: „Nun müssen auch Drahtzieher und Unterstützer ermittelt werden“

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Anhänger der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ (AAO) im Klassenraum der 12a im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule mit politischem Transparent. Quelle: Facebook- und Instagram-Account der „Antifa Altona Ost“.

Die entscheidenden Hinweise kamen über das AfD-Portal „Neutrale Schulen Hamburg“. Linksextremisten hätten die Ida-Ehre-Schule  in Eimsbüttel quasi als eine Art Kaderschmiede gekapert. Eine Anfrage der AfD-Fraktion legte jetzt umfassend offen, wie an dieser Schule die vom Verfassungsschutz beobachtete und als gewaltorientiert eingestufte Gruppierung „Antifa Altona Ost“ unter Duldung von Lehrkräften und Schulleitung agiert beziehungsweise bis zum Einreichen unserer Anfrage vor wenigen Tagen agieren konnte. Die Aktivitäten reichen vom Verbreiten linksextremistischer Propaganda über Aufrufe zu linksextremistischen Demonstrationen bis hin zu politischen Aktionen einer autonomen Schülergruppe der „Antifa Altona Ost“ im Klassenraum des Oberstufenkurses 12a. Die AfD kann die Vorgänge mit umfassendem Bildmaterial belegen.

In seiner Antwort auf die Anfrage musste der Senat vollumfänglich einräumen, dass die Aktivitäten der Antifa-Gruppe rechtswidrig waren. Nach einer Begehung der Schule durch die Schulaufsicht wurde sämtliches Material der Extremistengruppe entfernt. Außerdem wurde die Schule verpflichtet, eine Sonderkonferenz mit allen beteiligten Lehrern durchzuführen. Im Beisein von Vertretern der Schulaufsicht werden sie noch einmal über die einzuhaltenden Bestimmungen zum Neutralitätsgebot und zum Beutelsbacher Konsens belehrt.

Die AfD-Bürgerschaftsfraktion bereitet nun Dienstaufsichtsbeschwerden vor und prüft weitere rechtliche Schritte. Außerdem wird sie eine offizielle Beschwerde an die Bürgerschaftspräsidentin einreichen, weil der Senat in seiner Antwort die Anfrage umfassend zensiert hat (Drucksache 21/16417, zensierte Fassung). Angaben zur Klasse und zum Klassenraum wurden geschwärzt sowie sämtliche Bildnachweise entfernt.

Dazu der schulpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Bürgerschaftsfraktion Dr. Alexander Wolf: „Das Informationsportal ‚Neutrale Schulen Hamburg‘ wirkt. Nur dank seiner Hilfe kam dieser ungeheuerliche Vorgang ans Tageslicht. Er zeigt eindrücklich, wie Linksextremisten an einer Schule ungehindert ihre Ideologie verbreiten und Schüler für ihre gewaltorientierte Organisation rekrutieren. Das offenkundig links eingestellte Lehrerkollegium scheint überhaupt kein Problembewusstsein zu besitzen, oder, schlimmer noch, sich mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Linksextremismus gemein zu machen. Das macht nach den Vorgängen rund um den G20-Gipfel umso fassungsloser. Besonders fragwürdig: Ausgerechnet diese Schule wurde vom Bundesbildungsministerium im vergangenen Jahr als Vorzeigeschule für „Demokratieerziehung“ ausgezeichnet.
Die Schulbehörde muss nun gemeinsam mit dem Landesamt für Verfassungsschutz aufklären, wer die Drahtzieher und Unterstützer des linksextremistischen Netzwerkes sind und inwieweit sich einzelne Schüler bereits radikalisiert haben.“

AfD-Anfrage zeigt: Afghanischer Intensivtäter Amir N. wird nicht abgeschoben / Nockemann: „Kriminelle Karriere dank rot-grünem Kuschelkurs“   

