Die AfD-Fraktion fordert eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten elektronischer Fußfesseln (Drucksache 23/228). Derzeit sind diese nur in bestimmten Fällen wie der Überwachung rückfallgefährdeter Straftäter erlaubt. Dies soll auf Intensivtäter, extremistische Gefährder und straffällig gewordene ausreisepflichtige Ausländer ausgeweitet werden. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und Gefahren präventiv abzuwehren.
AfD fordert Sicherheitswende im Harburger Phoenix-Viertel / Nockemann: „Rechtsfreie Räume in Harburg endlich schließen!“
Die AfD-Fraktion fordert in einem aktuellen Antrag ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sicherheitslage im Harburger Phoenix-Viertel (Drucksache 23/XXX). Hintergrund ist unter anderem die Massenschlägerei am 3. April 2025 mit bis zu 40 Beteiligten, bei der die Polizei mit Maschinenpistolen und 30 Streifenwagen eingreifen musste. Eine Polizistin wurde verletzt, sieben Personen wurden festgenommen. Der Antrag der AfD-Fraktion sieht unter anderem vor:
• Einführung einer Videoüberwachung an Brennpunkten des Viertels,
• Ausweisung des Phoenix-Viertels als Waffenverbotszone,
• Einrichtung einer stationären oder temporären Polizeiwache,
• Einsatz eines kommunalen Ordnungs- und Kontrolldienstes,
• Flächendeckende Verbesserung der Straßenbeleuchtung – deutlich vor dem bisher geplanten Jahr 2028.
Asyl-Versagen: Firas A. – syrischer Serienstraftäter – attackiert Rollstuhlfahrerin / Nockemann: „Warum ist der immer noch hier?“
Seit 2015 ist er hier und nun schlug er wieder zu: Weil er wütend über einen Bus war, griff der syrische Serienstraftäter – Firas A. – zum Messer. Seine Opfer: Eine Rollstuhlfahrerin und ein älterer Herr. Er war flüchtig, die Öffentlichkeitsfahndung führte auf seine Spur. Nun sitzt er in Untersuchungshaft. Erst im Februar zeigte eine AfD-Anfrage, dass der 33-jährige Firas A. eine lange Strafakte vorzuweisen hat. Trotz zahlreicher schwerer Straftaten wie Bedrohung, Raub und Körperverletzung, befand sich der Syrer weiterhin auf freiem Fuß. Für Aufsehen sorgte als Firas A. 245 Autoscheiben zertrümmerte. Firas A. hat eine Niederlassungserlaubnis und ist zudem nicht länger als Intensivtäter registriert. Laut Senatsantwort ist eine Ausweisung nur bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung möglich. Nun kam es zur Messerattacke an einer Bushaltestelle in Billstedt mit zwei Opfern.
Die AfD-Fraktion forderte erst vor wenigen Wochen in der Bürgerschaft in einem Antrag die konsequente und erleichterte Abschiebung von subsidiär Schutzberechtigten wie Firas A. nach Syrien. Sie sollen leichter abgeschoben werden, wenn sie schwer straffällig geworden sind. Doch dieser Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die AfD fordert Aufklärung: Warum blieb er auf freiem Fuß, warum gab es keine Abschiebehaft?
Hamburg zeigt Flagge: AfD fordert Beflaggung an öffentlichen Gebäuden / Walczak: „Vaterlandsliebe wieder Leben einhauchen“
Die AfD fordert, die deutsche Nationalflagge ganzjährig an Hamburgs öffentlichen Gebäuden zu beflaggen (Drucksache 23/155). Ziel ist es, das nationale Bewusstsein und das Gemeinschaftsgefühl in Hamburg zu stärken. Der Vorschlag nimmt Vorbild an einem ähnlichen Beschluss im Jerichower Land, der Patriotismus und Demokratie fördert. Besonders an Schulen soll die Sichtbarkeit der Flagge zur Stärkung des Verständnisses für nationale Werte beitragen.
AfD fordert Aufhebung des § 188 StGB / Nockemann: „Meinungsfreiheit schützen“
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag an den Senat, dass sich dieser mittels Bundesratsinitiative für die Aufhebung des § 188 Strafgesetzbuch (StGB) einsetzt (Drucksache 23/13). Die Regelung wurde 2021 eingeführt. Sie kriminalisiert Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen gegenüber Personen des politischen Lebens in einer besonderen Weise. Die AfD sieht darin eine bedenkliche, unverhältnismäßige Differenzierung und fordert die Wiedereinführung der Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz.
