AfD-Fraktion will Olympia-Referendum verschieben

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„Wer in Hamburg gleichzeitig für den Olympischen Gedanken eintritt, aber auch eine seriöse Entscheidungsgrundlage für die Bürger will, kann nur eines tun: Das Referendum verschieben!“ meint der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Professor Jörn Kruse.

Die AfD zieht damit die Konsequenz aus ihrer Haltung, die Bürger nur dann zu einem JA für die Bewerbung um die Olympischen Spiele in Hamburg aufzurufen, wenn gesicherte Kosten-Nutzen-Analysen von unabhängigen Experten vorliegen.

Die jetzt im Finanzreport vom Hamburger Senat aufgeführten Zahlen und Sachverhalte sind nun durch Bürgerschaft, Rechnungshof und weitere Institutionen sorgfältig zu prüfen. Dies hat nach Ansicht der AfD zwingend durch einen externen, neutralen Dienstleister, beauftragt durch Senat und Bürgerschaft, zu geschehen. Die Ergebnisse sind zu publizieren und öffentlich zu diskutieren. Dies benötigt Zeit. Darüber hinaus fehlt bis zum heutigen Tage eine verbindliche Kosten-Nutzen-Analyse sowie die verbindliche Zusage des Bundes, welche Kosten dieser beabsichtigt zu übernehmen.

Dies alles sind entscheidende Fakten, die einen erheblichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Bürger unserer Stadt haben. Hinzu kommt, dass es keinen zwingenden Grund gibt, das Referendum bereits am 29. November 2015 abzuhalten. Dieses Datum ist ausschließlich politischer Wille von Teilen der Bürgerschaft.

„Wir wollen weder die Fundamentalopposition der Linken, die einfach nur dagegen ist, noch die Augen-zu-und-durch-Mentalität der anderen Parteien“, kommentiert der Olympiapolitische Sprecher der AfD, Dr. Alexander Wolf. „Die Bürger über ein Großprojekt abstimmen zu lassen, ohne dass alle Zahlen und Fakten auf dem Tisch liegen, ist ein Unding“, so Wolf weiter.

Die AfD fordert daher: Das Referendum über die Olympischen und Paralympische Spiele in Hamburg vom 29. November 2015 auf einen Zeitpunkt verschoben wird, welcher hinter der Veröffentlichung einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer verbindlichen Zusage des Bundes zur Übernahme der Kosten, die den Hamburger Anteil überschreiten liegt.

Rede zur Massenzuwanderung nach Hamburg

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Jörn Kruse spricht am 14. Oktober 2015 über die Gefahren von Massenmigration nach Hamburg.

Rede zum Referendum der Olympischen Spiele in Hamburg

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Jörn Kruse spricht am 30. September 2015 über das Schulsystem in Hamburg.

Rede zu den Risiken von Olympia für Hamburg

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Jörn Kruse spricht am 30. September 2015 über die Risiken einer schlechten Planung von Olympia.

Rede zur Leistungsdifferenzierung an Stadtteilschulen

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Jörn Kruse spricht am 30. September 2015 über das Schulsystem in Hamburg.

Rede zu CETA und Freihandel

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Jörn Kruse spricht am 30. September 2015 über CETA.

Steuergelder nur für erklärte Demokraten!

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft setzt sich mit einem Antrag für die Einführung einer Demokratieklausel in der Extremismusbekämpfung ein.

„Mit diesem Bekenntnis zu unserem Grundgesetz wollen wir verhindern, dass Extremisten in ihrem Kampf untereinander von Steuergeldern profitieren.“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Alexander Wolf.

„Eigentlich ein Unding, dass man eine solche Selbstverständlichkeit erst per Antrag einbringen muss„ findet Innenexperte Dirk Nockemann. Denn „schließlich sollte doch für alle Demokraten klar sein, das man Steuergelder nicht an Organisationen ausschütten darf, die unter dem Vorwand gegen Rechtsextremismus zu sein, diesen Staat ablehnen“ empört sich Wolf.

Der Senat hatte in Beantwortung mehrerer kleiner Anfrage zugeben müsssen, dass er die vom ihm selbst als linksextremistisch eingestufte VVN-BdA mit Steuergeldern finanziert hat. Dies verletzt sowohl den anti-totalitären Grundkonsens, der dieses Land bisher geprägt hat, als auch das Prinzip der Wehrhaften Demokratie.

„Der Grund, ein solches Bekenntnis zu unserem Grundgesetz abzulehnen, kann vermutlich nur darin begründet liegen, dass die eigene anti-demokratische Einstellung unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Extremismus verborgen werden soll“ erklärte Dirk Nockemann.

Die AfD-Fraktion ist gespannt, wer mit ihr in Hamburg die Demokratie gegen Extremisten sichern will.

Nach Ausgrenzung: AfD stellt Rechtsgutachten vor

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ging heute in dem unwürdigen Gezerre um die Besetzung der Härtefallkommission in die Offensive.

Hintergrund: Zunächst hatte die Bürgerschaft aus Angst vor der AfD das bewährte Einstimmigkeitsprinzip der Kommission aufgehoben.

Als nächstes veränderte sie das Gesetz zur Kommission, um auch ohne AfD-Verteter tagen zu können.

Und in mittlerweile acht Wahlgängen wird der AfD das Mitwirkungsrecht versagt.

Der Fraktionsvorsitzende Professor Jörn Kruse: „Nun reicht es endgültig. Wir haben trotz der besonderen Arbeitsbelastung der Abgeordneten einer kleinen Fraktion mehrfach unsere Kandidaten getauscht. Wir haben nachgefragt, ob gegen unsere Kandidaten persönlich etwas vorliege. Und wir haben angeboten, daß sich unsere Kandidaten in den anderen Fraktionen vorstellen.“ All das nützte nichts. Daraufhin hat die AfD-Fraktion den renommierten Staatsrechtler Professor Dietrich Murswiek beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen und Notfalls Klage zu erheben.

Einladung zur Pressekonferenz

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Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietrich Murswiek für die Fraktion der Alternative für Deutschland am Dienstag, den 29. September 2015 um 15.00 Uhr in der Schmiedestraße 2, 2. Etage Sitzungssaal 2

Eine ganze Reihe von Kandidaten der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft für die Härtefallkommission (Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Dr. Alexander Wolf, Dr. Ludwig Flocken sowie Dr. Bernd Baumann) sind von der Mehrheit der Bürgerschaft in acht Wahlgängen nicht gewählt worden.

Das Vorgehen der Mehrheit der Bürgerschaft, die Mitarbeit der AfD-Fraktion bzw. von Vertretern in politischen Gremien zu verhindern, zwingt die AfD-Fraktion nun Klage zu erheben. Hierfür hat die AfD-Fraktion den namhaften Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek (Universität Freiburg) als Klagevertreter gewinnen können. Prof. Murswiek hat bereits die Interessen der Grünen und der Linken in wichtigen Verfahren vertreten.

Rede zur Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen

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Jörn Kruse spricht am 17. September 2015 über die generelle Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen.

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