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Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass der afghanische Intensivtäter Amir N., Kopf der migrantischen Jugendbande „315er“, weiterhin nicht abgeschoben wird (Drucksache 22/15909). Laut Senatsantwort wurde er nun aus der Haft entlassen und ist wohnhaft in Hamburg. Amir N. befindet sich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die trotz erheblicher Straftaten mehrfach verlängert wurde. Die Gültigkeit seiner Fiktionsbescheinigung ist gemäß Senatsantwort bis zum 15. November 2024 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest – nun ist er wieder frei und bleibt vorerst in Deutschland.
Die Anfrage zeigt ferner: Zur Jugendbande „315er“ zählt der Senat neben Amir N. zwei Afghanen und einen Syrer. Sie seien bereits wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Weiter offenbart die Anfrage, dass der rot-grüne Senat nicht weiß, ob und wie viele Intensivtäter in der jüngsten Vergangenheit abgeschoben wurden.

Gewaltkriminalität in St. Georg: Ausländeranteil bei über 70 Prozent / Nockemann: „Multikulti ist Wegbereiter einer gewaltaffinen Gesellschaft“

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Kameraüberwachung am Hansaplatz

Wie der Senat auf eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann einräumen musste, liegt der Ausländeranteil bei den Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität in St. Georg bei über 70 Prozent (Drucksache 21/18189).
Demnach ist der Ausländeranteil von 67 Prozent im Jahr 2017 auf über 71 Prozent im Jahr 2018 gestiegen, wohingegen der Anteil deutscher Tatverdächtiger kontinuierlich abnahm. Der Migrationshintergrund bei deutschen Staatsangehörigen wird gar nicht erst erfasst.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die gestiegene Gewaltkriminalität bei tatverdächtigen Ausländern veranschaulicht eines: Die multikulturellen Wunschträume der etablierten Parteien zerplatzen wie eine Seifenblase. Es ist offenkundig, dass Multikulti als Wegbereiter einer gewaltaffinen Gesellschaft dient.
Der rot-grüne Senat muss endlich handeln, denn es geht um die Sicherheit in unserer Stadt. Straffällige Ausländer sind unverzüglich abzuschieben, damit Hamburg auch in der Realität sicherer wird.“

Massenschlägerei unter Kurden und Tschetschenen / Nockemann: „Schwerkriminelle Ausländer? – Remigration“

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Gestern Abend ereignete sich im Harburger Phoenix-Viertel eine Massenschlägerei mit bis zu 40 Menschen. Laut Medienberichten prügelten sich Kurden und Tschetschenen auf der Straße mit Stühlen und Flaschen. Rund 30 Streifenwagen waren vor Ort. Als die Polizisten eintrafen, seien sie angegriffen worden. Eine Bundespolizistin wurde verletzt. Auslöser der Schlägerei soll ein Beziehungsstreit gewesenen sein.

Linke Angriffe auf Denkmäler / Wolf: „Linke Bilderstürmerei stoppen“ / Nockemann: „Säuberungswellen völlig inakzeptabel“

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Nach den weltweiten „Blacklivesmatter“-Demonstrationen kommt es vermehrt zu Vandalismus auf Denkmäler mit Bezug zur Kolonialgeschichte. Im englischen Bristol riss ein Mob die 125 Jahre alte Statue des Politikers Edward Colsten vom Sockel und warf sie ins Hafenbecken. In den USA gelten viele Angriffe dem Amerika-Entdecker Christoph Kolumbus.

Antisemitismusbeauftragter: CDU kopiert AfD-Antrag / Kruse: „Schön, dass sich die CDU an uns anhängt, die Rolle Merkels verschweigt sie“

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Betende Juden an der Klagemauer in Jerusalem: Wie sicher können sie sich heuzutage in Hamburg fühlen?