Hintergrund der AfD-Forderung: Im November 2024 veröffentlichte ein Rentner auf der Plattform X einen Beitrag, in dem er Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnete. Daraufhin erstattet der Grünen-Politiker Anzeige wegen Beleidigung – es folgte eine Hausdurchsuchung.
AfD soll nach 78 Jahren Hamburger Parlamentstradition Alterspräsident genommen werden / Walczak: „Reines parteipolitisches Machtkalkül“
Am kommenden Mittwoch findet die konstituierende Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft statt. Damit beginnt die 23. Wahlperiode. Die konstituierende Sitzung wird traditionell bis zur Wahl eines Bürgerschaftspräsidenten vom Alterspräsidenten geleitet.
Die Regelung, den ältesten Abgeordneten als Alterspräsidenten die Sitzung eröffnen zu lassen, lässt sich auf die erstmalige Bildung eines gesamtdeutschen Parlaments in der Paulskirche 1848 zurückverfolgen. Seit spätestens 1946 besteht auch in Hamburg ein ununterbrochener Parlamentsbrauch, dass der an Lebensjahren älteste Abgeordnete als Alterspräsident der Bürgerschaft fungiert. Nach der letzten Bürgerschaftswahl stünde die Rolle des Alterspräsidenten damit dem AfD-Abgeordneten Dr. Dr. Joachim Körner (77 Jahre) zu.
Die Präsidentin der 22. Wahlperiode, Carola Veit, und SPD, CDU, Grüne und Linke wollen aber verhindern, dass der an Lebensjahren älteste Abgeordnete die Sitzung als Alterspräsident eröffnet. Sie berufen sich darauf, kurz vor Ablauf der Wahlperiode im Januar 2025 die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode dahingehend geändert zu haben, dass künftig das der Bürgerschaft am längsten angehörige Mitglied die Position des Alterspräsidenten einnehmen soll. In diesem Falle wäre dies der CDU-Abgeordnete Ralf Niedmers (57 Jahre).
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode gilt jedoch nach dem Verfassungsgrundsatz der Diskontinuität nicht fort. Die neue Bürgerschaft ist an die alte Geschäftsordnung nicht gebunden. Der Grundsatz der Diskontinuität stellt sicher, dass ein neu gewähltes und neu zusammengesetztes Parlament nicht an die Entscheidungen von früheren, mittlerweile abgewählten Parlamenten gebunden ist. Bis zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung durch die neue Bürgerschaft verfährt das Parlament daher nach Gewohnheitsrecht. In einem Antrag für die konstituierende Sitzung legen mehrere AfD-Abgeordnete der 23. Wahlperiode dar, warum der parlamentarische Brauch gebietet, dass das an Lebensjahren älteste Mitglied die konstituierende Sitzung eröffnet (Drucksache 23/X). Darin wird auch erklärt, warum die einmalige Willensbekundung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode keine Verfassungsgrundsätze aushebeln und eine 78 Jahre alte Hamburger Parlamentspraxis durchbrechen kann.
Schusswaffenkriminalität: AfD fordert Null-Toleranz-Strategie / Nockemann: „Übel an der Wurzel packen“
Die Schusswaffenkriminalität in Hamburg steigt massiv: 2024 gab es insgesamt 299 Straftaten: In 154 Fällen wurde mit einer Schusswaffe geschossen, in 144 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht. 2023 lag die Gesamtzahl bei 228 Delikten. Eine AfD-Anfrage zeigt, dass ein Großteil der Schießereien (64 Fälle) in Hamburg-Mitte geschah, am seltensten in Bergedorf (6 Fälle) (Drucksache 22/17886).
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag härtere Maßnahmen (Drucksache 22/17992). So soll es härtere Strafen für Waffendelikte bei illegalem Waffenbesitz geben. Die AfD fordert zudem eine intensivere Bekämpfung von Drogenkartellen und der Organisierten Kriminalität. Zusätzlich soll es erhöhte Polizeipräsenz geben, insbesondere in gefährdeten Stadtteilen. Strafverfahren bei Waffendelikten sollen beschleunigt werden. Die Überwachung von Schwarzmarkt-Waffenströmen muss intensiviert werden, um illegale Waffenquellen konsequent zu schließen.
AfD fordert würdigere Ehrungen für Hamburger Feuerwehr / Nockemann: „Verdienen Anerkennung“
Sie retten, löschen, bergen und schützen. Dabei setzen sie auch ihr Leben aufs Spiel. Dennoch bleibt die öffentliche Anerkennung für ihren selbstlosen Einsatz weit hinter den Erwartungen zurück. Bisher werden Ehrungen oft nur innerhalb der eigenen Wehren oder in geringem Umfang öffentlich durchgeführt.
