Haushaltsanträge im Bereich Umwelt: AfD-Fraktion fordert mehr Geld für bezirklichen Gewässerschutz und die Bekämpfung invasiver Pflanzenarten / Schulz: „Bezirke nicht im Stich lassen“

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Ein Netz von stehenden und fließenden Gewässern durchzieht ganz Hamburg. Sie müssen durch Menschenhand gepflegt werden, ansonsten drohen Verschlammung, Versickerung und Verwilderung. Der bezirkliche Gewässerschutz ist chronisch unterfinanziert. Die AfD-Fraktion fordert mehr finanzielle Zuwendungen für Hamburgs Gewässer (Drucksache 22/10169).
Außerdem fordert die AfD-Fraktion mehr Unterstützung der Bezirke bei der Bekämpfung von invasiven und gebietsfremden Pflanzenarten. Sie beeinträchtigen mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, Arten sowie ganze Ökosysteme. Aber auch der Mensch wird direkt gefährdet, wie etwa durch den hochgradig giftigen Riesen-Bärenklau, der sich in verschiedenen Bezirken ausbreitet. Die Bezirke sollten mit zusätzlichen 350.000 Euro ausgestattet werden (Drucksache 22/10170).

Fortschreibung des Lärmaktionsplans / Reich: „Zahnloser Papiertiger“

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Der grüne Umweltsenator Kerstan legte heute die Fortschreibung des Lärmaktionsplans vor. Die Lärmemissionen bleiben in gleicher Höhe. Nur aufgrund einer geänderten Datenerhebung verändert sich die Statistik. Der Plan soll ab 2. September für vier Wochen für die Öffentlichkeit ausgelegt werden. Noch in diesem Jahr soll ein Senatsbeschluss erfolgen.

Windkraftanlagen: AfD fordert Forschung zu Gesundheitsrisiken / Reich: „Gesundheit der Bürger nicht auf dem Altar der Energiewende opfern“

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Windkraftanlagen gelten als zentrale Technologie der Energiewende. Dabei stehen die gesundheitlichen Folgen für Anlieger vermehrt im Fokus. Bürger, die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, berichten von Symptomen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, erhöhtem Blutdruck und Herzrhythmusstörungen nach der Errichtung der Anlagen. Wissenschaftler schätzen, dass 10 bis 30 Prozent der Bevölkerung betroffen sein könnten. Ein französisches Gericht entschied am 8. Juli 2021 in letzter Instanz zugunsten von Anwohnern, die gegen Windenergieanlagen geklagt hatten. Aufgrund erlittener gesundheitlicher Beeinträchtigungen sprach das Gericht den Klägern eine Entschädigung in Höhe von 110.000 Euro zu.

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