AfD-Anfrage: 54 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer / Reich: „Bürgergeld krachend gescheitert!“ / Nockemann: „Sozialkassen implodieren“

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Eine AfD-Anfrage zu den Sozialleistungen in Hamburg zeigt: Die Kosten für Ausländer steigen exzessiv (Drs. 23/1116). Allein im Jahr 2024 wurden über 1,2 Milliarden Euro für ausländische Staatsbürger gezahlt – Rekord! Abgefragt wurden die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung) und Asylbewerberleistungen. Insgesamt lassen sich die Leistungen wie folgt aufschlüsseln:
SGB II (Bürgergeld): Rund 53 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer. 2024 wurden 994,7 Millionen Euro für 93.817 ausländische Staatsbürger gezahlt. Das sind 50,6 Prozent mehr als im Jahr 2022. Weitere 867,5 Millionen Euro Bürgergeldkosten entfallen auf 92.738 deutsche Staatsangehörige. Die Tendenz setzt sich auch 2025 fort: Bis Juni wurden 339,6 Millionen Euro an Ausländer für Bürgergeld gezahlt – das entspricht einem Anteil von 54 Prozent. 289,7 Millionen Euro entfallen auf deutsche Staatsangehörige.
SGB XII (Grundsicherung): 2024 wurden 161,9 Millionen Euro für Ausländer gezahlt – 369,8 Millionen Euro für deutsche Staatsangehörige.
Asylbewerberleistungen (AsylbLG): 2024 wurden 127,1 Millionen Euro für Ausländer gezahlt, das sind drei Prozent weniger als 2022.

Nicht nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt, sind die Kosten für Wohngeld. Insgesamt wurden 2024 107,8 Millionen Euro an Wohngeld gezahlt – Tendenz steigend. Die Sozialleistungen in Hamburg gehen durch die Decke: Erst kürzlich brachte eine AfD-Anfrage ans Licht, dass die Transferleistungen allein für afghanische Staatsangehörige seit 2020 bei über 955 Millionen Euro liegen – auch hier bei steigender Tendenz.

AfD-Anfrage: Sozialleistungen für Afghanen im Milliardenbereich / Nockemann: „Hamburger Weltsozialamt dichtmachen!“

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Eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt: Die Transferleistungen für afghanische Staatsangehörige belaufen sich seit 2020 auf über 955 Millionen Euro – und damit fast eine Milliarde Euro (Drs. 23/1083, Anlage 1, Anlage 2). In Hamburg leben 32.705 Afghanen. Ende Dezember 2024 gingen 9.383 Afghanen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 17.190 Afghanen bezogen Bürgergeld, 3.036 erhielten Asylbewerberleistungen und 2.235 Leistungen nach SGB XII. Die folgende Auflistung der verschiedenen Sozialausgaben für Afghanen von 2020 – 2025 zeigt, dass Bürgergeld den Löwenanteil ausmacht (siehe Anlage 2):

Asylbewerberleistungen: Für 2024 beliefen sich die Kosten auf 23 Millionen Euro – 2023 waren es 22,1 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg von 4 Prozent.
Gesamtkosten seit 2020: 126,1 Millionen Euro.
SGB II (Bürgergeld): Die Bürgergeldkosten lagen 2024 bei 183,9 Millionen Euro – Rekord! 2023 waren es 145,2 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg von 26,6 Prozent. Und bereits bis Ende März 2025 beliefen sich die Kosten auf 48,5 Millionen Euro.
Gesamtkosten seit 2020: 700,9 Millionen Euro.
SGB XII, Kap. 3 (Hilfe zum Selbstunterhalt): Die Leistungen lagen 2024 bei rund 573.000 Euro – 2023 lagen sie bei 677.400 Euro.
Gesamtkosten seit 2020: 3,4 Millionen Euro.
SGB XII, Kap.4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung): Die Leistungen betrugen 2024 insgesamt 27,4 Millionen Euro – Rekord! 2023 waren es 24 Millionen Euro.  Das ist ein Anstieg von rund 14 Prozent.
Gesamtkosten seit 2020: 125 Millionen Euro.
Ein Blick auf die einzelnen Jahre belegt jährlich steigende Sozialausgaben für Afghanen: 2020 waren es insgesamt 144,3 Millionen Euro – 2024 rund 235 Millionen Euro.

