Enquete-Kommission für Kinderschutz kostet ca. 1,9 Millionen Euro / Feineis: „1,9 Millionen Euro für Altbekanntes?!“

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Die Enquete-Kommission für Kinderschutz kostet ca. 1,9 Millionen Euro. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit auf die Fragen des AfD-Abgeordneten Harald Feineis. Nach zweijähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission zur Stärkung des Kinderschutzes ihren über 600 Seiten starken Abschlussbericht vorgelegt und listet 70 Empfehlungen auf. Die Hauptforderung lautet: Stärkung der Kinderrechte.
Der größte Posten sind die Personalkosten für den Arbeitsstab in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Dazu kommen die Mietkosten für Büros in Höhe von über 300.000 Euro, aber auch die Expertenhonorare und Reisekosten schlagen mit über 100.000 Euro zu Buche. Darüber hinaus erhielten die sechs Fraktionen mindestens je 2500 Euro monatlich. Das sind insgesamt ca. 360.000 Euro, um jeweils einen eigenen Referenten für diese Kommissionsarbeit zu finanzieren.

Dazu der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis:
„Wir als AfD-Fraktion haben die große Hoffnung, dass sich dieser ganze finanzielle Aufwand gelohnt hat und es nicht am Ende heißt: Außer Spesen nichts gewesen. Es darf einfach nicht sein, dass diese 70 Empfehlungen in den „Regalen“  verstauben. Hoffentlich zahlt es sich aus und kommt den Kindern zugute. Deshalb müssen sie zeitnah in unserer Stadt umgesetzt werden!
Wir wundern uns allerdings schon sehr, dass erst eine teuer bezahlte Kommission den Kinderschutz wieder in den Fokus rückt. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.“

Schulbehörde bestätigt erneut Verstoß gegen das Neutralitätsgebot / Wolf: „Unser AfD-Informationsportal wirkt!“

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Die Schulbehörde musste mal wieder einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot einräumen und einen Beitrag auf der offiziellen Seite der Julius-Leber-Schule entfernen lassen. Dies ergibt die Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dr. Alexander Wolf (Drucksache 21/17068).
Demzufolge gingen Hinweise über das Informationsportal auf folgenden Sachverhalt ein: Auf der offiziellen Seite der Julius-Leber-Schule befand sich ein AfD-feindlicher Beitrag unter dem Titel „120 JLS-Kolleginnen und Kollegen gegen AfD-Portal“. Darin wurde auch auf einen offenen Brief verlinkt, in dem Lehrer der Schule mit Unterstellungen und Falschaussagen in unsachlicher und abwertender Weise gegen die AfD-Bürgerschaftsfraktion und gegen die AfD agitierten. So wurde das von der AfD-Bürgerschaftsfraktion initiierte Informationsportal zur Einhaltung des aus dem Grundgesetz abgeleiteten Neutralitätsgebotes als „Zensurversuch“ diffamiert. An anderer Stelle rückten die unterzeichnenden Lehrer die Partei AfD in die Nähe der nationalsozialistischen Ideologie, „die zum zweiten Weltkrieg und der Massenvernichtung von Millionen von Menschen führte“.

Dazu der Vorsitzende und schulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Allen Unkenrufen zum Trotz: Unser AfD-Informationsportal ‚Neutrale Schulen Hamburg‘ wirkt! Wir begrüßen das Vorgehen des Schulsenators Rabe und seiner Behörde gegen diesen offenkundigen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, dass Lehrer der Julius-Leber-Schule die AfD in die Nähe nationalsozialistischer Ideologie und Verbrechen rücken und dies noch über die Schulseite veröffentlichen. Es zeigt sich: Unser Informationsportal ist berechtigt und notwendiger denn je!“

Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg

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In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch ver- wendet. Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde bei- spielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen.

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Veranstaltung im Gängeviertel

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Carsten Brosda, Hamburger Senator der Behörde für Kultur und Medien, möchte das Gängelviertel „als Ort der Kunst und Kultur noch stärker ins Bewusstsein zu bringen“, weswegen im laufenden Jahr die Stadt Hamburg durch die Kulturbehörde mit 17.000 Euro drei Galerien im Gängeviertel unterstützt. Die linksradikale Interventionistische Linke (IL) veranstaltet am 8. September 2018 ein für alle „gender welcome“ Blockadetraining in der Fabrique im Gängeviertel. Der Raum wird noch bekannt gegeben werden. Das Training soll zukünftigen Teilnehmern von „Aktionen des Zivilen Ungehorsams“ die Möglichkeit geben, sich in diesen „sicher zu fühlen, (…) selbst zu schützen und entschlossen die vereinbarten Aktionsziele zu verfolgen.“ Eine widersprüchliche Aussage, bedenkt man, dass die Besetzer des Gängeviertel sich mit der Stadt „vorläufig über eine friedliche Nutzung der Gebäude“ geeinigt hatten.

 

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AfD-Anfrage zeigt: 0,0020 Prozent Diverse in Hamburg / Schulz: „Genderwahnsinn ein Ende setzen“

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es in Hamburg 40 diverse Personen gibt (Drucksache 22/15680). In Hamburg leben – Stand 31.12.2023 – 1.964.021 Menschen. Damit liegt der prozentuale Anteil der Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bei 0,0020 Prozent. 2020 waren es in Hamburg 14, 2021 22 und 2022 31 „Diverse“.
Die Bundesregierung führte aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils im Dezember 2018 ein Gesetz ein, demnach gibt es – neben dem weiblichen und männlichen – ein drittes Geschlecht, welches mit dem Begriff „divers“ umschrieben wird. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass in Deutschland rund 160.000 intergeschlechtliche Menschen leben.