Nachdem die AfD-Fraktion eine eigene, herausgehobene Stelle für den Kampf gegen den Antisemitismus am 7. September beantragte (Drucksache 21/14280), zog die CDU-Fraktion am 25. September mit einem nahezu identischen Antrag nach (Drucksache 21/14455). Die AfD-Fraktion fordert „die Berufung eines Beauftragten der Stadt Hamburg für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus“, die CDU will „einen Beauftragten für das jüdische Leben und die Bekämpfung von Antisemitismus in Hamburg benennen.“

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse„Schön, dass die CDU sich an die AfD anhängt und in ihrem Zusatzantrag fast das Gleiche fordert wie wir. Da haben wir – wieder einmal – einen wichtigen Prozess ins Rollen gebracht.
Der Antisemitismus ist seit Jahrhunderten eine Geißel der europäischen Geschichte. Aktuell gibt es ihn in Deutschland von links, von rechts und in immer größerem Ausmaß von den Muslimen. Die Rolle ihrer Parteivorsitzenden Angela Merkel unterschlagen die CDU-Abgeordneten in ihrem Antrag leider vollständig. Sie war es, die hunderttausende von Antisemiten und Israel-Feinden im Herbst 2015 und danach nicht nur illegal ins Land gelassen, sondern sogar angelockt hat. Diese Menschen sind in ihren Heimatländern systematisch zu Juden-Hassern erzogen worden. Die Folgen sind eine extreme Bedrohung für alle in Deutschland lebenden Juden und Israeli.“

Kuscheljustiz: Syrischer Serienstraftäter trotz Millionenschaden straffrei / Nockemann: „Syrer hält die Justiz zum Narren – abschieben!“

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Immer wieder sorgt der 31-jährige Syrer Firas A. mit Straftaten für Aufsehen. Anfang Mai zerstörte er 245 Autoscheiben – der Sachschaden beträgt rund 250.000 Euro. Im August attackierte er eine 84-jährige Rentnerin und raubte sie aus. Laut Medienberichten läuft derzeit eine Anklage wegen Brandstiftung gegen ihn. Er soll den Bus seines ehemaligen Arbeitgebers angezündet haben. Der Gesamtschaden seiner Taten wird auf rund eine Million Euro beziffert. Mehrfach wurde ein Haftbefehl beantragt, doch noch immer läuft Firas A. frei herum. Er kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland.

Große Anfrage zu Flüchtlingsunterkunft zeigt: Hamburg nutzt Gefahrenabwehrgesetz um Bürgerbeteiligung zu umgehen / Nockemann: „Hamburger werden zu Bürgern zweiter Klasse“

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(Symbolbild: Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg-Rothenburgsort)

Eine Große Anfrage enthüllt: Der Senat nutzt das Gesetz zur Gefahrenabwehr (SOG), um eine Flüchtlingsunterkunft am Wiesendamm in Barmbek-Nord ohne Bürgerbeteiligung durchzusetzen (Drucksache 22/16420). Während der soziale Wohnungsbau stockt, entstehen Flüchtlingsheime im Eilverfahren – über die Köpfe der Hamburger hinweg.
Die Fakten der Großen Anfrage sind alarmierend: In den letzten fünf Jahren wurden lediglich 14.773 Sozialwohnungen gebaut, während die Stadt gleichzeitig mehr als 40.000 Plätze für Flüchtlingsunterkünfte schuf. Der Fall am Wiesendamm zeigt nun auf dramatische Weise, wie wenig der Senat die Sorgen der Bürger berücksichtigt. Auf einem Grundstück, das viele lieber für Sozialwohnungen sehen würden, soll eine Unterkunft für knapp 400 Geflüchtete entstehen – und das auf Grundlage des Gesetzes zur Gefahrenabwehr (SOG), das hier eine echte Bürgerbeteiligung umgeht. Das SOG – eigentlich für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gedacht – erlaubt es dem Senat, Unterkünfte zur „Gefahrenabwehr“ zu bauen, ohne die sonst übliche Einbindung der Anwohner.

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