Steuerzahlergedenktag / Reich: „Bürger endlich entlasten!“

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Deutschlands Steuer- und Beitragszahler haben im Jahr 2020 bis zum 9. Juli nur für Vater Staat gearbeitet. Von jedem Euro, den die Bürger erarbeiten, bleiben am Ende 47,9 Cent übrig, der Rest geht an den Staat. Deutschland gehört weltweit zu den Ländern mit den höchsten Steuerabgaben.

Cum Ex: Hamburg verzichtete auf 47 Millionen von Warburg Bank / Oelschläger: „Scholz und Tschentscher haben offenbar die Privatbank mit einem Verzicht auf 47 Millionen Euro begünstigt“

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Anlässlich der Presseberichte über die Cum-Ex Geschäfte der Hamburger Privatbank M.M. Warburg ließen Verantwortliche mögliche Ansprüche des Staates aufgrund verbotener Cum-Ex Geschäfte an jene Bank verjähren. Involviert sind unter anderem Peter Tschentscher, ehemaliger Finanzsenator und Olaf Scholz, welcher derzeit als Bundesfinanzminister und oberster Cum-Ex-Bekämpfer gilt, sowie der Hamburger SPD-Bundestagsabgeordnete Joachim Kahrs.

Hierzu erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Es ist kein Geheimnis, dass die M.M. Warburg Bank über die Rückzahlung von Millionenbeträgen aus den Cum-Ex Geschäften mit der Hamburger Finanzbehörde verhandelt. Im Gegensatz zum Finanzamt gibt die Warburg Bank an, dass es sich bei den Aktientransaktionen der Jahre 2007 bis 2011 nicht um rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte gehandelt hat. Dennoch werfen die heutigen Medienberichte Fragen auf. Gab es geheime Treffen und Absprachen? Haben der damalige Bürgermeister und heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Peter Tschentscher, seinerzeit Finanzsenator und derzeitiger Bürgermeister Hamburgs, die Privatbank M.M. Warburg mit einem Verzicht auf 47 Millionen Euro begünstigt? Eine Verjährung ist in einem Rechtsstreit ein unüblicher Vorgang. Wie der aktuelle Finanzsenator Dr. Dressel auch im Haushaltsausschuss verlauten ließ, ist der Rechtsstreit Sache des Finanzamtes. Dennoch ist er für die Hamburger Steuerzahler in der Pflicht, seine Behörde zu überwachen und die Vorwürfe lückenlos aufzuklären. “

Sanierung von Altlastenflächen

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Der Bedarf unserer Stadt an bebaubaren Flächen ist nach wie vor hoch. Die Aktivierbarkeit von Flächen für eine Nutzung wird aber in vielen Fällen durch den
Verdacht einer vorhandenen Altlast oder durch das Vorhandensein einer tatsächlich nachgewiesenen Altlast behindert.
[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55688/haushaltsplan-entwurf-2017-2018-einzelplan-6-2-sanierung-von-altlastenfl%C3%A4chen.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum Antrag →[/rescue_button]

Haushaltsberatungen beginnen mit Generaldebatte / Nockemann: „In Hamburg-Bullerbü gehen die Lichter aus!“

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Anlässlich der dreitägigen Haushaltsberatungen und der zu Beginn startenden Generaldebatte erklärt der AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:

Der Senat stellt den Haushaltsplan 2019/2020 vor / Oelschläger: „Nicht solide sondern dubios“

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Der Senat hat heute den Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 vorgestellt. Aber ist diese Planung wirklich „solide, nachhaltig und zukunftsorientiert“ wie Bürgermeister Peter Tschentscher behauptet?