AfD-Anfrage: Gewaltkriminalität in St. Georg steigt massiv / Nockemann: „St. Georg wird zur No-go-Area“   

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St. Georg ist einer der kriminalitätsbelasteten Stadtteile Hamburgs – erschreckend hoch ist die Ausländerkriminalität. Eine AfD-Anfrage deckt nun auf, dass die Gewaltkriminalität im ersten Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum in 2023 massiv gestiegen ist (Drucksache 22/15925, Anlage 1, Anlage 2). 2023 gab es insgesamt 527 erfasste Fälle, 2024 bereits jetzt 701. Das ist ein Anstieg von 33 Prozent.
Aufgrund der Echttäterzählung, wonach ein Tatverdächtiger von mehreren Straftaten statistisch nur einmal gezählt wird, ergeben sich im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 397 Tatverdächtige. Davon sind 294 nichtdeutsche Tatverdächtige –  ein Anteil von 74 Prozent. Besonders gestiegen sind Straftaten wie Raub und räuberische Erpressung von 181 auf 310 Fälle – ein Anstieg von 71,3 Prozent. Zugenommen haben gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Verstümmelung weiblicher Genitalien von 340 auf 384 Fälle – ein Anstieg von 12,9 Prozent. Die Polizei registrierte auch mehr Messerstraftaten, Vergleich: (2023:68 Fälle) – (2024:82 Fälle).
Die gesamte Kriminalität bleibt in St. Georg auf einem hohen Niveau. Konkret ging sie minimal von 15.394 auf 15.130 Straftaten zurück – ein Rückgang von 1,7 Prozent. Sowohl bei der Gewaltkriminalität als auch Kriminalität insgesamt zeigt sich ein extrem hoher Anteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen. Von den 5.649 Tatverdächtigen besitzen 3.877 keinen deutschen Pass – das entspricht einem Anteil von 68,6 Prozent. 2023 lag der Anteil bei 68,1 Prozent. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst.

Aufwand und Nutzeffekt der eingesparten 6 Minuten – MetroBus-Linie

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Im Frühjahr 2011 startete das Pilotprojekt „Einstieg vorn“ im gesamten HVV Bereich. Im innerstädtischen Bereich wurden die MetroBus-Linien M4, 5 und 6 davon ausgenommen. Besonders viele Fahrgäste, etwa 60.000 pro Tag, nutzen die MetroBus-Linie M5, die dadurch zur meistfrequentierten Buslinie Europas geworden ist. Fahrgäste mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Gehhilfen dürfen auch weiterhin den hinteren Einstieg benutzen.

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Schweinefleisch in öffentlichen Kantinen

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In immer mehr öffentlichen Kantinen (Schulen, Kitas et cetera) wird laut diversen Medienberichten Schweinefleisch vom Speiseplan von den Caterern gestrichen. Das wird unter anderem in einem Artikel der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ („Kitas streichen Schweinefleisch vom Speiseplan“) vom 17.02.2016 berichtet. Darin wird Ulrike Arens-Azevêdo zitiert, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE): „In den nächsten Jahren wird das Schweinefleisch immer weiter von den Speiseplänen in Kitas und Schulen verschwinden.“ Als Grund werden unter anderem religiöse Verbote genannt. Aufgrund islamischer Vorschriften dürfen Muslime kein Schweinefleisch essen.

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AfD-Anfrage zeigt: Seit 1998 ausreisepflichtiger „Flüchtling“ beging 16 Straftaten / Nockemann: „Weichgespülte Asylpolitik zum Scheitern verurteilt“

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Eine asylpolitische Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass der aus Afrika stammende „Flüchtling“ Allasane S. seit Dezember 1998 ausreisepflichtig ist. Seitdem wurden mehrere Ausreiseaufforderungen erlassen – ohne Erfolg.
Laut AfD-Anfrage hat Alassane S. bislang 16 Straftaten begangen. Auf die Frage, warum keine Ausreise gelingt, antwortet der Senat, dass der Betreffende bei der Identitätsklärung nicht mitwirke und die Mitwirkungspflichten verweigere. Auch würden die Passbeschaffungsbemühungen behindert und auch seitens der Auslandsvertretung verweigert.
Aus der Anfrage geht ferner hervor, dass der „Flüchtling“ vor der aktuellen Inhaftierung in Billstedt bereits dreimal im Hamburgischen Justizvollzug inhaftiert war – insgesamt 2.225 Tage. Eine frühere AfD-Anfrage belegt, dass der Tageshaftkostensatz im Jahr 2021 bei 221,95 Euro lag. Die bisherigen Haftkosten für Allasane S. dürften somit im sechsstelligen Bereich liegen.

AfD-Anfrage zeigt: Hamburg nimmt 35,4 Millionen Euro an Parkgebühren ein / Nockemann: „Fahrradsenator geht Autofahrern an den Kragen!“

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Eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass die Entwicklung der Parkgebühren im Jahr 2022 auf Rekordniveau liegt. Im vergangenen Jahr nahm die Stadt Hamburg durch Parkgebühren Umsatzerlöse in Höhe von 35,4 Millionen Euro ein (Drucksache 22/10748).
In den Vorjahren lagen die Einnahmen deutlich darunter, wie aus einer früheren AfD-Anfrage hervorgeht:
2019: 22,2 Millionen Euro
2020: 20,2 Millionen Euro
2021: 25,2 Millionen Euro
2022: 35,4 Millionen Euro.
Der Grund hierfür sind auch die seit Jahren steigenden Parkgebühren.

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