Um dem wichtigen Dienst der Feuerwehrleute gerecht zu werden, fordert die AfD-Fraktion, dass Ehrungen künftig im Großen Festsaal des Rathauses stattfinden. Bereits Dienstzeiten ab dem zehnten Jahr sollen öffentlich geehrt werden, um die Verdienste angemessen zu würdigen. Um die Attraktivität des freiwilligen Engagements zu steigern und die Bürger zur Teilnahme zu motivieren, fordert die AfD zudem eine umfassende Bewerbung und Veröffentlichung der Ehrungsveranstaltungen (Drucksache 22/17991).
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Unsere Feuerwehrleute setzen sich täglich für unsere Sicherheit ein und verdienen eine Anerkennung, die dem gerecht wird. Das muss auch stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Hamburg sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und die Leistungen dieser engagierten Bürger in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.“
AfD fordert umfassendes Sicherheitskonzept für Hamburg / Nockemann: „Taten statt Worte“
Kürzlich wurde in Hamburg die offizielle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 des Innensenators Andy Grote (SPD) vorgestellt, demnach werde Hamburg immer sicherer. Die PKS deckt sich nicht mit dem Sicherheitsgefühl vieler Bürger: Fast jeder zweite Bürger fühlt sich unsicherer als vor fünf Jahren.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert die AfD ein 10-Punkte-Maßnahmenkatalog. Im Fokus stehen die verstärkte Polizeipräsenz in Parks und Grünanlagen und die Kooperation mit privaten Sicherheitsdiensten. Außerdem sollen Notrufstationen in größeren Parks errichtet und eine bessere Beleuchtung ausgeweitet in Grünanlagen ausgeweitet werden. Die Videoüberwachung soll an Kriminalitätsschwerpunkten weiter ausgebaut werden. Die AfD setzt aber ebenfalls auf die Stärkung von Sicherheitspartnerschaften mit Bürgerinitiativen, um präventive Maßnahmen zu fördern. Jugendsozialarbeit soll in problematischen Gebieten intensiviert werden, um Kriminalität vorzubeugen (Drucksache 22/17990).
Hamburger Justizskandal: AfD fordert Stellungnahmen der Anti-AfD-Richter / Walczak: „Rechtsstaat vor potenziellen Verfassungsbrechern schützen, egal ob sie Robe tragen“
Nach dem Bekanntwerden von E-Mails mehrerer Hamburger Richter und Staatsanwälte über dienstliche E-Mail-Konten, die sich parteipolitisch tendenziös gegen die AfD positionierten, fordert die AfD Konsequenzen. Die AfD-Fraktion beantragt, den Verdacht eines Verstoßes gegen Verfassungsgrundsätze durch Hamburger Richter und Staatsanwälte aufzuklären. Zunächst sollen die betreffenden Richter Gelegenheit erhalten, binnen 14 Tagen Stellung zu nehmen, um mögliche Verstöße gegen Grundsätze des Grundgesetzes, insbesondere der richterlichen Unabhängigkeit, aufzuklären. Richter, die gegen Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen, können von der Bürgerschaft vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden (Artikel 63 Absatz 3 Hamburgische Landesverfassung).
Den entsprechenden Antrag (Drs. 22/18040) sowie die Beweismittel hierzu hat die zunehmend autoritär agierende Bürgerschaftskanzlei, die der Präsidentin der Bürgerschaft untersteht, ohne nähere Begründung und mit pauschalem Hinweis auf den Datenschutz, zensiert. Die AfD-Fraktion hat die Bürgerschaftskanzlei aufgefordert, eine angemessene Begründung für ihre Zensurmaßnahme bis morgen nachzuliefern. Des Weiteren wurde die Bürgerschaftskanzlei aufgefordert, darzulegen, wie die Abgeordneten der Bürgerschaft unzensiert von den Inhalten des Antrags und der Beweismittel Kenntnis nehmen können.
Hintergrund: Anfang Februar sollte in Hamburg eine Podiumsdiskussion stattfinden, zu der sowohl der Hamburgische Richterverein als auch der Hamburgische Anwaltverein eingeladen hatten. Die Einladung eines AfD-Politikers sorgte für massive Kritik aus linken Kreisen – die Veranstaltung wurde abgesagt. Medien berichteten im Anschluss, dass hetzerische Anti-AfD-Äußerungen über dienstliche E-Mail-Konten von Richtern und Staatsanwälten liefen und Druck ausübten, damit die Veranstaltung abgesagt wird.