Dazu die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger: „Die Stadt braucht dringend Investitionen etwa in Straßenverkehr und Wohnungsbau. Trotz vollmundiger Ankündigungen sinken sie im Haushaltsjahr 2020 deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Die kräftigen Investitionen, die dann für 2021 und 2022 angekündigt werden, sind Augenwischerei. Davor liegt eine Wahl, nach der die Machtverhältnisse andere sein dürften. Statt schöner Wort haben Hamburgs Bürger auch ein Recht darauf zu erfahren, wie teuer sie die Asylpolitik in den nächsten Jahren  kommen wird. Tschentscher blieb hier eine Antwort schuldig. Diese Kosten würden nicht mehr einzeln ausgewiesen. Das klingt nicht solide sondern dubios.“

Novembersteuerschätzung / Reich: „Hamburg hat ein Problem“

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In der heutigen Landespressekonferenz stellte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) die Novembersteuerschätzung vor.

Dazu der haushaltspolitische Sprecher Thomas Reich:
„Hamburg hat ein Problem. Die Verantwortlichen bekommen jetzt die Quittung für ihre unverantwortliche Politik der letzten Jahre. Insbesondere die Inflations- und Migrationskrise führen zu Ebbe in der Kasse. Ob jetzt der Bund den Ländern etwas mehr Geld zur Verfügung stellt, ist unerheblich. Denn am Ende des Tages wird der steuerzahlende Bürger zur Kasse gebeten. Wir brauchen unverzüglich eine grundlegende Kurskorrektur. Wachstumshemmende Belastungen für Bürger und Unternehmen müssen abgebaut werden. Außerdem ist eine harte Haushaltsdisziplin notwendig. Zudem müssen insbesondere die Ausgaben auf den Prüfstand.“

Bezirksversammlungen: Aufwandsentschädigungen sollen mehr als verdoppelt werden / Schulz: „Dreist!“

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Derzeit beträgt die Aufwandsentschädigung für die einfachen Mitglieder der sieben Hamburger Bezirksversammlungen knapp 570 Euro. Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter erhalten die dreifache bzw. zweifache Summe. Aktuell ist die Entschädigung der Bezirksversammlungsmitglieder an die Aufwandsentschädigungen der Bürgerschaftsabgeordneten gekoppelt; diese steigen also im gleichen Umfang prozentual an. Die Bürgerschaft möchte sich diese selbst um knapp 85 Prozent erhöhen. Aufgrund der Koppelung würden die Bezirksversammlungsmitglieder ebenfalls eine Erhöhung im gleichem Umfang erhalten, deren Summe damit von 570 auf knapp 1.055 Euro für einfache Mitglieder ansteigen würde.

Volksinitiativen: AfD-Fraktion warnt vor Milliardenbelastung / Nockemann: „Nein zu ideologischen Experimenten“

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Am 12. Oktober stehen in Hamburg zwei Volksentscheide an: „Hamburg testet Grundeinkommen“ und „Hamburger Zukunftsentscheid“. Die AfD-Fraktion lehnt beide Volksinitiativen ab. Beide Vorhaben stehen exemplarisch für linke Experimente, die Hamburg teuer zu stehen kommen würde. Der geplante Modellversuch eines bedingungslosen Grundeinkommens ist ein steuergeldfinanziertes Experiment ohne Gegenleistung. Es untergräbt die Eigenverantwortung, schwächt die Arbeitsmoral und belastet den Hamburger Haushalt mit Millionenbeträgen – bei zweifelhaftem Nutzen.
Auch die zweite Volksinitiative ist abzulehnen. Sie fordert, dass Hamburg schon 2040 klimaneutral werden soll. Die Kosten von rund 40 Milliarden Euro würden auf Mieter und Eigentümer abgewälzt, was Mietsteigerungen, finanzielle Überlastung und den Verlust bezahlbaren Wohnraums nach sich ziehen würde. Gleichzeitig profitieren vor allem die Bau- und Sanierungsindustrie sowie Banken – nicht die Bürger.

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